976 DcsEuropäischcnHcrol dsersie H aupt-Handlung
Guelffen gegen die Gibelliner/ und diese ge- üon, oder gnade und schenckung/ xeremwriegen jene das schwerdt ausgezogen/ und mit so geben/daß/ wann nicht mit grosserer gewalt dergrossem ruin des Vaterlandes sie sich unter ein- waffen dazu verschritten und die spinne - webenander wie wilde bestien ohne conliäeration jh- der gesetze durchschnitten werden / es sehr hartres eigenen interesse in t-mea ssbizmatum Sc halten wird die innhaber daraus zu entsetzen/äissäationumcolluvieöc intermalorum myrme- sonderlich da Franckreich auch wohl anderecia zerrissen haben. Das vierdte weh haben pmssmcen nicht gestatten werden/ daß der Kay-die crmt'aäen oder meerfahrten mit sich ge- ser oder das Reich in Italien die macht ge-bracht / da die Päbste die Christen mit dem Winnen / und die Printzen und Staaten unter-krantze zeichnen ließen/und Herrn und knecht druckt werden.
gegen die Sarazenen anhetzren bey vertust Zu dieser wichtigen fache Überlegung wol-der seligkeit/ hernach sie an die feinde verrie- len wir bald folgend etwas anführen/ und ietzothen; und da man endlich des dings müde zeigen / was durch entfremdung so vieler vonwurde und gar zuviel hohe familien dadurch dem cörper des heiligen Römischen Reichsin abfal! kamen/ nahm man einen gelindern Teulscher nation abgerissenen fürtrefflichcnweg für / perluackrte die leute/ daß/ wer seelig und machtigen glieder/ vor ein unüberwindli-werden wolte/ der müste nach Jerusalem cher schade geschehen/ wann man das au^u-zum grabe Chyisti/ (welches doch/ wo es ist/ ttum corpus lmperü nach dem fundament devoder hinkommen/ kein mensch bestandig anzu- eombination, wie sie unter dem hochgelobtengeben weiß) oder nach S. Jacob gen Com- Kayser Ortendem großen gestanden/ betrach-postell/ oder sonst in die weite wallfahrten rei- ten will. Wir wollen aber auch am ende mitsen/ darüber mancher Printz / Graf und Herr wenigem anzeigen / was vor grosse sssscultä-entweder starbe oder sonst sich verderbte. Der ten in jure Sc 5-Ao im wege liegen/ und dar-nutzen vor den stuhl zu Rom war erstlich/ daß nach die verständigem tckmlttoz am Kayserli-Kayftr und Könige etwas zu thun hatten/ chen und Chur-und Fürstlichen Höfen urtheilendaß sie nicht an reformatio!, der clerisey Utw lassen/ wie weit ein und die andere gerechtsa-wiedernahme ihrer von dem Pabst entzöge- me des eigenthums oder der possellion, prs-.neu lande und Hoheit gedencken solten ; dann lcripnon, öcc. den grund haben möchten / diebekamen sie reiche Vermächtnisse von denen/ innhaber zu schützen/ oder auch sie zur abtre-welche in fernen landen ihre ftele in ihre Hand tung und wiedergäbe anzuhalten. Und obsetzten. Das fünffte mcheil hat das un- die raison 6' Lese, welche sich auf gnugsameglückselige interre^num als eine ehebrecherische force als vernünfftige mittel gründet/ vor pra-mutter/die gleichsam mit allen zugehalten/oder cticirlich finden möchte/ bey jetzigen oder an-als eine infame öffentliche geschändete velut no- dem näher bevorstehenden conjuncluren zumbils seortum, an der ein jeder theil haben wol- effect der convention zu gelangen/ welche mitlen / mit sich gebracht» Das sechste weh Ihrer Römischen Kayserlichen Majestät dieoder schwäche führeten die eonsilia Ray- Churfürsten vor sich und sämtliche Fürsten undser Rudolphs I mit sich / da der Kayser noch Stände des heiligen Römischen Reichs in demim Reich inclusive Böhmen viel seldzüge thun pgAo capitulatiomz art. Xll aufgerichtet/ davonmuste/ doch aber sein Kayserlich Hauß wohl auch Ihr. Kayserl. Majestät und das Reichbedachte / und in Italien zu wenig that. Ob unter ^rantte der fremden Eronen in seinerdurch seine gelinde oder furchtsame conäuits maße in dem §. z art. Vlil des Oßnabrügischengegen die auf Rom und das Römische Kay- sriedens/ die sorgfalt geführet haben/ ob manserthum / auch auf die Lombardischen Königli- gleich das werck auf die comittal -berath - undchen lande/ dem Reiche ein solcher grosser effectuirung/ und also auf die sehr lange banckschade / oder extinKio jurium lmperii Sc anti- ausgestellct hat.
Quorum reZZÜum zugestoßen; ist zwar noch Die Weitschweifigkeit oder amplituäo desnicht eben gantz ausgemacht/ es bliebe auch da- Fränckischen Reichs und durch Kayser Carln zbey nicht/ sondern es käme das siebende weh/ darzu gebrachten Kayserthums und ssegni !ca.welches Raysex Carl iv und sein söhn dem üci waren nun zwar sehr groß/ und hatten ge.heiligen Reich erwecket/ von welchen beyden gen westen das Rönigreich Navarrenletztern der in dergleichen hochersahrne Gol- und Arragonien/und über das pyrenaischedast an Heryog Johann Friedrichen von gebürge auch biß hinab an die Balearischenwurtenberg in der äeäicstion seiner Reichs- Insulen; vom mittag das land Calabri-„händel setzet / es wären um zeit Kayser Ru- en und das mittel - meer nach seinen unter-s>dolphs l an/ biß auf sein gedencken/ bey 2OO schiedlichen benahmungen / ingleichen Dal-s,und mehr Stande von Ertz-und Bistthü- maeien und pannonien; gegen morgen die^mern/Fürstenthümern/Graf-undhenschaff- warte und Weichsel; gegen Mitternachts>ten/Prälaturen/städten:c. so dem stuhl zu die oft - und offenbare see zu seinen„Aackenunterworffen gewesen/ entzogen wor- haupt-gränyen; wir müssen aber doch be-iden/ohne die Jtaliänische landet Ob die kennen/daß nicht alles zu des Temschen ReichssÄiones oder vmäicationen sunäiret wären ge- ümiten oder bezirck und oberherrschung gehöret/gen die besitzer/ ist noch nicht erörtert; dieses ob es gleich ein Herr besessen. Wann Ray-aber weiß man/ daß sich die Interessenten auf ser Ludwig der fromme die lande nichtsolche titul und moäo5 acczuirencli beziehen/ weh unter feine söhne vertheilet hätte/ könte sichsche mir der zeit und bey so langwürigem still- wohl nach GOttes willen zugetragen haben/schweigen doch gegen das Reich Teutscher na- daß die Monarchie feste geftket worden wäre»tion/so lange eine so starckeexceptionem/ sie Ausder sacheunv dem ausgang schlüßen wirHeisse nun prsescription oder verkauff/ odep biliich/ daß dietheilung dieser ungeheuren und