970 Des Europa ischmHeroldsersteH aupt-Handlung
dere erzwungene acciß / umgeld / niederla- waren / durch dero gesandtschafft zu Niemä-gen / stand - und »narckrecht / pforten,bru- gen das werck dahin zu vermitteln/damitcken. weg- kauss-hauß -renten-Pflaster- die Herren Staaten vor das gesammteund centv - gelder oder andere der gleichen im- Rom. Reich eben die übertat der cvmmer»Posten aufgehoben. cien m Zevere, wie vor die ihrige und dieWas/wegen restabilirung der imRömischen Heyden Cronen zu waffer und lande beyReiche sehr verfallenen commercien/ bey noch wahrendem kriege oder erfolgendem frie-wahrendem Reichstage zu Regensburg weit- den ibpuliren / insonderheit aber von Franck-läufftig clsliberiret und geschloffen worden/kom- reich die conlervation der ssecisl eommercien-met kürtzlich dahin / daß man sorgfaltig gehan- freyheiten/privilsgien und compalüaten/ wel-delt von abschaffung der neuerlichen zolle/ che dieTeutsche nation und Handels,stadtewie auch der imposten auf meß und jähr- zuLyon und anderswo im selbigenRönigrel-märcktcn; von remedirung der zoll-bedien- che erworben und hergebracht / und feie-ren praceiqven; von Verbesserung der we- her biß auf wenige zeit genossen/ mit be-ge und deren sicherheitzvon dem proceffe in dingen mochten,mercany - lache», / und von der monopolien Daß auch (2) die hansee-städte/ nach in-absteilung und resseÄivs rettriötion, ver- halt des mit Franckreich inA.i655auffge-kaussung der wollenen tücher; verfüh- richteten con-mercien - traölaes in diesenrung der wollen; von dem gebrauch der Handlungen mitbegriffen würden,fressenden färben/ ur.d sonderlich des mäiZo, Und weil (z) ermeldte trauten der vereinig-worwider das Chur-und Fürstliche Hauß ten Niederlande also yrojewret und beschaf-Sachsen sonderbare beschwerde geführet; und fen / daß selbige sich mehr auf die Seehand-die waid-färbe zu folge der vorigen Kayserli- lungen als die gewerbe im Reich syxücirenchen Mandaten wieder in Übung zu bringen ließen/ so stünden die Herren Staaten fer-Was vom gesucht; von allerhand manufacturen; ner zu disponiren/alle diejenige Reichs-^nmercien-Von der wahren ihrem wahrhaften wer- Stande und stadte/ die sich innerhalb ge-izigem' ehe; von besserer einrichtung der Hand- wisser zeit (deren äetermination entwederReichs^tsge wercks - innungen und abthuung der hier- Ihrer Majestät zu überlassen/oder demReichs-gem bey eingerissenen vielen mißbrauche; wie Machten einzuverleiben) bey der Rayserl»auch von schiff-und fuhr-leueen; von Majestät oder dero Gesandtschafft zumißbrauchen der stapeln/und sperrung der Niemägen anmelden würden / in solcheabfuhren; ingleichen von verdorbenen commercien - traökaeen mit aufzunehmen/kaufleuten ;von zehrungen in den wirths- wornebst sie auch zu ersuchen/ daß sie selbst dasHäusern/ und sonderlich von dem puncte der jenige/ so sie bex Engelland / Franckreich/sypeüztlonen und mandat-Processen/ ob Oännemarck und Schweden/oder einigennemlich die höchste tribunalm, ehe derglei- andern Nationen an freyheit/ Handel undchen proceffe erkennet würden/ der unter- wandet gemessen/ oder künsstig erwerbenrichter berichte / auch verständiger kauff- möchten/denen Hansee - städten und allenleute gutachten circa factum mercantile ein- des Reichsangehörigengleichmäßig wie-zuholen/ und wann dieses geschehen / in derfahren lassen solte».lententia ^eiinitiva darauf zu sehen schuldig Und sintemahl (4) höchstnöthig/daß diewären ?Daraufman sich auch endlich nach vie- commsrcien in Ober-und Mittel-Teutsch-len unter den Reichs - colleM, sonderlich de- land gegen Franckreich nicht weniger/alsnen beyden höhern verführten concertationen die Seehandlung bey währenden, kr»egedarüber gewisser Reichs -schlüsse verglichen. reguliret würden; so wären/ ihres dafür-Dieweil aber einige Stände verschiedene Haltens/ die a<i luxu^n allein dienende Fran-Vorbehältnisse hierbei) ausgedungen / und die yöische manufacturen / nach inhatr desgantze commercien-sache/ und die dabey haben- Rayserlichen ecUÄs / ferner im verbot zude oder künfftig fassende erinnerung biß zu lassen ; die übrigen aber/ und was zum un-aäjouttirung des Reichs-abschiedes ausgestcllet entbehrlichen commerLio dienete/zurslaxiren.wissen wollen / so ist deren schlüffen keiner noch Und wie (s) vermöge communicirter pro-zur zeit zur würcklichkeit und exscmion gebracht jetten von denen fremden Nationen denen ver-worden. einigten Niederlanden oK-met würde/ undAls nachgehends Franckreich/ Schweden darauff von ihnen auch für das Reich zu ttiyu-und die General-Staaten in A. 1677 einen lixen nöthig wäre/daß die freyheit undunge-commercien - trsüat unter sich aufgerichtet/und kränckter lauffder commercien ohne arrestIhre Rayserl. Majestät und das Reich und repressalien erhalten/ und alle neuer-auf gleiche conäitiones mit darein zu treten liche zolle / auflagen / Hemmungen undersuchet/ haben diese die Reichs - Versammlung beschwerden gänylich abgeschafft werdenum ein Reichs - gutachten angelanget / die bey- söiten: also bringe die billigten selbsten mit/den höhern colleZia aber vor rathsam gehalten/ daß solches nicht minder im Röm. Reichezuförderst das Reichsstädtische colleMm, wel- obstrviret/nnddeßhalberdem tVestphä«ches von der fachen zuverläßigere wissenschafft tischen friedenschlusse art. ix F. öc (zuia pu-Bedencken trüge / mit ihrem bedencken zu vernehmen. blies intcreli, allerdings nachgelebet wür-städtt über Und ist dieses dahin ohngefthr abgestattet de; herZegen hätte es bey der Kayserl. erinne-dem cvm- worden: Daß der Herren General-Staa- rung wegen ausnähme und verbotöderQ? mit ten Vorschlag und oKerre der miteinschlies- cvntrebsnclen gütcr sein bewenden.
Franckreich/ sung halber nicht ausser acht zu lassen/ Als auch Ihre Kayserl. Majest. durch dew
,md Ho^" und Rayserl. Majestät daher zu ersuchen Residenten die stadte Lübeck/ Vremen und
land. Ham-