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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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964
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964 Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

Daß in der forma reßimmis Frankreich 2VSN-t-zze habe/ist nicht zu laugnen/venn was einer/zumcchl ein solcher kluger Monarch/ als KönigLudwig ist / veranstaltet/ und mit absolutermacht befiehlet/ das wird eher fertig und gehethurtiger von statten / als wo ihrer so viel erstzur fache stimmen und Hand anlegen sollen/ dafast jeder erst seinen nachbar fragt/wieersge-halten oder gethan wissen wolle/ da gehet eslangsamer fort / wann man auch gleich dieglückseligkeit derer (leereren und deren execu-tionen sich einbilden wolte/ daß alles in gutererwünschter barmorneconcertixetund zu werckgerichtet würde.

Interesse ist oben an seinem orte sol. I Z9 einige un-schen Reichsvorgmffliche Meldung geschehen/ worauf Ihr.fallen Aaxserlichen Majestät/ als OberhauptStandm. hetltgen Römischen Reichs/ iurerelfswaltet; des Reichs Wohlfahrt/wenn selbi-ge/ in wieweit sie der Kayserlichen luborclini-ret / oder wie es auch öffters nach anleitung dersonderbaren Reichs-verfastungund comporte-ment des Kayserlichen Hofes geschiehst/ dersel-ben entgegen gestellet wird / bestehet wohl für-nehmlich darinnen/ daß der im vierdtenHaupt-stücke dieses ersten Hauptheils beschriebenelkatus barmonicus erhalten und bewahret/folglich der Römischen Rayserlichen Ma-jestät aller respect/ ehr und Reichs - con-Uitutions-mäßiger gehorsam von denenhohen und Niedern Standen erwiesenwerde/ damit die unruhigen nachbarn auchdesto mehr obtsrvan/ und comität gegen dasOberhaupt der gantzen Christenheit haben/und dessen aurontat scheuen/ also der Kayserauch selbst / wenn er bey seiner pr«emimrendenMajestät und macht empor gehalten wird/ beyereignender mlöleutz derer unruhigen nachbarndesto eher darein greiffen und sich der beschü-tzung des Reichs mit desto starckerm Nachdruckwahrhafftig annehmen möge; denn was hatdoch der leib vor ehre oder krafft und Wohl-stand/ wann das Haupt matt und unkräfftigoder gar verächtlich gehalten wird? Chur-fürst Johann Georg I zu Sachsen verstün-de diese reiicxivli index that wohl/ und sagte/man müste des Kaysers macht und Hoheitnicht zu sehr beschneiden/ es sey dem Chur-fürstlichen collegio nicht repmirtich/ demRM aber schädlich/ einen Kayser zu haben/,>der keine gewalt hätte/ welches die Chur->,Sachs. Gesandschafft bey der glückseligenwähl ^hrerRapserlichen Majestät Leo-polde wohl zu practieiren wüste. Hiernechstist aber auch nöthig und heilsam / daß dashohe Churfürstliche colle^ium in seinerpr-eemmen? erhalten; alle Mißverständ-nisse/ und was sonst der Churfürstlichenvereinzu wieder/ vermieden ; das gutevertrauen (welches zur Verbesserung und aäi-vität der pr«roZütiven A. 1684 intencliret undzum projeN bereits gebracht / auch von denendamahligen zween geistlichen Herren Chur-sürstcn Mapny und Trier zu den HändenChur - Cöllns/ als des eintzigen geistlichen ge-schwornen Mitgliedes/ vermittels cörperlicheneydes befestiget worden) wieder empor ge-hoben; die gute gedancken/welche von we-gen der Rönjglich-Vöhmischen reaämillloa

und hannoverischen Chur introäuäkion ge-führet worden/ rechtschaffen excobre t/unddas hohe colle^ium gegen alle verklctnerli-che herabseyung und schwächung der Rö-ntgt, ehren verwahret werden möchte.

Daß aber auch wiederum das Churfürstli-che collegium den ^ürstenstand/ bevorab diehohen jura und libertät auch Vorzüge derer al-ten Fürstlichen Häuser/daraus die weltli-chen zerren Churfürsten entsprossen/in Werthbehalten / und diese bey der concurren? circafummam rerum in Imperio, besonders wann esan den angriff der Waffen gehet/ nach art derReichs Verfassung in behöriger coulervationerhalten und durch allzugrosse clillinÄ-ounicht äizguttiret werden möchten : daßdenen übrigen Ständen/ sonderlich denenReichs städten ihrefreyheit so wohl circaVotum äecilivum bey der rs-und corrslationals auch sonsten ihr Wohlstand / Handel undwandet zuwasser und lande/ also der usus po-tenti-e ausser anstoß und unversehrt gelassenverbleibe.

Wiederum und ferner unter denen Stän- Interesseden bey sich selbst und mit ihrem höchstge- ^ehrtesten Oberhaupt eine zuverläßige rs- Kayser.lsieHueule Vertraulichkeit / cle votion und hul-de mit abschaffung aller beschwerlichen«Mutation und mißtrauischer trennungenKabiüret; des Unterschieds der religtonungeachtet in liebe und friede mit leguettra-tion der unterschiedlichen opimonen von denenglaubens-artickeln/ die politische gute in-telliZen? nach anleitung des N)estphali-scheu und religions-friedens cultiviret/fon-derlich das interesse der hohen Geistlichkeitmit dem weltlichen Chur-und Fürsten- »stände ausser so gar grosser Widerwärtig-keit geseyet/ und an feiten jener die abstch-ren nicht genauer an das interesse des Römi-schen stuhls als an den thron des Rapsersund des Vaterlandes Teutscher nationVerbunden / sondern latus publica patriae unddie edle Teutsche frephcit allen pallionenvorgesetzet/ zumahl auch über Haupt bey allenreligions - verwandten die eigene raison ä'

Ltat, so dem gemeinen Wohlstände öffters überdie maße abträglich ist/ dem allgemeinen in-teresse der freyheitund macht nachgesetzet wer-den möchten. Eine nützliche staats-regul wä-re es auch/ daß die gerechtigkeit einer re-ligio» so wohl als der andern/ und denenarmen so aussrichtig als denen reichen undmächtigen unparthepisch zugetheilet/unddie Unsterblichkeit der Processen abgethan/das justjy-wesen durch nachdrückliche re-kormation verbessert/und die habenden gu-ten gefttz-glocken zum klänge gebracht; dasReichs-patrimonium und calla Imperii voran-geregter maßen erhoben/ der punAus fecuri-tatis public« festgestellt und zur aölivitätgebracht/die fremden anhänge abgefchaf-fet und das aus solchen inclmationen und demeigen-nutze entsprießende übel der jalousie nebstandern schlimmen würckungen verhütet/ die imintlrumenro pacis art. Vlll aci comilia ausgesetz-te/ aber noch nicht erörterte matsrie <le reäinte-xratione circulorum zur Hand und erörte-rung gebracht / die sxecutlvlls-ordnung in

denen