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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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960
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960 Des Eliropäischeit Herolds erste Ha«?r -Handlung

Reichsthalecs schrot und körn kommen möchte/ Helten vertraulich zu vernehmen/ und wie

welches aber doch fast nicht zu hoffen / man ei- dem gekcänckttn ^ubllco wieder aufzuhelffen/

nen gerechten Halden Reichsthaler daran hat- oder der gegenwärtigen noch zu widerstehen/

ts. oder den anscheinenden gefährlichen besorgnis-

Neuervor^ Wienun dieser Leipziger fuß so wohlder senzeitlich vorzubauen/ auf dien'same/ crträg-

schlag von Kaystrlichen Majestät in dero erdtanden und liche/ gegen GOlt und die Rom. Kayserliche

bamo-UM andern Reichs-kreystn so angenehm und pra- Majestät verantwortliche mitte! und wege sür-

lem. cticabcl geschienen/ daß sie denselben zum re- zusinnen allerdings nachgelassen/ ja ihres

xulutivo ergriffen; also hat man an selten der ames und Pflicht ist/ damit sie dem heiligen

/ drey oberen im müntz-westn corresponlliren- Römischen Reiche verwandt sind : indem die

den kreiste Francken/ Bayern und Schwaben aöka publica an 'Hand geben / daß auch gar die

auf abschassung der ftrnern auspragung frexe Reichs-?^itterschasst/ dieReichs uns

aller güldlner oder ß stücke bey der Römi- ansee, städte unter sich zusammenkünffte an-

schen Kaystrlichen Majestät angetragen und gestellet. Also ist dem gangen Durchlauch-

darneben gerechte harte Reichs-tbaler an tigsten Chur-undFürsten -Srandccntwe-

gantzen/ halben und orths-stücken nach Reichs- der allein/ oder mir Zuziehung des Grafen-

couklwtwus-mäßigem schroot und korn auszu- und Herrn - Standes / ww auch der

müntzen in Vorschlag gebracht. Als aber die- Reichs - stadte sich zusammen zu beeagen/

sts vorhaben mit andern Reichs - kreysen in und GOttes ehren / coylervstion der Rom.

Überlegung gcstettet/und die müntz-undcom- Rayserlichen Majest. respects / stabili-

mercien - verständigen darüber vernommen rung der Reichs-saguugcn/ zu rettung

worden / hat sich geäußert/ daß sothaner vor- Teutscher freyheit :c. ihre cvnMiazusam,

schlagnichtpracticabelsty/hergegen abernütz- men zutragen desto unverweißlicher / ja

licher fallen möchte / wann man eine dritte vielmehr ihre Chur- und Fürstliche prses.

forte einführete/ nemlich die banco- thaler/ mioentz/ ehre und Würdigkeit erfordert/

da die marck fein ä neun thlr. 6 gr. ausge- dahin treulich mit zu sehen/ daß die funda-

bracht/ und biß nach verlauff einiger zeit die- mental - geseye Und heilsame Reichs -con-

selbe auf den rechten werth der 24 guten gro- ttäutiones bey ihren krasseen gelassen / und

sehen oder 90 kreutzer wiedergesetzt werden des heil. Römischen Reichs dignttät und

könten/ nur aufz imäusserlichen valorerhö- würde/ so da fürnehmlich index freyhere

het werden solten. Den Burgundjschen der Stande nut beruhet/ nicht verleget/

thaler aber hat man so lange / als die ß im gejchwächet werden. Das exempcl Dessen^

schwänge giengen/ nach einem proporttommn A. 16z 1 zu Leipzig gehaltenen Fürsten-

valor auf 1 thlr. 6 gr. vslviren und anschlagen giebt gnugjam zu erkennen / daß man Imßmag.

wollen. Weil aber weder Chur-Sachsen/ an fetten der daselbst.versammlet gewesenen

noch die übriaen kreyst hierauff noch zur zeit Churfursten und Stande den zustand des

nicht rc6cü.ret / haben Ihr. Kaystrl. Majest. Kelchs und dessen wohl und weh vor äugen ge-

das sonst schon gebilligt-gehabte vorhaben de- als es auch die conlllm und der event

rer drey oberen kreyst auch ausgesetzt styn las- comproo-ren / mu was nachdrucklichem eystr

sen/ also daß weder eines noch das andere "ian die vorgesetzten ziele zu behaupten getrach-

zur ettcclkiven approbation kommen / sondern ^ haben die Römische Kaystrl. Maje-

die guldiner im vorigen zustande geblieben At Ziffer Ferdinand tt die protestirenden

sind. Churfursten und Stande dieser Versammlung

Schlüßlich ist von andern betagungen halber so gar nicht in Ungnaden verdencken

m.d ÄndederZürsten und Stande des Reichs noch können/ oder sie von solcher clettberation <5e-

mit wenigem zu vermelden/ daß es zwar das bortiren mögen / daß sie vielmehr Chur-Sach-

ömfft"t)alber ansehen aewinnen will/ ob waren dieselben st" ermnert/ daran zu styn/ damit friedfertige

i^zusam- befuge ausser denen kreyß- tagen/ Mgesttzet/ und ihro die Hoffnung zum

ohne vorbcwust und bewilligung Rayserl. durchgehenden frieden nicht gantzlich benom^.^^

Maj.zusanimen zu kommen/ und von der chen wurde. Bey dieser hohen befugniß abei cher

wohlfarch desReichsrath undhandlung ist gleichwohl diese bescheidenheit zu gebrau-

' ZU pflegen / gestalt denn solche zustimmen- kaiserlichen Majest. als

betagungen in denen Reichs - constitutione!! höchsten Vberhaupte / von dem

und der güldnen bulle allein denen Churfür- haupt-zwecke des conven ?s uneerchanig-

sten verstattet würden. Und auf diese ne^ati- st ^r beriche geschehe/ und alle ombrax-s

vain zielen die publicitten insgemein. Gleich- verhütet werde. Und solcher gestalt sind

Wird wider wie aber einzelnen Standen/ oder einigen fle auch in dem sechsten arnckel der Kay-

dic aemeine Fürstlichen Hausern sich unter einander in serlichen wähl - capitulation

"UuM. ^ ge»minen adex sonderbahren angelegen- sutorlstret.

con-ven».

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