Druckschrift 
Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
957
Einzelbild herunterladen
 

Xi -

''^n'Kv,.

VA

Z"'t'

ies^ i!^.^

K!S

NS'

rc s!-M

fll Vch^zl'

^^ktOesü!!

«W»s«

l5S'

>1-

,Ä>

o" .^« I>"

-Z

vom heil. Röm. Reich.

957

Die KayseU.erblandes»kainmernfinden ihre

convLnien?

nicht beyden Reichs-gutachten.

Kays. Maj.tragen aufdieezhvdutlgdes Reichstthalezs noch-mahls an.

nicht zu erreichen / daß es bey dem auf dieReichs - coMtutionen und vorige müntz - ord-nungen gegründetem valor des Reichstha-lers aufanderthalben gülden/oder neun-yig kreuyer/ ohne Veränderung desselbentun - und äusserlichen Werths allerdingsZn lassen / und nach solchem alle inn - undausländische müny soreen/wie beym fünff-ten punct erwehnet/zuregulirenundzuval-viren ftyn. Und obstehendes alles in demguten allerunterthänigsten vertrauen/ es wer-de die Röm. Kayserliche Majestät zu des heil.Reichs und dessen gesamter Stande Wohlfahrtund aufnehmen nicht allein die benöthigtemüntz-manäatz auf die drey erstere (bereitsplacidirte) puncta an offt hochangeregte aus-schreibende Kreyß-Fürsten allergnadigst ver-trösteter massen ausfertigen/sondern auch sichallergnadigst belieben lassen/auf die im gegen-wärtigen gutachten enthaltene übrige punctedergestalt sich zu erklaren/ damit die allerseitsintenclircnde conformität im müntzwtscn destoehender durchgehends erhalten/ und mithin alleschädliche contukon verhütet werden möge.

Als diese Reichs-gutachten durch dieKayftr-liche commillwnan 'Ihre Majesiat gebrachtworden/hat es sich wegen ein und andernder Aayserlichen erbiandes - Lämmern con-venientz und Nutzungen entgegen siehendenpuncts/ mit der resolution sehr verweilet/undist selbige endlich dahin ausgefallen / es wärendie umsiande im Römischen Reiche der-maßen nicht beschaffen / daß die eingera-thene confvrmitat und Vollziehung dessen/was im Reichs - gutachten enthalten/der-mahlen bewercksieüiget werden könte.Zumah! Ihr. Kayserliche Majestät fast anste-hen müsten/ ob dem Reiche nützlich odermöglich/bep Herabsetzung des Reichstha-lers auf 90 kreuyer zu beharren; sondernwäre nochmahls zu überlegen/ obdemgemei»nen wesen nicht ansiändiger/ daß dem inA. 1676 gemachten Reichsschlusse nach/der gerechte gute Rejchsthaler in valoreextrinleco auf ü kreuyer erhöhet / und nachdiesem süsse die geringhaltige müntz valviretwerden möchte/ oderaber/dasern das Reichvermeinen würde / daß zu behufs der commer-cicn die ringerung des Reichsthalers 6kreuyer m bonitste intrinieca aufden Werthdes Burgund-und Hollandischen thalerszu seyen sey. Im übrigen wären Ihr. Kay-serliche Majestät zwar bereit / mit publica-tion des müntz-ediÄz zu verfahren / und wöl-ken/ nach gestaltsam die conformitatimmüntz-welen zu befördern/ sorge tragen; ehe aberselbige nn Reiche nicht zum eK-N kamen/könten sie sich zu einiger nachfolge in deroErb-Königreichen und landen nicht ein-versiehen. Denn es ist das hohe Ertz-HaußOesterreich privilegirt/ daß es allezeit vier grangeringer ausmüntzen mag/ als der Reichs-sußist/ dergleichen privilsZium auch das ErtzstifftSaltzburg zu haben vorgiebt.

Allermasten nun bey anderweit angestell-ten Reichs ' coultitutlvnen ä potiori bey demalten wezthe desRejchsthalers 3650 kreu--tzer nochmahls beharret worden/ ist die somühsame sorgsaitdex Reichs-versamlung vor

dißmahl ohne die verhoffte würckung gewesen.

Welches bey vielen vor die gemeine wohlfahr: M M

und rettabilirung guter richtigkeit wohlgesinne- e'höhun?ten Ständen viel nachdencken und Verdruß/ nicht gebr-auch dahero wider die kreutzer und deren auf-dringung in die Reichs - kreyse exprelle prots-ttationez verursachet.

Inzwischen haben einige Reichs-kreyse/Die drey

zumahl aber die dsey cczrre5ponciirenden°b^reyseFranckische/Bayerische und Schwabischewerck eifti-kreyß / beydes auf besondern kreyß - xroba- ser an.tious-tägen/ als auch bevorab aufdem zu Re-gensburg imJulio 168O gehaltenen correlpon^6sn7 probativns-conveute allen sieiß ange-wandt/ das zerrüttete münywejen wie-der zu erheben/ inmassen man einige allzuge-ringhaltige/ zum cheil an auch unberechtigtenmüntz-städten/ und von unvereydeten müntz-meistern ausgeprägte gantze und halbe gülde-ne und geringere sorten verrussen/und/so vielsichs thun lassen / die im vorstehenden Reichs-gutachten enthaltene Verordnungen zur execu-tion zu bringen getrachtet.

Und sind durch die verpflichtete kreyß-müny - wardeine nachstehende güldene undsilberne grobe müny - sorten/ nach dem süsseder Reichs«conttitmionen / und nach demReichsthaler 390 kreuyer folgender gesialtvalviret worden/ als:portugalieser. zo fl. 12 kr.

Rosanobel.

Spanische doppelte dublonen.

Englische jacobiner.

Spanische souveraini.

Schiss-noblen.

Doppelte polnische ducatM.

Fcanyöische dublonen.

Romanische dublonen.

Spanische dublonen.

Meylandische dublonen.

Venedische dublonen.

Manruanische dublonen.parinische dublonen.

Genuesische dublonen.

Halbe souveraini.

Areuy-ducaten.

Züricher ducaten.

Franyöische krönen.

Goldkronen«

Gerechte goldgülden.

Rronen - gewichtige ducaten.

Churfl. Bayer, goldgülden

Hierauf folgen die groben silbernen

müntz-sorten.

Genueser silber- krönen.

Meylandische sicher. krönen.Mantuan-schesilber-kronen.

Spanische ducaton.

Chur-Cöllnische ducaton.lVesifrießlandlsche ducaton.

Hollandische ducaton.

Venetianische silber krönen.

Gewichtige Philippsthalex.

Seelandijche thaler.

Hollandische thaler.

Gelderische thaler.

Wesiftlesische thaler.

Zranyöische /L.ouysthaler.

Eee eee z

6

34

lo

sc)

7

8

8

so

5

2s

5

54

5

14

5

18

5

-8

5

18

5

18

s

18

5

- -

5

2s

4

22

2

so

2.

59

2

10

2

12

2

12

2

so

2

12

2fl.

4 kr.

4s45444444444440

2727

27

2727Aömgl.