vom heil. Röm. Reich.
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müny, valvirung von der Wichtigkeit crach- was von silber und kupffer/ den silbernen aber
tet/ die Versammlung aller kreyse zu bcruffen. ein theil kupffer zugeschmoltzen worden / also/
Oder es werden solche tage nur von denen krey- daß der wmh des goldes und silbers vom zu-sen en pzrticuller 1 oder von zween oder dreyen satze übertragen / und die mühe und kosten/ sojngesamt angestellt und denen im müntzwesen auf die müntze gehen / wieder gut gechan wer-eingeschlichenen gebrechen abgeholffen. Zu- den. Und ist solcher zusiitz bey den groben sor-mahl haben einige nahe gelegene und mit ein- ten/als den großen güldenen müntzen/ausser de-Mütttz-eor- ander cor-esponäirende kreyse/ als der Lhur- nen goldgülden / als welche die geringsten sind/retpc^cntz Ober-Rheinische und westphälische in der und an silber bey den gantzen und halbenÄmReichs ersten classez der Ober - Sächsische und Reichs - und gülden-thalern geringer/ und daskreysen. Nieder-Sächsische / auch offrers / der alten gute metall feiner/ als bey den kleinern undcorrei'ponäentz wegen / derwestphälische in schied - müntzen siyn muß / weil auf diese mehrder zweyten / und der Bayerische / Fräncki- kosten und arbeit gewandt werden müssen.Jn-sche und Schwäbische in der dritten classe/die sonderheit ist im Römischen Reiche eine ge-müntz-reaal aufsicht über das müny -regal ttnd dessen wisse müntz - Ordnung VON .Rayjer Ferdi-«tt die Etän- Übung. nando A. 15 59 zu Augsburg aufgerichtet/ Müntz L?d-vekommm. Vorzeiten stund das müny-reche im und darinnen verordnet worden/ daß ze-Me"aus-RömischenReicheTeutscher nation allein dem hendhalb stück Reichs - gülden auf oic müntzens.Aayseczu / und durffse sich dessen kein Stand Cöllnische marck gehen / und selbe vier-ohne hohe/ja leib - und lsbens-strase anmassen/ zehen lOth/ sechzehen gran an der femeausser special begnadigung; so gar/daß auch halten soll/also/ daß die marck sein um iofl.die ausmüntzung gewisser pfund Heller vom i-ch kreutzer und i kreutzers ausgebrachtKayserlichen Hofe aus durch sonderbare ckplo. werbe. Denen übrigen kleinen sorten anmatz erlanget werden müssen. Mit der erb- Haiben gülden/ gantzen und halben kopfstücken/liehen erhebung aber der Fürftemhümer und zwolffern/sechsern/achtern oder weißpfennigen/lande / sind die Churfürsten / Grafen und kreutzern oder Vierern ist auch ihr besondererHerren / ja auch selbst Reichs-städee von valor/ gewichte und gchalt gesitzet / undden Raysern damit begäbet/und es endlich wie die silbernen müntzen darnach valviret/durch allzuviele Verleihungen oder auch durch auch vor wehrschafft und in bezahiung genom-nachsehen dahin kommen / daß etliche Land, men werden sollen/ verordnet.
Stände und land städte/ jawohl privat leu- Der Reichs - abschied zu Augsburg cleA.
te sich dergleichen angcmajset und ins hcr- 1551 verbeut die gantzen/ halben und orts-tha-
kommen gebracht / also/ Naß das münyrecht m zu müntzen / bey Verlust der müntz-freyheit/
eben vor kein unfehlbar zeichen der tNa- und einer pön von 20 marck löthigen goldes.
jestaeoder eines hohen und fteyen Reichs- Der 6e/^. 1559 auch zuZlugsburgauffgerich-
- Standes geachtet werden können. Und tet / wlenret sie wiederum nach dem süsse ietzt-
Nstadte Vielheit der Münyherren hat so viel gedachter Reichs - wehrung. Und der Reichs-
sehr scdäd, schwere Mißbräuche und gebrechen/sonder- abschied cle /^. 1566 sitzet auf die Cölintsche
l'ch- lich im Teutschlande nach sich gezogen. De- marck acht stücke Reichs - thaler/ welche
NN reformatio und Verbesserung aufso vielen fein halten sollen I4loth und 4grän/also/
Reichs-undkreyß-tagen gesuchct/abersoqar daß die feine marck ausgebracht wird um
nicht erhoben und werckstellig gemachet wor- zehen gülden und zwölss kreuycr/oder 9
den / daß vielmehr von zeiten zu zeiten die gantze thaler/ in welchen nemlich idiotb fein
Unordnungen/ kipper-und wippereyenje mehr silber ist/ jeder thaler aber 2 loch Cöllnisch ge-
und mehr überhand genommen. wichte/ und iZ loch fein/ und K loth rothes 0-
Reckte be- Denn weil das gemüntzte geld allen dingen der kupffer haben solte. An andern halben
der°münke anschlag machen/auch billich thalern/ deren ein stück 34 kreutzergelten/sol-
im genickt in allen landen gelten soll/wie man denn stehet/ len aus die Cöllnische marck gehen sechzehen
und gebalt. daß mit guter und vollhaltiger müntze in goid stück/ und in der seine dasjenige halten / was
und silber durch viel Königreiche und lande zu von dem gantzen verordnet worden. Am dritten
kommen / so erfordert die hohe noth / daß auch vierthetl thaler / deren ein stück siebenzehen
das geld seine gewisse gute und» masse habe, kreutzer gelten/ sollen auf die Cöllnische marck
Welche bestehet beydes im gewichte/odcr der gehen zwey und dreyßig stücke / und die feine
bomtale extl-mleca 1 daß jede müntze ihr verord- marck also ausbracht werden / wie obstehet.
netes richtiges schrot habe/ und dann in dem Alle land-und schied-müntzen sollen nach
gchalt/ oder imnnleca bonitare, und also mit dem gehalt und Werth der Reichs-müntzen/
einander in schrot und korn gerecht und gül- doch vorbehaltlich in den weniger» müntz-sor-
tig siy/ welchem der valor die siele geben muß/ ten des gebührlichen müntz -kostens/reguliret
und immerzu einig remcckum mit sich führet, und geordnet werden.
Denn weil man die hohen metallen gold und wegen der güldenen müny ist gesrd-silber selten allerdings rein und unvermischt net/ daß der gold gülden zwey und sieben-haben/ auch in solcher feine oder reinigkcit zig stück eine marck Cöllmsch wägen undnicht wohl arbeiten kau / solche auch also zu an femem halten sollen achtzehen karath/reinigen und zu scheiden nicht wenig kosten wol- sechs gran / das ist/ zwoiffloth/ sechs gran.te / und gleichwohl niemand nichts zu dem ver- Der ducaten sollen sieben und sechzig schönlag der müntzegiebt/sondern solchen der obrig- ausgearbeiteter stück eme Cöllnische marckkeit überlasset; also ist der weg eines zusayes wiegen/ und fein laurer 2 z karath/ 8 gran/dergestalt gebraucht worden / daß aus denen das lst/15 loth/14 gran halten / und höhernächsten metallen / den güldenen müntzen et- nicht H6 um ein hundert und vier kreutzer ge-Erste Haupt-Handlung. Eee eee nom-