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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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952
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952 Des Europäis chen Herolds erste Ha upt-Handlung

legium zusammen zu belügen/und der gemsi- samt entweder general - Versammlungenneu wshlfart zum besten'rath und Handlung sind/da alle und jede Kreyßstände/ oder viel-zupflegen/fug und macht; dergleichen Lhur- mehr nur derkreyse Obersten/ zmunvnachge-fürstl. Collegia!- tage im vorigen icculo ordnete / selbst oder an dero statt ihre sürrreff-neunmahl gehalten worden. ^ liche Räche erscheinen und zusammen kommen;ObdieRvm. Db zu solckzen conibltÄtlonen die Rom. oder partiell- kreyß-täge/ da nur zWeen/o-tticulier.KaysMaje. Raysirl- Maj.oder deroGesandte zu- drey oder fünffkreyse/die ctwamit einander^Kder^mimren/ davon sind die gedancken unterschied- corress ,oväiren/von der gemeinen Wohlfahrt zuä«°Agi.lich. Wie aber keinem privaw zugelassen noch berathschlagen sich zusammen belogen. Alsozustehet/ in dergleichen wichtigen jachen ein vor- sind der einzelnen kröpft Versammlungen Wnemlheil zu 6epropenxen;aljb stehet solches zu des wieder zweyerley gattungen/ gesaznte^ odergcftmttovcr' höchst-ansehnlichen cotleZii ermessen / od der gantze kreyß-tage/ da alle und jede Stände «"gm.zeiten und corgunNuren umstände/ und der ma- sich versammlen / oder sind engere krsyst-tericn convementz erfordere/ Kayftrl. Majestät convente/ da etwa nur die ausschreibende Für- ^von solchem convent und tractaten Nachricht sten / und einige andere Mitstände zur berach-zu geben/und deroselben eine abordnung/um schlagung zusammen kommen; von denenden zweck desto glücklicher und eher zu erreichen/ kreyßausschreib-ämtern und Obristen ist dasanHeim zu stellen ; oder/ wann sie aus eige- 89 blat nachzuschlagen,ner bewegniß selbst / oder durch gesandschafft Die geschaffte der kreyß - tage sind or- GeNNeerscheinen / und die sämillion nick)t convena- deutliche oder ausserordentliche jachen/'bs! fallen woltc/ ob und wie weit sich dargegen jene belangen die coMervstion der gemeinenzu excutixen seyn möchte. kregß-sicherheit/ execution der Rejchs-Db ein Kv- gZon Zuziehung der Röniglichen Maje- conüitutionen/Raysirlichen inandaten/juM?mm d^zu ffät in Vohnien ist dcßhalber gezweiffelt aäminittrütivn oder deren Handhabung beyziehen? worden/ dieweil die Churfürstliche verein/ Vollziehung derer urtheile/ contribunons-und Kayserl. capimlaticines nur von sechs und und wocterations - fachen/ ujstcht und Uttter-letzlich von sieben Lhurfürsten Meldung fuchung der zolle und deren erhohung/thun. Es clepenä-ret diese wichtige fache von dasmünywesin/dicpoiiceyffachen und der-weiterm vernehmen Ihrer Kayserlichen Ma- gleichen. Oje extrao^inar-kreyß angelegen*jcstät und dem Churfürstlichen colleZio, und heiten sind alle eilende und noehsälle/ odersind die rstivnespro öc contpZ im ersten Haupt- die executiones wider ungehorsame und wider-stücke cmgeführct worden. spenstige.^ Wiewohl man an diese letztere artKreyß-täge. Die krepß- tage werden so osst angestellet/ der geschaffte und pJrticujJr ckreyßtäge ungernund von dem Chur - oder Fürstlichen aus- gehet/ und am besten ist/wann alle Kreyßjtän-schreib-amt dieStände darzu eingeladen/ als de von den gemeinen fachen mit rächen undvfft es die nothdurffterfordert. Vorzeiten ha- Wessen/ und ihr imsrelle dabei) wahrnehmenden sich ctispüten erhoben/ob die convvLZtiones können/ und hernach auch die Hand mit anscircuKl-sZ ohne vorwiffen und willen der werck legen müssen/ da es an die VollziehungenRömischen Ratierlichen Majestät ange- derer schiede gehet. Zumercken ist/ daß ausSonderbarsstellet/ und ohne beyorduung eines Ray- kreyß.tägen jedes Grastiche und alte Frey-scrlichen als commiltzni gehalten herrliche Haust ein Votum vil-lis führet / undv<>cüundses.werden kontcn/welchen vorbewuft und bey- einige Stande auf kreyß- convcmen zun? ^"enzc.ordnung denn der Kayserl. Hof pl-Xtenäiret: voto und isllioNe sömimret werden/ welcheman hat aber an feiten der Stände solches vor doch aus Reichstagen dergleichen nichteine Neuerung gehalten / und wider sothane haben; als mit dem exempe! SachsimcAver-rettnNion proteMret / und die sreye Hand be- surt im Ober-Sächsischen kreyst zu bewähren;haupttt. Massen in der Raysirlichcn wähl- desgleichen daß cmigcRejchs- Stande auscapitulation zu Versicherung dessen art. 6 Verse- kreyß- tagen gar nicht zu erscheinen psie-hung geschehen/ daß denen Reichs - und gen: als Savopen/Arenberg/ Loeharin-kreyß-Ständen unverwehrt jeyn so!! / so gen/w. auch einige krcysigar keine kreyß-Ojffc es die noth und ihr imerelle erfordert/ versaznmlungen halten/ als der (Oesterrei-cil-culgriter und ccillcgisliter, ungehindert chijcheundBurgundisihe;im Dber-Säch-männiglichs/zusammen zu komnwn / und fischen kreyß hat die vor zwey und zwantzigdero angelegenhciten zu beobachten. Die jähren zu Leipzig zwischen denenChurfürstiichenbehutsamkeit lehret aber eine solche prudentz zu und Fürstlichen Gesandten wegen des sahrensgebrauchen / daß bey allzu grosser entäussmmg mit si6)s pferden entstandene irrung nicht nurder Kayserl. allerhöchsten einsieht der Kayser- die damahlige Versammlung äillölvirct/sondemliche Hofnicht ursaä) zu allerhand nachdencken auch seither kein kreyß-convent ausgeschriebenschöpffen möchte. Solte es aber die wohl- und gehalten worden: ^lir3metaMoi-Wtls,ubisarth des Reichs erheischen / daß alle zehen brucz confurxlunt bommes.

Ob dieKays.kreyse zttsam-ncn kamen/so hatte Raysir- Von denen vilitstions-und revillons--^.^,?'

Habe^'ttvch- ^lche Majestät allerdings dero allerhöch- gen ist bereits oben im vicrdten Hauptstücke revi6<w5-t.v

trmdig? ste partes bsy der Verfügung / daß Chur- gehandelt worden. Man wird auch so bald zu

Mayny einen gewissen tag denen zehen keiner ordinär-v^tion kommen können/weil

kreysen an gelegenen ort und mahlstatt sich so viel Veränderungen bey dem lckemats

ausschreibe / dabey dann der Raysir dero äeyutawrum zugetragen.

(^OmmiGrios ZU verordnen / und die noth- Die Müntz " probstions-täge werden ent' Müntz - pro-

durfst proponiren Zu lassen hätten. weder von allen kreysen ingesamt gehalten/

Gleichwienun die convemsder kreyse inge- lermasftnK.Rudo!phi!Ai6OZdieReichs-

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