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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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950
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95-> Des Europäischen Herolds erste Haupt -Handlung

und Groß - Glognu erhalten und versorgen ten lasten/ auch seither/ da/ um ein solches xrT-

muffen/und hat das bald verlohrne fort Rehl juäi? zu vermeiden/ der F. gauäeam die Stände

und die grantz-vestung Philippsburgbeyih- zur gemeinschafft kommen / und die ftiedens-

rem schlechten zustand zu erkennen gegeben/ wie tractaten vor das Reich gehören / man doch

übel die vestung versorget sey/welche ihre pro- versuchet hat/ es aufeinen andern fuß zurich-

vilion aus der unsichtbaren Reichs - caste neh- ten; also wird es dabey wohl bleiben / bevor-

wen soll. Wann man aber eine andere «co- ab wann es dahin ausschlägt / daß zur sst-s-

nomie anstellen wolte/ könte diesem mangel ka^ion dem feinde landerund leute/odergros-

leichtlich abgeholffen werden. Wann neue st geldsummen gegeben werden müssen; wann

vestungen an denen gräntzen inderer Stan- aber durch die Reichs-armee oder hülffe derer

de landen und gebieten anzulegen / des Reichs stände die verlohrnen lande wieder herbey ge-

wohlfahrt erforderte/ so hätten IhreKayftr- bracht werden / so gehören sie jure pottlimmu

liche Majestät nach erheischung des Wcstphä- billich seinem vorigen Herrn / oder/ wann der

tischen fricdens-Instruments F. xau6eant mit nicht mehr vorhanden/zum Kaystrlichen Kam-

gejamten Herren Ständen darüber zu com- mergute. Gleicher Massen ist auch das reche

municiren / und besonders die Interessenten da- bündnisse mit auswärtigen Gewalten von Das alliantz-

bey zu hören ; es wird auch wohl keine noch Reichs wegen zu errichten / auf allgemeine

haben / daß Ihre Majestät ohne deren vorbe- Reichs - verfamlungen / zur berathfchlagung

wüst aus eigne kosten vestungen anlegen wer- und schluß vor gesamte Stände / oder in

den. geschwinden fällen vor das (Lhurfürstl.

Beste vor- Die beste Vormauer des Reichs ist der collegium gehörig.Biß anher haben JhreKay-

- wahrende kriegs - staat/ oder perpe- serliche Majestät als großmächtiger Ertz-Her-

dic sterswäh- tuus milez, welchen Ihre Kaysirl.Majestät und tzog zu Oesterreich mit denen auswärtigenPo-

rende armee-Chursürsten/Fürsten und Stände ohne einigen tentaten bündnisse auffgerichtet/ und hernach

schaden oder vermerckung eines abgangs auf das Reich/ oder auch gantze kreyse/ oder die

80 biß 100000 mann unterhalten/ und/ wann mächtigsten Chur - und Fürsten zum beytritt

die noth es triebe/auf 200000 erhöhen könten. und accessio:, eingeladen.

Das innerliche darzu wohleinschlagende de- Was es mit abschickung der Reichs- Ge-Jt. das ge-

förderungs - mittel aber kommet an auf ein- sandten an fremde Potentzien oder der frem« wdschaW-

tracht / Deutsches vertrauen / und gute den anhörung bey dem Reiche vor gelegenheit

staats- habe / davon ist anderwerts auch etwas ge-

R/iche ge-' Verfassung. Endlich ist auch des äussrlichen handelt worden.

«)Äae ^'^6^ absiebt und stnal der friede. Dessen Und so viel in dieser kürtze von der Handha-nls eines Majestätischen regals exercitmm bung des Reichs bey seinem ansehn und macht/auch Churfürstcn/ Fürsten und Ständen/ auch bey Vollstreckung derer urtheil der Mitz/nach ihrer theilnehmung an der summa rerum so wohl hewahrung gemeinen inner-und äusser-nNt zukömmt. Wie man aber auf der con- liehen sriedens und ruhe -standes. Das übri-feren? zu Oßnabrück und Münster lieber gese- ge/ was zur macht und mteresse des heiligenhen hätte/ daß die Stande die Kayserliche Reichs gehöret/ wird in dem bald folgendenMajestät als ihr Oberhaupt bey wiederbrin- siebenden Hauptstück beleuchtet und vorgestel-gung des edlen friedens allein schalten und wal- let werden.

Des vierdten Oaupt - Werls

echstesBaupt-Ntück:

Von

MM absonderWm versamlungm/

durch welche das heilige Uöm. Ueich mit-regieret/ und in guter ordnung erhalten

wird.

Je bey allgemeinen Reichs- venten wegen der wichtig-und weitläufftigkeitVeraM-tagen die gesamte Stände der fachen nicht allemahl die in propossson ge-^'Z^^'von Churfürstcn / Fürsten/ stellte puncta / geschweige die neben - vorfallen- Reichs/m-4« xSP. Pralmen/ Grafen / Herren Helten erlediget / und was des Reichs wohl- la^ungen.

und städten zu erscheinen/und fart allenthalben zur verfaß - und Versicherungsamt der Römischen Kayserl. Majestät oder de- erfordert/ in völlige richtigkeit gesetzet werdenro höchstansehnlichen commissi des Heil, kan/hingegen gleichwohl auch die assaires nichtReichs srcyheit/ wohlfart und gemeinen nutzen zu übereilen / weniger in Ungewißheit und dar-zu beratschlagen/ zu schließen und Hand zu ha- aus entstehender gefahr zu lassen sind / vielebe« pflegen : Also/ und weil bey solchen con- besonders die kriegs - policey - müntz - und der-gleichen