95-> Des Europäischen Herolds erste Haupt -Handlung
und Groß - Glognu erhalten und versorgen ten lasten/ auch seither/ da/ um ein solches xrT-
muffen/und hat das bald verlohrne fort Rehl juäi? zu vermeiden/ der F. gauäeam die Stände
und die grantz-vestung Philippsburgbeyih- zur gemeinschafft kommen / und die ftiedens-
rem schlechten zustand zu erkennen gegeben/ wie tractaten vor das Reich gehören / man doch
übel die vestung versorget sey/welche ihre pro- versuchet hat/ es aufeinen andern fuß zurich-
vilion aus der unsichtbaren Reichs - caste neh- ten; also wird es dabey wohl bleiben / bevor-
wen soll. Wann man aber eine andere «co- ab wann es dahin ausschlägt / daß zur sst-s-
nomie anstellen wolte/ könte diesem mangel ka^ion dem feinde landerund leute/odergros-
leichtlich abgeholffen werden. Wann neue st geldsummen gegeben werden müssen; wann
vestungen an denen gräntzen inderer Stan- aber durch die Reichs-armee oder hülffe derer
de landen und gebieten anzulegen / des Reichs stände die verlohrnen lande wieder herbey ge-
wohlfahrt erforderte/ so hätten IhreKayftr- bracht werden / so gehören sie jure pottlimmu
liche Majestät nach erheischung des Wcstphä- billich seinem vorigen Herrn / oder/ wann der
tischen fricdens-Instruments F. xau6eant mit nicht mehr vorhanden/zum Kaystrlichen Kam-
gejamten Herren Ständen darüber zu com- mergute. Gleicher Massen ist auch das reche
municiren / und besonders die Interessenten da- bündnisse mit auswärtigen Gewalten von Das alliantz-
bey zu hören ; es wird auch wohl keine noch Reichs wegen zu errichten / auf allgemeine
haben / daß Ihre Majestät ohne deren vorbe- Reichs - verfamlungen / zur berathfchlagung
wüst aus eigne kosten vestungen anlegen wer- und schluß vor gesamte Stände / oder in
den. geschwinden fällen vor das (Lhurfürstl.
Beste vor- Die beste Vormauer des Reichs ist der collegium gehörig.Biß anher haben JhreKay-
- wahrende kriegs - staat/ oder perpe- serliche Majestät als großmächtiger Ertz-Her-
dic sterswäh- tuus milez, welchen Ihre Kaysirl.Majestät und tzog zu Oesterreich mit denen auswärtigenPo-
rende armee-Chursürsten/Fürsten und Stände ohne einigen tentaten bündnisse auffgerichtet/ und hernach
schaden oder vermerckung eines abgangs auf das Reich/ oder auch gantze kreyse/ oder die
80 biß 100000 mann unterhalten/ und/ wann mächtigsten Chur - und Fürsten zum beytritt
die noth es triebe/auf 200000 erhöhen könten. und accessio:, eingeladen.
Das innerliche darzu wohleinschlagende de- Was es mit abschickung der Reichs- Ge-Jt. das ge-
förderungs - mittel aber kommet an auf ein- sandten an fremde Potentzien oder der frem« wdschaW-
tracht / Deutsches vertrauen / und gute den anhörung bey dem Reiche vor gelegenheit
staats- habe / davon ist anderwerts auch etwas ge-
R/iche ge-' Verfassung. Endlich ist auch des äussrlichen handelt worden.
«)Äae ^'^6^ absiebt und stnal der friede. Dessen Und so viel in dieser kürtze von der Handha-nls eines Majestätischen regals exercitmm bung des Reichs bey seinem ansehn und macht/auch Churfürstcn/ Fürsten und Ständen/ auch bey Vollstreckung derer urtheil der Mitz/nach ihrer theilnehmung an der summa rerum so wohl hewahrung gemeinen inner-und äusser-nNt zukömmt. Wie man aber auf der con- liehen sriedens und ruhe -standes. Das übri-feren? zu Oßnabrück und Münster lieber gese- ge/ was zur macht und mteresse des heiligenhen hätte/ daß die Stande die Kayserliche Reichs gehöret/ wird in dem bald folgendenMajestät als ihr Oberhaupt bey wiederbrin- siebenden Hauptstück beleuchtet und vorgestel-gung des edlen friedens allein schalten und wal- let werden.
Des vierdten Oaupt - Werls
echstesBaupt-Ntück:
Von
MM absonderWm versamlungm/
durch welche das heilige Uöm. Ueich mit-regieret/ und in guter ordnung erhalten
wird.
Je bey allgemeinen Reichs- venten wegen der wichtig-und weitläufftigkeitVeraM-tagen die gesamte Stände der fachen nicht allemahl die in propossson ge-^'Z^^'von Churfürstcn / Fürsten/ stellte puncta / geschweige die neben - vorfallen- Reichs/m-4« xSP. Pralmen/ Grafen / Herren Helten erlediget / und was des Reichs wohl- la^ungen.
und städten zu erscheinen/und fart allenthalben zur verfaß - und Versicherungsamt der Römischen Kayserl. Majestät oder de- erfordert/ in völlige richtigkeit gesetzet werdenro höchstansehnlichen commissi des Heil, kan/hingegen gleichwohl auch die assaires nichtReichs srcyheit/ wohlfart und gemeinen nutzen zu übereilen / weniger in Ungewißheit und dar-zu beratschlagen/ zu schließen und Hand zu ha- aus entstehender gefahr zu lassen sind / vielebe« pflegen : Also/ und weil bey solchen con- besonders die kriegs - policey - müntz - und der-gleichen