vom heil. Rom. Reich.
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niste und Militär -gesellschassten in d'.5 befeh-düngen / dergestalt / daß wann cheil durchMißbrauch gütliche Wege oder comprl^ltj'Z, oder vor denender bündnip austrägen zu seinem Rechte und execution nichtl" alsofort gelangen konte / nahm er die erlaub-niß/sein-7n gegentheile einen fehde-brieff zuzu-schicken; und durch diese absagung/wann siezumahl drey tage und drey nachte vorher ge-schehen war/ erhielte er vermeyntlich so viel fugund recht / daß er ohne Verletzung der ehre oderohne strafe des befehdens mit krieg und blut-vergiessen/ raube und brande beschädigen undSelbstgench,verderben konte/ welche selbst-gerichte auchauföffentlichen Reichstägen als eine nothwehrin ihrer mäste gebilliget werden. Ja/die Kay-fer selbst gebrauchten sich solcher mittel/ wie dieexempel bewähren / und dergleichen von Kays.Kays, schützt F^edrichen gegen Hertzog ^udwtgen infehdung? ^ Bayern in dem Oesterreichischen ehrenspiegelzu finden/ v buch XI v cap. da um Ungehorsamsund Verachtung/auch um frieden-bruchs wil-len (wie er denn im Wildbade des Kaysers gargnädiges brieffgen zerrissen haben soll) derKayser dem Hertzog den feinds-brieff A. 1461zuschickte/ und zu solchen! ende seine schwägeredie Hertzoge zu Sachsen / Marckgrafen zuBrandenburg / zu Baden und andere geistlicheund weltliche Fürsten/ Grafen und Herren/samt 32 Reichsstädten zur hülffe anrieff/unddes heiligen Reichs panier gegen den Hertzogund seine helffer und helffershelffer fliegen lies-se; darüber es auch zum würcklichen krieg undmehrfältigen Niederlagen/erstliÄ) der Bayern/hernach auch der Kayserlicden völcker kahme/daß also beyde hohe theile ihre eigenen und ih-rer helffere lande verheereten / biß sie endlichzum stillstand und frieden griffen.
Als Heryog Carl von Burgund dem hei-ligen Reiche merckliche Fürstentümer/Graf-schafflen und länder vorenthielte / und andereunfriedselige Händel mehr vorgenommen/schick-te eben dieser Kayser ihme durch seinen ehren-hold einen absage-brief A. 1475/ darinnen erdie nothwehr juMc.rte und sich verwahret?/daß diese beschädigung der Kayserl. ehre undwürde zu keinem nachtheil gereichen solte.Er bö-te zugleich die Reichshülffe auf/ und gediehedieser zug zum blutigen kriege / dem Hertzogeaber zur Niederlage und Verlust des lebens/demlande endlich zur Vereinigung mit Franckreichund rssseNive Oesterreich; wie im obgedach-ten ehren-spiegel im 24/ 2s und 26 cap. wohl zulesen.
Rayser Albrecht meynete es gut mit demReiche/ und ließ durch seine Rathe ein projectauffsetzen / wie die fehdenauffgehoben und derStände rechtfmigungen durch die geordnetenausträge und endlich durch das KayserlicheHofgerichte erlediget werden möchten; theiletezu solchem ende/ausgenommen die Cron Böh-men und seiner vettern von Oesterreich (warumauch nichtseinereigenen?) landein viertheileoder kreyse/ als die Zranckischen und Baye-rischen in den ersten / die Ober-und Unter-Rheinischen in den andern / die Nlestpha-llschen in den dritten/ und die Ober-undNwder-Sächsischen in den vierdlen kreyß.Allein/es kam solch gutes vorhaben weder zurallgemeinen Reichs- sMobation, noch weniger
K. Albrechttbeilet dasReich in 4krepse.
zur vblervsntz/woran der frühzeitige tod dieseshöchstiöblichen Regenten Ursache war. DieReichs-städte aber/ welche auf dem Reichs-tage zu Nürnberg A. 1438 bereits ihren ge-fallen gegen die abtheilung der gefilmtenReichs-lande in die vier kreyse bezeuget hatten/erinnerten aufdem Reichs-tage zu NürnbergA. 1467/JhreKayserhche Majestät wolte dochdie zusammen-rottirung derer Stände in gewis-se circkel/darinnen jedweder gesessen/und worandie vorfahren gearbeitet hätten/ um Handha-bung des landfriedens willen zu wercke rich-ten. Es fruchtete auch so viel / daß manauf diesem Reichs-tage ein besonder Reichs-gerichte zu beförderung der Reichs-justitzauff-richtete/ deme der Kayser den Präsidenten/ dieStände aber zusammen vier und zwantzigbeysitzer geben solten. Drum ordnete man/daß die Teutschen lande in sechs rhejle geson-K Friedrichdert/ und aus jedem kreyse vier Personen darzu"^^'bestellet werden solten. Es käme jedoch auchdermalsten noch nicht zum rechten stände/ son-dern bliebe biß zu dem grossen Reichs - tagezu Worms A. 149s in die acht und zwantzigjähr ausgesetzt/ ob wohl unterdessm der land-friede von einer zeit zur andern seiner oblervantzhalber erlängertund proroZiret wurde. Beydieser Reichs-Versammlung aber schritte mannäher zur sache und zu ein em neuen glückseligemperiocio, und brachte der glorwürdigsie Ray-ser Maximilian der ersie und das Reich den K, Mmmik.allgemeinen landfrieden zur bessern conti schweren^ttentz und würckung/ordneten das Rammer-gerichte an/ und den Senatum imperil oder dasReichs-regiment/ dessen Beysitzere dasgan-tze Reich repl-Tsemiren/und der Kayser eine per- «„..>7,,...son/ die sechs Churfürsten auch jeder einen/dieRe.chs-regi,vier Reichs - provinzien Saltzburg / Magde- went.bürg/ Bremen und Bisantz vier/ die viceReichs-lande/Bayern/ Francken / Schwa-ben und Niederland/ auch vier/ die Reichs-städte zween/ benennen und setzen wolten.Fünffjahr hernach fastete man das werck aufdem Reichstage zu Augsburg noch genauer/und führete die sechs Reichs-kreyse/Francken/
Bayern/ Schwaben/ Rhein/ Westphalen undSachsen auf/ aus welchen das Reichs-regi-ment und Kammer-gerichte sollen befitzet wer-den ; und A. isiaverordneteman zu Trierund Cölln die zulage/ nemlich noch vier krey-?^icknse/ daß also in und aus denen zehn zirckeln dieReichs-justitz befördert/ die Handhabung derReichs-gesetze/des friedens und ruhestandes ge-schehen solte; welches alles hernach aufdemReichstage zu Nürnberg A. 1522 von KayserCarl zum endlichen rechten stände befestiget/und die mannigfaltigen Vergewaltigungen / be-schädigungen und land-friedensbrüche abge-schaffet/ und wie die ächter und ungehorsa-men zur strafe gezogen / auch die gesproche-nen urtheile und rechtmäßige Mandaten zurexecution gebracht werden solten/verfihen wor-den. Zu solchem ende wurden nach anleitungobgerühmten Vorhabens K. Albrechts in je-dem kreyse ein Hauptmann und vier weltlichezugeordneteRäthe erwehlet/welche in jeglichemkreyß den landfrieden handhaben und die exe-cutiones vollstrecken solten.
Diese Ordnung wurde A. C. iszo auf dem
Neichs-