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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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925
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vom heil. Röm. Reich.

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mgnckara,informativ-re5criptaUndin andere an-fangs glimpfliche/ am ende aber auch scharfferemittel/ die nach befinden der Wichtigkeit/ auchmit ziiziehungrach und conlens des Churfürst-lichen collegii/ sürzuwenden wären/ den allge-meinen zweck der heilsamen/ GOTTwohlge-falligen justitz zu befördern.Denn alleChur-undFürstendes Reichs/ welche mit dem PrivilegUe non 3f)pellancko begabt sind/ haben selbst keinander absehen gehabt/ als die handhab rechtensund der heilsamen justitz/ als welche nechst demwahren gottesdienst die eintzige grundfeste istaller regimenter und hertschafften auf dieserweit ; sie haben die privilegia weder unterandern conckitionen gesucht noch empfangen»

Die Römischen Kayftre haben durch vorbehältder letzten co^nition» sonderlich Mcaulis inlans-

bilis nulllt3tl5 Lc UeneßÄtXprorlus juNltlX, sich dieHände freygelassen wissen wollen. Dahero auchsich nicht ein einiger Stand von der Verantwor-tung am ende eximiren kan/ er wäre denn diß-

Des vierdten Aaupt-AWs

Mnfftes Kaupt-Wtück:

Von

Ner Handhabung des heiligen Uömi-

scheu Keichs hohen ansehens und macht/guter

gefttze und ordnung bey kriegs - und ftiedens-zeü

ten/ besonders auch bey Vollstreckung derer rechtö-kräfftigen urtheile.

falls privilegiret/ und perpaAs louversin, der-gleichen von Lothringen zu sagen. Es würdendie landschafften derer Churfürsten und Für-sten auch in verschiedenen Hausem die hohenAgnaten/ welche bey gesamten ober-und Hof-geeichten / appeilations-kümmern und derglei-chen hohen tellörtmit theil haben/ auch ihr in-messe nicht dahinden noch sich oder ihre unter-thanen und Vasallen bey der rechts-pfiege gantzund gar unterdrücken lassen/ denen als freyenTeUtschen Grafen/Herren/ Ritterschafft/ Adelund ehrbahren commune»/die thür offen blei-bet/ihre nochdurfft am ende / und wenn keinegehör bey dem Landes-Herrn mehr zu finden/und keine glimpfiiche/demüthige und umercha«Nigste re^zr^lentation, ckeprecation und fle-hen nicht helffen wollen/bey der RömischenKayserlichen Majestät zu suchen/ und/ ob esgleich schwer hergehen möchte / ihre gerecht-samkeitenzu erhalten.

Ber Staat

erfordert

Handhabung/

iNtttttich/

Wd äussereiich durchschütz derWaffen.

Leichwie eines wohlverfas-feren Staats grundsestenechst der furcht Gottesauf frieden und rechte be-stehet ; also erfordern dieguten gefttze ihre Handhabung und die nach dergerechtigkeit und beschriebenen rechten oder löb-lichen gewohnheiten gesprochne urtheile undabschiede / wann sie ihre rechtskeafft ergriffen/die schleunige execution. Beydes muß öffters/nachdem die Stände und unterthanen mächtigund zur Widersetzlichkeit geneigt/ oder auch dieim rechtsstreite untenliegende partheyen ge--waltig und dabey/ wie es mehrentheils gehet/daß die macht den eigensinn zur schwester hat/ungehorsam sind/durch die gewafnece saust undmilitärische execution geschehen/sonst lautet dieklocke ohneklöpfe! nicht. ^ Und äusserlich wol-len und muffen die autontät desStaats und derRegenten/wie auch der Stände Hoheit gegenunftiedsame nachbarn ebenmäßig durch dieWaffen mamteniret/und die gräntzett vertheidi-get ftyn: denn wenn ein mächtiger Nachbar desandern schwache mercket/ und gleichwohl Viebegierde zu herrschen und seine gräntzen zu er-weitern nicht mäßigen will / greifst er garleicht um sich / und wo ein solch schwerdt durchdas andere nicht in der scheide gehalten wird/welches bißweilen auch durch zuverläßige allft

antzen geschiehst; so muß es zum verderblichenkriege kommen / welcher gestalten fachen nachbesser ist/als ein unsicherer friede/ da man sichMit schimpffund spott ein gliedmaß nach demandern abzwacken / und zuletzt einer fremdengewalt zur ausbeute und Unterdrückung hitplassen muß.

Das martialische Teutsche geblüte Hat in-SMMnerlich und ausserlich immerzu viel von den"ationalttsWaffen gehalten / und indem es wegen der na-^Aeg/ ^tion fteyheit und unbändigkeit schwer dahergegangen / ehe sich die mächtigen Fürsten un-ter den zwang der gefttze auch innerlich bege^ben / so ist kein wunder/ daß aus versagung dergerechtigkeit oder aus begieroe dem nechsten zu BsfeM,^schaden/ so viel befehdungen/und sonderlich zurzeit des grossen interreZni so viel innerliche blu-tige trennungen und latrociniu Letmunorunljn Lermznoz. entstanden» Bald zu KaufteCarls des grossen und seiner Posterität zeltenist man Reichs wegen bedacht gewesen/ dieurloge oder oorloge und vehden der Stände zucompelciten/ wie die Kayserlichen cäpiwlariaund die annales besagen; die wichtigen exeeu-flottes verrichteten die Kayftr selbst mit denenStänden geistlichen und weltlichen / die gerin-gere aber durch die millos ödet Palatinos undlandrichter/ auch Kayftrl» schultheissen / für-nehmlich durch die Grafen. Es sind aber öff-Aaa aaa Z ms