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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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892
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x?2 Dcs Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

gesetzes/ Verehrung dcs geseh - buchs / ftyrung und auszuschreiben/in geistlichen glaubens-und

der fest-eage / art der eßüng des ofter-lamms/ den kirchlichen streitigkeiten ohnwidersprechlich

Haltung der Vollmonden/ fasten/ hcyrathen/ de- recht zu sprechen/ bey/ und machet aus den Re-

schneidungen / scheide - briefen und dergleichen genten mehr nicht/als Schirmherren und voig-

sind bey dem Alexander Roß in seinem buche/ te der kirchen / Und exscueorez der vom Pabste

les religwas ciu monäe genannt/ vom 48 blat gesprochenen urtheile und gemachten anstaltemeclit. ^mNei-oci. (Ze 16^9 biß aufdas 9Z/ und Die Reformirte religion ist der weltlichen Nefonnittt

inHrn. Arnolds kirchen - Historien hin und wie- obrigkeit und einemStaat auch etwas gefahr-^^chem

der nachzulesen. lich/ angesehen sie viel prineipia hat / die dem

Welche rc!u Es waltet nun noch die frage: U)as das regiment nachteilig sind / und haben die em-

di' römische Reich Teutscher nation/solcher pörungen/ welche Franckreich/ AngeUand/

vütz/ichstei drrx haupt-religionen/und dann des to- Kurland / Niederland / Böhmen und

lcrirtcn Iüdenthums halber/in foliticisvor Teutschland in verwichenenzeiten verunruhi-

vorrheil oder unbeqvemligkeit habe/und gel haben/sattsam und mit betrüblichen effecten

welche religion den, Staat die allervor- an tag geleget/ was die weltliche obrigkeit

traglichste sex ? Und zwar so ist aus obiger bey ihr Helte/ man hatte an den eintzigen Pu-

general-beschceibung eines Staats zurück erin- ritanern und lndepenäenten in Engelland allein

nerlich/daß keine religion zur sicherheie beweiß genug; was sonderlich die Monarchien

und beftstigung eines regiments/ auch in ih- und dieadels-regierungen bey ihrer lehre vor

ren grundjayen mehr ersprießlich und dien- schlechte sicherheit haben/ ist aus des verlarvten

lich s'y als die Christliche/ wie solches der 8tepbani junii Lruti vin6icils contra t^rannos

obangezogene Roß cle relißi ()N8 (Zu moncie XV guzelk. z und des Oaviä psrei comment. in cap.

^ivill p. m. 85? ausführet/ obwohl solches her- IZ 26 kom .zu sehen,nach in einer oder der andern secte seinen ab- Die Jüdische religion / ob sie wohl der

fall leidet; insonderheit aber ist die Evange- Christlichen lehre insgemein/ und dann den

lisch Lutherische dermaßen beschaffen/ daß Regenten / als welche von der ihrigen so weit

sie dem regiment die allervorcraglichste entfernet sind/ und sie mehr unter zu drücken/

ist/ und daher wird man auch so selten unter als auffzurichten trachten/sehr widrig ist/ lasset

den Lutheranern von auffruhr und revolten ge- doch nicht zu / daß sich die Jüden öffentlich an

PWliche gen ihre obrigkeit hören. Die pabstliche aber dieEhristen wagen/oder wider die sicherheit der

Staatverschiedener articul halber der Majestät etwas unternehmen sollen/ vielmehr

Uch. 'Majestät und sicherheit der Regenten sehr suchen dieZüdenauf mancherlei)art/in ihrem/

zuwlder/ indem sie lehret/ daß der Pabst wiewohl theils orten noch sehr knechtischen/zu-

entweder per ckreNum, oder zum wenigsten per stände der ChristlichenRegenten schirmhaltung

inäireNum völlige gewalt über alle gekrönte und gnade beizubehalten. Es ist auch kein zweif-

Häupter und Potentaten der Christenheit/über sel/ es würden mehr Juden von ihrer versto-

deren Königreiche/ Fürstenthümer/ land und ckung ab-und sich zur Christlichen religion keh-

leuteführe/ und sie dermaßen in seiner Hand ren/ wenn sie nicht bey denen Christen so gar

trage/ daß er sie nach gefallen austheilen und viel argerniß bey geist-und weltlichen taglich

vergeben könne / im fall sie sich durch ungehor- zu sehen hätten.

sam gegen den heckgen.Huhl derselben vertu- Es ist noch eine wichtige frage: Ob in ej,ob vkclreli<stig machten/und stünde ihme ftey/die untercha- nem Staat oder Republic mehr als einenen nach belieben von ihrer einem solchen religion öffentlich oder heimlich zu dulten^M».'Herrngethanen Pflicht loß zu zählen/ und ei- sex? Wiedas interesse bey allen und jeden re-nem andern selbige unterthänig und schirm- gimentern nicht einerley ist/ also ist auch diepflichtig zu machen. Item/ kein Potentat/ er beantwortung dieser frage unterschiedlich aus-fty Kayser oder König / Fürst oder anderer gefallen. Dem Türckffchen Kayser Solx-großer Herr / tönte kein rechtmäßiges hohes man wurde gerathen/ die Christen und ande-obrigkeicliches amt führen/ den der Pabst nicht re/ so nicht Muselmannisch wären/ auszmrei-darzu bestätigte / und welchen er einmah! in den; es antwortete aber dieser kluge Herr:bann thate / der könte wohlbefugter weise von Gleichwie die Mannigfaltigkeit der blumen/ !den unterthanen/ falls er es an sie brächte/ vom die ich hier vor äugen sehe/ (denn er stund eben ^thron oder Fürsten-stuhl gestossen/ heimlich an einem fenster/dessen proipe^ in den blumen- ^oder öffentlich hingerichtet werden. So- garten gicng) die beete und den garten mitre auch kein friede/ welcher ohne einwilligung mehrerer zier veranmuthigen / und die äugendes Pabsts und der Catholischen kirchen zum ergötzen : also ist die Mannigfaltigkeit der re-nachtheil geschlsßcn worden/verbündlich/ in- ligionen meinem Staate vielmehr vomäg-alSmaßen denn kein Catholischer zur obftrvantz schädlich/ wenn sie unruhig leben. Wann indesselben gehalten wäre. Uber dieses wäre einem Staat unterschiedliche rcligionen undman ja ohne dem nicht schuldig / den ketzern secten bereits eingewurtzelt/ und ohne grosseglauben zu halten / vielmehr folte man sie mit Veränderung und gefahr nicht vertilget werdenftuer und schwerdt vertilgen. Sondern es können/dem Staat auch durch die colerantzschneidet auch obgcdachte Päbstliche veligion derselben kein nachtheil entstehet / oder dieden Potentaten alle gewalt und gerichtbarkeit obrigkeit zum theil selbst von unterschiedener lüber die geistlichen Personen und kirchen-guter bekamniß ist/oder die höchste obrigkeit sichmitab/legethergegendemPabsteallecZire^ onund denStänden und Mit-Regenten durch gedin- loberste gewalt/das recht der beruffung und cori- ge und vertrage zu freylaßung unterschiedenertZrmztlon aller geistlichen / das recht allerhand religionen verbunden hat/ so kan mit gutem ge-geistliche und kirchen - Ordnungen zu verfassen wissen/ und ohne zerrüttung der grundfeste des- ^

sel-

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