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zunehmen und zu schützen/ hergegen aber auchsteuern und auflagen von ihnen zuziehen.
Wöbe:? aber doch diese masse nach inhalt derReichs-conNitutionen zuhalten / fi) daß siezu keinem öffentlichen ehren-amte gelangen/auch unter sich dergleichen nicht haben dürffen/wiewohl dieses nicht mehr beobachtet / undmancherJude bey seinem keliäsmen-amte/hof-factorey/ müntz - commistänat und dergleichen/mehr gnade und gunst als Christen haben; (2)sich der ehe mit den Christen enthalten; (z)keine neue kynzZoAen bauen; (4) die Chri-sten mit verbotenem wucher nicht beschweren/wobey grosse Herren auch zu weit gehen/ undden sündlichen fressnden wucher ohne scheutreiben lassen ; (5) sich aller Gotteslästerungwider Christum unsern Heyland und Verflu-chungen der Christen gäntzlich enthalten; (6)sich besonderer kentbarer kleidung oder kenn-Zeichen gebrauchen / wird ietzo auch nicht mehrgehalten ; (7) keinem Juden wehren zurChristlichen religion über zutreten ; (8) sieden Christlichen predigten und Gottesdienstebeywohnen lassen / dergleichen sie zu Ron, thunmüßen ; (9) keinen Christen zu ihrer religionverführen; (io) keine verschreibungen anneh-men/ sie werden denn bey jedes orts obrigkeitunterzeichnet; (»1) kein gestohlen gut kauf-fen/ noch mit den dieben gemeinschafft und par-tiererey treiben; und denn (12) mit sonderba-rer tolennität die beobachtung dieser artickel be-schweren ; die 8/ lo/11 und 12 artickel werdenan wenig orten oblerviret. Sie leben nach in-halt der Kayserl. Privilegien unter besondermschuy Rapser!. Majestät/ und gemessen glei-cher sicherheitmit andern unterthanen; wie-wohl sie A.167O von Wien vertrieben worden.Sie werden derRöm.Kayserl.Majest.knechtegenennet/ weil alle Juden mit leib und gutzur Raxserl. Cammer gehören / und müsseneinem neuerwehltenKaystr eineCron steuren/und dann den jährlichen opffer-pfenmg ab-geben/ gleichwohl darff der Kayser denChur-fürsten und Standen/ die in ihren Churfürsten-thumen/landen und städten keine Juden dul-ten / selbige auch nicht aufdringen; inmassendenn die Chur-und Fürsten zu Sachsen/dieHergoge zu LVürtenberg / und andereStande desReichs keinem Juden wesentlicheWohnung/viel weniger die Übung ihrer aber-gläubischen religion öffentlich verstatten/sondern sie Handels und wandels halber untergewissen schirm-zettelnin dero lande hin undwieder reisen lassen.
Was ihre religion anbetrifft / so theilten sieJuden stch vorzeiten in vtelerley steten: als zum erstenwaren die Patriarchen vor und nach der sünd-fluth/denn die Israeliten / welche das toralioder gssetz hatten ; ferner die Ieroboami-ten/ weiter die Samariter / dann die Helio-poiltaner / Vlazarener/ Proselpten/ Pha-risäer/ Saducaer/ Essecr/Larraiten/Ca-batisten/ und der heutige gemeine Haussen derJuden/ welche nach der endlichen durch die Rö-mer beschehene Zerstörung der stadt Jerusa-lem in alle welt zerstreuet worden. Unter denheydnischen Kaystrn wurden sie wieder gehe-get/liessen sich auch zur Verfolgung der Christentapffer gebrauchen; nachdem aber die Römi-Erste Haupt-Handlfln^
scheu Kayserdas Christenthum angenommen/sind die Juden sehr verfolget worden / dannen-hero sie auch mehrentbeils in Orient gewichen/und haben unter den Saracenen so lange gele-bet/biß sie auch dort lhre rechnung nicht mehrgefunden / UNd im Xi seculo VON Pübst <3rego-rio Vll, und ferner im XIII von (Zivgorio IXwider der Christlichen Könige und Potenta-ten willen ihnen der Christen lande zur Woh-nung und auffenthalteröffnet worden.
Die fürnehmsten artickel des heutigen Artickel bOJudenthums / so wider das Christenthum strei-ten/sind folgende: i Ob der Meßms kom-men/und ob derIEsus von^azarech/roel-cher zu Jerusalem unter dem Römischen Land-Pfleger ?ontio?i!ato gecreutziget ist/der wah-re und verheißene Meßias sep? welches dieJuden verneinen» li Ob Moses auf demberge Sinai über die geschriebene gesetz-tafelnnoch einen mündlichen Unterricht bekommen/welcher wieder mündlich auf die Posterität zttbringen? welches sie bejahen, ül Lehren sie/daß der talmud/ darinnen dieser mündlicheUnterricht versaßet seyn soll/eine göttliche ge»wißheit bey sich habe/ und von gleicherrität/ wo nicht von größerer als die heil, schrifftsey. IV Daß die Cabalistische lehre/wel-che vornehmlich in Verwandlung der buchsta-ben und in gewisser zahl - rechnung bestehet/ ei-nen göttlichen Ursprung und surontätha-be. V Daß die enge! ein aus Wasser undfeuer zusammen gesetztes wesen und flu-gel haben/daß sie essen/ kinderzeugen undendlich sterben, vi Daß die teufte! amandern schöpffungs - tage sann der Höllen er-schaffen sind/ ober aus dem bepschlaftdesenge! mit den weibern/ oder des AdamsVermischung mit der Nilith oder andernteuffels-müttern erzeuget sind. Vll Oaßalleemenschen seelen zugleich auf einen tag/undzwar paarweiß ali^cheleute erschaffen, viiiDaß der Himmel eine vernünfftlge seelehabe, ix Daß des Meßias reich em welt-lich reich seyn werde. X Daß der menschdurch eigene wereke selig werde. XI Daßdie Juden aufGOttes beseht sich die tep^il-lim ober lederne gürtet machen/und daraufdie 4 abtheilungen des gesetzes schreiben / solcheunter dem gebet an die stirn und lmcke Handbinden müssen. XII Daß der mensch ausseinen eigenen Lrafften gute wereke chun/und in diesem leben das gesey erfüllen könne.
Xlll Ferner laugnen sie folgende amckel/nem-lich/ daß in einem göttlichen wesen dre^personen/Vater/ Sohn und H. Geist/ seynkönnen. Daß XiV IEjüs als Meßias undder Christus wahrer GOtt Und menschvor unsere sünde gelitten und genug gesthan/ uns die vor GOtt geltende gerechtig-keit erworben/ und daß dessen Evangeliunivon göttlicher Wahrheit und ^morsta! sey»Daß XV der mensch zu seiner bekehrungGOttes sonderbare gnade/ und des heüigettGeistes mitwürckung und Heiligung vottnöthen habe.Undwas dieses hartnäckigteunvverstockte volck mehr vor ungegründete mey-nungen und irrrhümer hat. Ihre ceremoniettund abergläubische gebrauche/ sowohl bey ih-rem gebet / bey ftyer oes sabbachs/ tesung desUuu uu T gesetzes/