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Des Europäischen Herolds erste Haupt - Handlung
Anno 1696 ereignete sich ein czlus bey demhochstiffte Coftttiy/da derPabst einen gebrech-lichen mann/den Herrn Baronpeeerphilip-pen von Berlepsch / dessen mutter am Spa-nischen Hofe so groß war / und hernach begra-set wurde/ in das Capitul aufzunehmen ex ple-nitucüne potekati8 ^pokolicX, praevia clispenla-
tione»prX5cmirte. Der Bischofs'aber und <Ln-pitu! wegerten sich/ihren ttatmiz und der knchenconvenientz zuwider/ diesen mann anzuneh-men. Man drunge zwar darauf/ dieplemmäi-nem potettam?3pZll8 zu behaupten; das stifftmachte aber causam communem mit andernhochstifftern und Capitulis/und diese ingesamtbrachten ihre weigerungs-ursachen an die Kay-serliche Majestät/ weniger nicht an den Pabstselbst/ und blieben bey der reculation so feste/daß der Pabst nachgeben und sich begnügenmuste/ ihn anderwerrsmit dem titul eines ^r-clümanäriten zu versehen.
Was bey dem hochstiftMünster in derplet«tenbergischen fache vorgegangen / ist noch infrischer erinnerung.
Was Jhro Kayserlichen Majest.fonsten alsoberstem Voigt und Schirmherrn / wel-ches zwar schiene leere hülsen zu seyn/ wannman dieRömische kirche an sich selbst/ unddieHoheit in Italien/welche die vorigen Römi-schen Kaysir gegen den Pabst und gegen dieZtaliänischen undLombardischenBischöffe undPrälaten gehabt haben/ betrachten will/in derthat aber gewiß viel importiert/ zustehet/ da-von ist oben so!. 226 und le^. etwas wenigesangeregetworden; und mcritirte dieses Maje-stätische hohe Kayserliche regal eine besondereaussührunq.
Wvnnnett Denn wer wird JhrerKayftrlichenMajest.vvÄ wÄ- verargen/oder ihr in Zweifel ziehen/daß sie nichtte. krafft sothaner aclvocst-s die reinhaltung derreligio» und pflanyung wahrer gottjelig-keit mit Abschaffung aller irrthümer undmißbrauche nach anleitung der Reichs suncla-mental schungen zu befördern befugt seyn sot-ten? gleichwie ihr der schuy der kirchen/ socatholischm als evangelischen theils/ wi-der alle Verfolgungen oblieget. Jnmassentapfer Carl V sich des religion - Zwiespaltszur Christlichen einigten zum wenigsten äuftr-lich fast sorgfältig angenommen/und wohl er-kannt/wie verderbt der kirchen zustand war/undwie heilsame würckung die reformatio» wür-cken würde/und ob er wohl A.15ZO zuBononienkurtz vor empfabung der Römischen Cron demPabste Elementen Vll persönlich den eyd in^^welchen folgenden tormalien: IÜA0 (Ü «rolu8 komanorumdcm Pabste Lc brevi l)ei gratis suturu8 Imperator Laesargeleistet. perOKVbä äivum<zue?etrum promitto,polliceor,telliücor atgus juro, me in poNerum pro viri-bu8, inAsnio Lc sacultatil ?U8 mei8 pontiliciae 6i-^nitati8 öc komanX Lccleliae perpetuum soreclefensorem nec ullam eccletiagicse libertati vimülaturum, se (lp0tegarem, juri8c!ictionemLc clo-minationem iplius, ^uoac! ejustieri potell, con-servaturum sc prote<5turum, cuju8 rei teKemvoco Oeum ipsum öc bsec ian^a evan^elia, ge-leistet; hat er doch in proArellu wahrgenom-men/daß derselben nicht entgegen fty/ denProtestirenden die benelicia, wie sie in denennach und nach aufgerichttteten frieden-schlüs-
sen/ sonderlich in dem Passauischen begriffen/zu enheilen.
Und nachdem die Römischen krönungen undode6ien2en abkommen / auch Jhro KayserlicheMajestät in Dero wahl-capnulanon auf dieftieden-schlüsse und deren executivn schweren/so ist dero gewalt respe^n des Pabsts inTeutschland desto freyer / und geloben sie auchalseinen etteÄ Dero höchsten Voigtepdaßsie denen klagen und beschwetdenTeutsche:nation die abhelstung geben wollen/ indemly grt.capit.l.eop. welches ein werckvon gros-sem Nachdruck und Majestät seyn könte/ wannes zur rechten exccution gebracht werdenwolle.
Es ist oben schon angemercket / daß zwi-schen Kayser Friedrichen dem lli und einigenChur-und Fürsten des Reichs Teutscher nationan einem / und des Pabstlichen Stuhls Lega-ten dem Cardinal S.Angeli Johannes amandern theil einige concorclaca aufgerichtet/undnachgehends vom Pabst Nicolas v bekräff-tiget worden/ so wohl auch durch Gregor«Xlll reservata es dahin kommen/daß alle hohewürden/ als Patriarchat-Ertz-Bischoff-undBischöfflichen kirchen/ klöster / Prione / wür«den / personstus und oKcia, wie auch canonica-te/prsebendenund kirchen/ wie auch ande.re geistliche bsneücia, ohne oder mitftelen-sorge/ weltliche und reAulana, das ist/ die andie heiligenorden 8. ^ugullini, ÜeneäiAi,?ran.cisci, vominici, lgnatii,Carmelitaner/ :c. ge-bundensind/ man möchte durch wähl oder an-dere wege dazu kommen / sie möchten ietzo va-cant seyn oder künfftig ledig werden/ an dieapostolische autoritär verbunden seyn sollen;die tran8latione8 von einem stifft zum andern /und die entsetzung derer Bischöffe und Präla-ten/ stiffter, solte untcr Päbstlicher cliiposnionstehen / und alle bey der wähl und pottulation,oder auch renunciation, Reposition und privs»tion entstehende irrfalen sotten auch als einPabstlich reservat tra^iret werden.
Es sollen auch in denen Metropolitan-undCathcdral-kirchen/ ob sie gleich nicht immeckatsdem stuhle zu Rom unterthänig waren/ undin denen ohne mittel demselben untcrwürffigenklöstern / die eleAiones canonice vorgenommenwerden/ und des Pabsts sorgfalt überlassenseyn / wenn sie nach ablaufderzeit nicht wärenpraesentiret worden/ oder es nicht canonice her-gegangen wäre; folglich will der Pabst auchdiejenigen conkrmiren/ wenn die ele<Iione8LZ.nonic-x wären/ es wäre denn/daß aus erheb-lichen Ursachen der Pabst und seine brüder/die Cardinale/ eine würdigere und nützlichereperson vorschlagen könten; die also con6rmirteoder proviclirte selten den b1etropolicani8 öcc.Pflicht ablegen/ und andere gebühr leisten; indenen klöstern/ so dem stuhl nicht unmittelbarunterworfen/und andern regulär-benesicii8,deren fache nicht nach Rom kommet/ sot-ten auch der conürmation und Provision halbernicht sä curiam kvmanam gebunden seyn; wasaber in solchen fachen nach Rom gehen müste/wolte der Pabst anders nicht conkrmiren/ alsauf solche art/ wie oben bey denen Dom-Ca-pituln verwahret ist. Und von denen Nonnen-klöstern wolte der Pabst nichts fordern/ es fty
denn