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vottt heil. Röm. Reich.
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in der Reichsstadt Aachen ein immeckste Verleihung an Graf Adolphen zu Schaum-
dem Heil. Röm. Reich unterworfenes (^ollc- bürg gekommen / bey dessen 6elcsnäentz
Kiu.n styn/ wie aus denen Reichs. tags-s6ien sie auch lange zeit gestanden / sich aber von
von A. i68Z zu ersehen. ihnen allmählig grosse fteyheiten ausgewür- ^
diber dieses sind noch andere cmnmunen cket/ indem sie A. 1292. das recht/eigene lk2>
verbanden / so zwar den? Reiche ohne mir- ems und gefttze zu machen / auch Bvrgermei-
te! zugerhun / jedoch anderer Stande ster und Rathsherren nach belieben zu erkiesen/
clientel unterwerfen sind; als die Reichs- nebst dem Privileg cis non a^ellancio erlan-
MeMs pfandschafften/ deren jeder Chur-und Fürst/ get. A. >525 kauffte sie auch von Gr. G'erhar-
sfB->s»ass< Grafen und Herren am Nheinstrohm und in den/ Johann und Adolphen die münye/
denen ober -kreyßen sich etwas zugeeignet, wurde auch A. 1359 von Kayser Carla IV
Ais es aber dahin kommen / daß/vermöge der in seinen und des Reichs schütz auffgenommen/
Kayserl. wähl - capitulacionen / nicht nur die hingegen aber A. - 375 durch eben dieses Kay-
unablößliche/oder die pfandschassten/bey wel- sers ausspruch zur gehorsams - leistung gegen
chen die Wiederlösung nicht ausdrücklich re- den Grafen zu Holstein angewiesen/ und ihr
serviret worden / sondern auchdie wiedertöß- aussgerichteter Roland niedergeworffen.Maa
liche in beständiger form und der Stan- kan auch nicht läugnen / daß Hamburg denen
de besitz und gewahrsam verbleiben sol- Herzogen von Hollstein Oldenburgtschen
ten; so hat es dadcy sein bewenden/und sind stammes Huldigung / wiewohl nicht vermittels
diese pfandlande zu denen ternwrisl - bcsitzun- eydes/ sondern nur durch hanoschlag/prXikiret/
gen zu rechnen. Also stehen die landvoigtey und geschähe noch A. isoz an König Chri-
Schwaben/ neben denen waldstadten unter simn lV von Dännemarck sothane Huldigung
Oesterreich/^ger unter Böhmen/Oppen- allein A. l6iz erfolgte das äecilum beym
heun unter Chur-Pfalg/ die landvoigtey Kayftrl. Kammer-gerichte / daß die stadt
p Oonawerth unter denen Grafen Fug- Hamburg Ihr. Ä.ayjerl.Majest.uad dem
ger:c. Und in dein Marck - Gcafthum An- Heil. Reich ohne mittel zuständig/unter-
spach/ dem stiffre Ellwangen und anderswo in warfen und verwandt/ auch von mannig-
Schwaben find gewisse communen/ die ihre lichea dafür zu erkennen sey/ welche den-
gewisse Schutzherren / auch wohl ansehnliche tcn? A. 1631 conbrmiret/ und durch ein Kay-
privc-t - Personen darzu erwehlet haben. serl. extrsjuäiciul. äscrct A. ^641 der stadt sitz
vi« ?«y, Andere machen auch noch eine dritte artder und stimme in dem Neichsstadlischen Loll^io
M. Reichs - stadcc / nemlich derer jenigen / wel- zuerkannt worden. Weil aber aufHertzogl.
che zwar den, Reiche ohne micre! ange- Hollsteinischer feiten hefftig dagegen prvtetn-
hören / auch einen gewissen as,schlag ».n- rec/ auch die stadt eben nicht sonderlich darum
mecl^te in die angewiesene Arexßlcgstadte anregung gethan / ist die aämiilion unterblie-
erstatten/darneben aber auch denen Landes- ben. Indessen hat nicht allein die stadt an
Fürsten in verschiedenen hohen tcrilwck-il-ge- macht und reichthum trefflich zugenommen/
rechtigkeiten untcrworffen sind / als mit der fondern sich auch mit einer solchen borcikicLtion
stadrHamburg exempel solches zu bewähren/ 'verwahret / daß es Dännemarckschwer fallen
welche auch das am landlein Hadein gelegene amt Riyenbüttel stne vnere vom Reichecxtrab-ret hat.
Von dieser mächtigen sts - und Handel
wird / selbige zu verlangter umcrchamgkeit zuzwingen / dahero auch die von A. 1684ftuchtloß abgelauffen. Es werden auch we-der die CronSchweden/noch Preußen/ noch
aufnah.-stadt etwas weniges zu gedencken/ so giebt man dasChur-und Fürstliche Hauß Braunschweig-
vor/ daß Kayser Carl der Grosse an derAlstex eine vcstung Hammaburg / oderlttokbuockgenannt/ wider dieWilsertuen-den A. 8^8 habe anlegen lassen/ welche abervon ihnen zwcy jähr darauf zerstöret / dochgleich folgendes jähr wieder erbauet / undEridng von Meiendorf'/ als Kayserl.Richter undStattha iter/dahin gesetzet worden;
Lüneburg / ja Ihr. Kayserl. Majest. und dasReich selbst nicht zulassen / daß Hamburg vonDännemarck reäuciret würde.
Es degreisst das Hamburger gebiete ausser Hamw sexdem zuvor angedeuteten amt Ritzenbütteldas städtlein Vergerdorfss benebenst denenvier an der Elbe gelegenen Marschländern/ Al-te Gamme/Neue-Gamme / Z^irchwerder/
gediett.
zu dessen wie auch Audolffs und Udonis der und Roßlacke/ welche guter mit denen Lübe-
Mcxendorffe zelten die Danen und Nor- (kern in gememjchafft stehen / der sollenjpei-
mannen sich noch dreymahl / als A. 839/ A. 876 cher oder die fahre zuEßlingen/ welches aliss
und A. 9:3 daran gerieben / und die stadt ver- auf Niedersächsischem oder Lauenburgischem
wüstet. grund und boden situiret. Im Hollsteimschen
Nicht besser gieng es ihr unter der Säch- aber stehen der stadt zu der Billwerder/ der
fischen Hertzoge regierung/ insonderheit A. Ochsenwerder/Eppendorfer kircheaiebst
blieben/ weil ^clamus kremenlis schreibet: keinevestung oder schantze auf denen insulen
IZzrNMLbur^ ollm Vlri8 srmiz potens, Sßro der Elbe noch auf den ufern des strohms von
Sc fruZibu« tölix , nunc vero pLccswrum vinäi- Hamburg an biß in die fte / und vbenwarts
ÄX Pgren5 in solituämem ett rcäÄck2. Nach- in die fünff Meilen wegs angelegt werden sol-
gehcnds ist sie mit dem übrigen Hollstein und te; wie aber solches mit der vestung Haarbnrg
Stormarn durch Hertz, i^otbarii zu Sachsen und andern sccorcl.re/ zeigt der augmschem.^xsteHaupt-Handlung. Eee ee 2 Dw