Druckschrift 
Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
771
Einzelbild herunterladen
 

-MU

^>i!i?W

''^>j«, ».?»!>

."Uh'illniülii,.

-S

s^Wf

-Z!»W-

xs--

vottt heil. Röm. Reich.

7?t

in der Reichsstadt Aachen ein immeckste Verleihung an Graf Adolphen zu Schaum-

dem Heil. Röm. Reich unterworfenes (^ollc- bürg gekommen / bey dessen 6elcsnäentz

Kiu.n styn/ wie aus denen Reichs. tags-s6ien sie auch lange zeit gestanden / sich aber von

von A. i68Z zu ersehen. ihnen allmählig grosse fteyheiten ausgewür- ^

diber dieses sind noch andere cmnmunen cket/ indem sie A. 1292. das recht/eigene lk2>

verbanden / so zwar den? Reiche ohne mir- ems und gefttze zu machen / auch Bvrgermei-

te! zugerhun / jedoch anderer Stande ster und Rathsherren nach belieben zu erkiesen/

clientel unterwerfen sind; als die Reichs- nebst dem Privileg cis non a^ellancio erlan-

MeMs pfandschafften/ deren jeder Chur-und Fürst/ get. A. >525 kauffte sie auch von Gr. G'erhar-

sfB->s»ass< Grafen und Herren am Nheinstrohm und in den/ Johann und Adolphen die münye/

denen ober -kreyßen sich etwas zugeeignet, wurde auch A. 1359 von Kayser Carla IV

Ais es aber dahin kommen / daß/vermöge der in seinen und des Reichs schütz auffgenommen/

Kayserl. wähl - capitulacionen / nicht nur die hingegen aber A. - 375 durch eben dieses Kay-

unablößliche/oder die pfandschassten/bey wel- sers ausspruch zur gehorsams - leistung gegen

chen die Wiederlösung nicht ausdrücklich re- den Grafen zu Holstein angewiesen/ und ihr

serviret worden / sondern auchdie wiedertöß- aussgerichteter Roland niedergeworffen.Maa

liche in beständiger form und der Stan- kan auch nicht läugnen / daß Hamburg denen

de besitz und gewahrsam verbleiben sol- Herzogen von Hollstein Oldenburgtschen

ten; so hat es dadcy sein bewenden/und sind stammes Huldigung / wiewohl nicht vermittels

diese pfandlande zu denen ternwrisl - bcsitzun- eydes/ sondern nur durch hanoschlag/prXikiret/

gen zu rechnen. Also stehen die landvoigtey und geschähe noch A. isoz an König Chri-

Schwaben/ neben denen waldstadten unter simn lV von Dännemarck sothane Huldigung

Oesterreich/^ger unter Böhmen/Oppen- allein A. l6iz erfolgte das äecilum beym

heun unter Chur-Pfalg/ die landvoigtey Kayftrl. Kammer-gerichte / daß die stadt

p Oonawerth unter denen Grafen Fug- Hamburg Ihr. Ä.ayjerl.Majest.uad dem

ger:c. Und in dein Marck - Gcafthum An- Heil. Reich ohne mittel zuständig/unter-

spach/ dem stiffre Ellwangen und anderswo in warfen und verwandt/ auch von mannig-

Schwaben find gewisse communen/ die ihre lichea dafür zu erkennen sey/ welche den-

gewisse Schutzherren / auch wohl ansehnliche tcn? A. 1631 conbrmiret/ und durch ein Kay-

privc-t - Personen darzu erwehlet haben. serl. extrsjuäiciul. äscrct A. ^641 der stadt sitz

vi« ?«y, Andere machen auch noch eine dritte artder und stimme in dem Neichsstadlischen Loll^io

M. Reichs - stadcc / nemlich derer jenigen / wel- zuerkannt worden. Weil aber aufHertzogl.

che zwar den, Reiche ohne micre! ange- Hollsteinischer feiten hefftig dagegen prvtetn-

hören / auch einen gewissen as,schlag ».n- rec/ auch die stadt eben nicht sonderlich darum

mecl^te in die angewiesene Arexßlcgstadte anregung gethan / ist die aämiilion unterblie-

erstatten/darneben aber auch denen Landes- ben. Indessen hat nicht allein die stadt an

Fürsten in verschiedenen hohen tcrilwck-il-ge- macht und reichthum trefflich zugenommen/

rechtigkeiten untcrworffen sind / als mit der fondern sich auch mit einer solchen borcikicLtion

stadrHamburg exempel solches zu bewähren/ 'verwahret / daß es Dännemarckschwer fallen

welche auch das am landlein Hadein gelegene amt Riyenbüttel stne vnere vom Reichecxtrab-ret hat.

Von dieser mächtigen sts - und Handel

wird / selbige zu verlangter umcrchamgkeit zuzwingen / dahero auch die von A. 1684ftuchtloß abgelauffen. Es werden auch we-der die CronSchweden/noch Preußen/ noch

aufnah.-stadt etwas weniges zu gedencken/ so giebt man dasChur-und Fürstliche Hauß Braunschweig-

vor/ daß Kayser Carl der Grosse an derAlstex eine vcstung Hammaburg / oderlttokbuockgenannt/ wider dieWilsertuen-den A. 8^8 habe anlegen lassen/ welche abervon ihnen zwcy jähr darauf zerstöret / dochgleich folgendes jähr wieder erbauet / undEridng von Meiendorf'/ als Kayserl.Richter undStattha iter/dahin gesetzet worden;

Lüneburg / ja Ihr. Kayserl. Majest. und dasReich selbst nicht zulassen / daß Hamburg vonDännemarck reäuciret würde.

Es degreisst das Hamburger gebiete ausser Hamw sexdem zuvor angedeuteten amt Ritzenbütteldas städtlein Vergerdorfss benebenst denenvier an der Elbe gelegenen Marschländern/ Al-te Gamme/Neue-Gamme / Z^irchwerder/

gediett.

zu dessen wie auch Audolffs und Udonis der und Roßlacke/ welche guter mit denen Lübe-

Mcxendorffe zelten die Danen und Nor- (kern in gememjchafft stehen / der sollenjpei-

mannen sich noch dreymahl / als A. 839/ A. 876 cher oder die fahre zuEßlingen/ welches aliss

und A. 9:3 daran gerieben / und die stadt ver- auf Niedersächsischem oder Lauenburgischem

wüstet. grund und boden situiret. Im Hollsteimschen

Nicht besser gieng es ihr unter der Säch- aber stehen der stadt zu der Billwerder/ der

fischen Hertzoge regierung/ insonderheit A. Ochsenwerder/Eppendorfer kircheaiebst

blieben/ weil ^clamus kremenlis schreibet: keinevestung oder schantze auf denen insulen

IZzrNMLbur^ ollm Vlri8 srmiz potens, Sßro der Elbe noch auf den ufern des strohms von

Sc fruZibu« tölix , nunc vero pLccswrum vinäi- Hamburg an biß in die fte / und vbenwarts

ÄX Pgren5 in solituämem ett rcäÄck2. Nach- in die fünff Meilen wegs angelegt werden sol-

gehcnds ist sie mit dem übrigen Hollstein und te; wie aber solches mit der vestung Haarbnrg

Stormarn durch Hertz, i^otbarii zu Sachsen und andern sccorcl.re/ zeigt der augmschem.^xsteHaupt-Handlung. Eee ee 2 Dw