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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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770
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770 Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

te und viele Ritter eingetreten sind: es hat beschlossene genauere Vereinigung sich einge-aber die allzu hitzige opin:«>trete das S. Ge- lassen/ und also gleicher rechte und freyheuenorgm-fahnlein vorzutragen vier jähr hernach theilbafftig worden ist / gleichwie sie von derunter der Christlichen armee bey nicopoüs Kayftrl.Majest.und dem Reiche der unmittel-grosse Uneinigkeit erreget / und selbiger die be- barkeit halber und forsten fast gleiche ?nvUe.kandie klagliche Niederlage zugezogen. Die xia hat; wiewohl seither dem NiemögischenUrsache solchen Vorzugs der Schwäbischen frieden / da die Eron Frankreich unterm Vor-nation soll daher rühren / wenn anders dem wand der äepenäentien und connsxeu/ und de-Schwaben - spiegel zu trauen ist / daß ren reunion mit denen jenseit Rheins gelege-Kayser Carl der grosse vornehmlich durch nen landen fast nach belieben undhülffe der Schwaben Rom eingenommen/und auch die frexe Reichs. ritterschaffc unterzur belohnung ihrer tapfferkeit ihnen das jus sich gezogen / und zu ablegung der Huldigungxrimi conssiäius zugestanden; hingegen aber ist angehalten/ solche Vereinigung zweiffels-sreynoch tmerörtert/ warum eben S. George in getrennet worden.

der sahne vor andernHeiligen platz bekommen Die samtliche Reichs - Ritterschafft ist dar- U ZW«,habe. innen bey dem gesamten Römischen Reich in vvriM ^DieRbeini- Die Rheinische unmittelbare Ritter- besserer conliäsi-Ztion, als eingangs gemeldtescheReichs, schafft wird in dre^ landschaffts-örcer Italienische Arsten / welche zwar deneingetheilet/ als (l )imGöwundWasgöw/ Kayserl.Hof vor ihren ordentlichen richter er-(2) im Wetterau / Westerwald und kennen / bey denen Reichs - versamlungenRheingöw/ s z) in: wieder - Rheinstrom/ aber weder in favorLbiübus noch oäiolls, undHundsrück und Eberswald ; zu welchen also nur beyläusstig in conticlerstion kommen:<4) die Ritterschassr des bezircks im untern Der Rieterschafft hergegen gemeiniglichElsaß vom Eckerbache an biß an den Hage- nach pubiicirung des Reichs - abschiedes Ha-nauer forst/ als welche zwar vor der zeit in von notilicatton geschiehst / auch/ solches ih-corpore nicht gewesen/ aufdemA. i6sk zu renthalben in acht zu nehmen / denenMergenthal gehaltenen allgemeinen ritter- höchsten Reichs - geeichten von Raxsexl.liehen correspondentz- tage aber in die daselbst Majest. befohlen wird.

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!es fünfften Laupt-WücksDritter ß^itul:

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mm übrigen WeiWsassm/so woD

un - als mittelbarmWeichs -unterthanen.

Geringere gehören auch zu denen welches eine weitlaufftige vestung in der

UeichsWen/ ?/W Reichssassen dieGan-erben Wetterau auf einem felftn gelegen / zu wel-

ftr?ndc«m. ^ ^aw - erben schlösset? cher die Graffchafft deichen gehöret/wur-

mu»kn. U zu Hrjedberg/ Gelnhausen / de den 20 April, l 699 durch einmürhige wähl

Salyburg an der Saale in zum Burggrafen erwehlet der Reichs-

Francken/ Greiffenberg unweit Franck- freye/ hoch-und wohlgebohrne Herr/

furr/Stade/Bennigheim/und dergleichen. Herr Adolph Johann Carl/ Freiherr

Mit weichen es diese bewandniß hat/ daß ei- von poeeendorff'/ Churfürstl. Maxngi-

nige adeliche familien in gemeinschafft eines scher geheimeer Rath und Oberamtmann

gewissen schlosses und dazu gehörigen guter der herrschafft Rönigstein. Nach ge-

vor alters zusammen getreten / und einander/ schehener wähl pfleget bey Ihr. Majest. jedes-

den burgfrieden zuhalten/ so wohl auch be- mahl die conürmstioa emgeholet zu werden,

nöthigten schütz und hülffe zu leisten/angelobet; So sind auch unter die Reichssassen zu rechnen

und wiewohl zu dergleichen gesettschafften die die fteyen unmittelbaren Rcichsdörffer und

ehemahls in Teutschland im schwänge gegan- wexlcr/ als Susselhaim / Goldramstein/

gene befehdungen nothdringlichen anlaß gege- Gamß / Megloß / die fcepen Reichs - leute

ben/ so haben doch die jetzigen friedfertigen zu Lustrauander Leutktrcherhexde/und

zeiten solche Gan-erben- schlösset' nicht auffge- andere gemeinden/ so mit hohen und Niedern

haben / sondern sie sind in ihrer corMer,? ge- gerichten begäbet / und dem Reiche ohne mit-

btieben / wiewohl die puisellbre-- derselben auf tel unterworffen sind. Desgleichen xr^een-

Reichs - versamlungen nicht zu erscheinen pfie- cliren noch verschiedene stissts - colleZiz, als

gen / welches sie einem besondern Privileg das zu 2trenfe!d bey Saarbrücken / das kio-

zuschreiben wollen. Das Haupt eines solchen ster zu Erbach aufdem Steigerwalde/das

Ganerben schlosses ist der Burggraf/welcher S. Michaels-kloster auf dem Münchber-

12 burgmanner zu beysitzern hat / deren ju- ge bey Bamberg/ unter des Reichs gericht-

sich die andern Gan-- rben allesamt unter- barkeit in civil - fachen unmittelbar zugehören,

werffen müssen. ZuFriedbcrg insonderheit/ Ebener Massen will auch der Schöppenstedt

. in der