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Des Europäischen Herolds erke Haupt-Handlung
seine nayrung
Siegelt mit rothem wachs. Hat dieses sonder- auch absolut die Vier und Awanyiger nen-
bareiwutum, daß die bürger in csncurs-sachen net/ obwohl ihrer mehr nicht als xi! sind,
mit bloßen handschrifften denen fremden/so auf Fället etwas wichtiges vor/da der stadt ge-
unlerpfande klagen/vorgezogen werden. Dem meine wolsifart darauff ruhet/so pfleget man
ftiedens - schlusse gemäß soll auch allhier die den zusay oder noch x 11 verständige bürger
gleichheit der Catholtschen und Augspur- mit zu rathe zu ziehen / welches sonderlich bey
gischenConfeßlons-verwandten bey Raths- aufflegung der steuern und gemeinen abgaben
und andern am:ern gelten. zu geschehen pfleget. (4) Die Achter sind
Ravtnspurs. XIIX Ravensburg im Algow/ an dem auch aus der gemeinde / und werden zu abhö-
fluß Schuß/ sonst Gravenspurggenennt/ ist rung der Raths - und gemeinen rechnung ge-
hiedevor der Grafen vonAltorsfland-stadt brauchet/ desgleichen zubesatzung der conm-
gewesen/ und daselbst ein berühmter ^llu8 Ze- bmionen. In den audientzien sitzen Xli perso-
verUiz oder land gerichte gehalten worden, nen von Bürgermeistern und Rathe / welche
ZurReichö'jmmeckelät ist sie erst in dem großen die gemeinen klagen und rechts-Handel erör-
interregno gekommen / und hat von denen ab- kern. Sie mögen auch einen Amtmann oder
gestorbenen Grafen von Heiligcn-uud N)er- Gerichts-Boigt nach eigenem belieben setzen,
denberg die herrschafft S maleneck crkaufft. Der senior des gantzen Raths Heist der
In offtbesagtem frieden hat sie mit denen vor- Reichs>Voigt/ und präsidirt in den stadt-ge-
stehenden städten Bieberach und Oünckels- richten. In fachen unter 250 gülden magbühlderreligions-pMät halber gleiche verse-hung erhalten.
Regiments- And bestehet diesem nach der Politischestaat auss dem kleinern und grössern Ra-the. Jener aus sechzehn Personen/ als zween
»ttsassung.
nicht Zppellirek werden. Die religio» istEv-angelisch. Ihr wapen ist der zweyköpfigteReichs-adler.
XX Aempten war noch im sechszehnden Kmptm.leculo dem Abte daselbst unrerthan / von wel-
Gchweiwfvrt»
Asgicrung.
Bnrgermelstern / 4 geheimen und 10 an- chem sie sich aber A. 152s durch eine grosse kauf-dern Raths-Freunden. Das stadt- ge. summa nemlich 52000 Rheinische gülden be-richte aus dem stade-Amman und n bey- fteyet/ und dem Reiche mcorporiret worden/styern. Den grösseren oder gemeinen und folgendsA.isZozurEvangclischenrell-Rath conttitu-ren xxli Personen ; und ist die gion getreten.Es ijt dasilbsteinegrosse medcr-psritss reliAloms allenthalben biß auff den lhor- tage von gute! n/so ausJtalien ins Niederlandtvärter und scharffrichter. Die zween Bür- und wieder in der rückladung gehen / hat auchgermeister sltermren alle vier monat von ei- einen starcken saltz-handel. Der ganye Rathner religion zur andern/ wie auch die Amman- allhier bestehet auff l^vm Personen / nemlich«er. Bey auffnehmung der bürger soll kein XXü des kleiner» Raths/ darunter zweenunterscheid gehalten werden. Was jede rc- Bürgermeister und drey geheime/ XVIligion inA.1624 vor kirchen undgcistiiche ge- des gerichts/ ausser dem stadt-Ammann/habt/dabey ist es auch verblieben. Alle gcist- und xx von der gemeinde aus allen acht zünf-liche und allemosen - benskcia werden gleich ten. Ihr wapen ist der Reichs-adler halbvergeben/ auch die feyertage wie zu Augspurg vergüldet/ und halb schwartz mit gewöhnlichergehalten. ^ Kayserlicher kröne / auff dessen brüst noch einDeren wapen ist ein blaues thor mit einem blaues schildlein mit dem silbernen buchstabenschütz -gatter und zwey thürnen auf zinnen art x, und hat sie/ wie auch die nsch vorstehendeerhoben im weissen sclde. stadtSchweinfurt/das regal/mit rothem wach-
XIX Schwelnsurt/ oder Schwaben- sezusiegeln.furt/ weil die Schwaben an diesem orte ihre x x i Nlinsheim/ an der Aisch in Fran- WmsW.
Passage über den Magn genommen/ gehörete cken/ soll von Hertz. VBindegasten in Zran-
vorzeiten denen Burggrafen von Schwein» cken A. 42s erbauet seyn. Hat ein Privilegium
furt Grasitch-Hennebergischen stammes zu/ wider die Verpfändung/nachdem Kays.Sigis-
von welchen sie sich durch geld toßgewürcket/ mundsie an Burggr. Friedrichen?u Nürn-
und die jura ttatu, erhalten. Der boden berg versitzet/ sie sich aber silbsten wieder ein-
hierum ist sehr fruchtbar/ sonderlich an wein/ gelösit. In dem inner» Rath sitzen Xil
dahero diese stadt nach Verwüstung Speyer Personen/ und auch so viel in dem äusirn / dar«
in Vorschlag gekommen das kammer - gerichte unter sünfls Bürgermeiste: e. Die rechts-
dahinzu verlegen. fachen werden vor dem Obcr-Voigte oder
Das stadt-regiment bestehet (i) aus dem Ober-richter mit seinen bcysitzern aus dem
sechßer-stande oder geheimen Rathe / ans Rathe abgehandelt/welcher in inpnien-jachen
welchem die Ober - Bürgermeister/ deren keine appeMtion zulasset. Die stadt pflichtet
allezeit einer neben dem Unter-Bürgermeister der Evangelischen rcligion bcy. Ihr wa-
ein halb jähr regieret/ genommen werden/ und pen ist ein schwacher adier im silbernen felde.bey diesem Collegio bestehet die hohe obrigkeit. XX11 Rauffbeurcn im Algow / an der
(2) Sechs Stadtrichter oder Schoppen/ Nlertach/ soll den nahmen daher führen/weil
welche neben den andern ersten sichsen das sie zu Kays. Conrads Ii zelten von denen
stadt-gerichte besitzen/ und werden zusammen Freiherren von Hof/ von denen sie erbauet
dieZwölffer und gerichts-Herren genen- gewesen/ und bey zweyhundertjahr unter ihrer
net.(z) Sind noch Xu Raths-Herren/weiche botmaßigkeit geblieben/ ihre fteyheit um 50000
Slie Raths-tage alsmon-und fteytags zu den gülden erlanget/ und sich zum Reich erkaufft/
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