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Lindau.
vom heil. Römischen Reich.
75?
Memmilpgen.
binnen zehn jähren verjähret werden sollen;und zwischen Juden und Christen binnen sünffjähren. Sie bekennet sich zur Römisch-Ca-thokischen religion. Das wapen stellet imrochen felde ein siibern aufspringend einhorndar.
xiv Memmingen / eine uhralte ziemlichgrosse stadt imAlgow/ war der Grafen vonIlergorvland-stadt/ und ist hernach unterdie Gvelsen und Äapern kommen/ biß sieendlich frey/und denen Reichs - stadten zuge-sellet worden. Mit leinwand und barchenttreibet sie einen starcken Handel/ hat auch einansehnliches gebiete/ Necken/ Gnuy/Holy-tgünlZ / ZTliederdorff / Temseberg und an-dere orter mehr begreifende. Das skadt-regiment wird theilS aus denen X!i alten ge--schlecheern / theils aus denen privilegirtenzünsfren/ oder der gemeinde besetzet. Siemögen achter und ober-achter aufnehmen/doch daß/wenn dieserley art leme zu reche be-langet werden / die justitz nicht versagetwerde. Wider das hof-gerichte zu Roth-wcü «ich andere fremde gerichre sind sie auchbesreyet/ und haben die bürger die erste instantzallein vor ihrem stadt - gerichte: der Rathund gantze stadt aber ihre austrage vor denstadten Augspurg / Ulm/Ravensbürg undNlbcrach oder Rempten. Der Rath istEvangelisch samt der bürgerschafft. Dasstadt - wapen ist einmahl in die lange herabgcspalten/so/daß in dem rechten theit ein schwar-her adlcr im gelben gründe/ im lincken aberein weißes creutz im roehen ftlde erscheinet.
XV Lindau/ gleichfalls vorzeiten einelandstadt der Grafel? von Nregany / oderLindau / von welchen sie die freyheit um 24marck/ halb silber und halb gold/erkauft/undsich unter die Reichs-stadte begeben. Sieliegt indem Nodensee/ und wird deshalbendas Teutsche Venedig genennet. Der üa-tus ^idlicus scheinet aus der Adels-undpöbels--regierulrg gemischet zu seyn; indem die Ver-waltung des gemeinen rresens durch dieerwehleten aus denen ?Ztricüs und viIi zünf-tcn geschiehet. Vormahls haben sich derReichs-pfandschafft halber stremgkeit enthal-ten/ in dem Wcstphaiischen fnedensschluß abecist verordnet / daß dieser stadt die Reichs-pfandschafft/so ihnen in wahrendem Teutschenkriege entzogen worden / gegen zurückgebungder Haupt - summa vollkömmiich restimiret wer-den soll. Die bürger sind privilegirt gegenfremde gerichte/ und stehen vordem Ammanuno Richtern ausser in verweigerter oder ver-zögerter gercchtigkeit. Der Rath bat seineinstantz vor die stadte Constany/ Uberlin-gen/ Ravensburg oder S.Gallen / undzwar lub sleckions. Welcher leibeigner einjähr in Lindau als bürger wohnet / erlangetdadurch die freyheit gegen seinen nachfolgendenHerrn. Es mag die stadt ihre feinde auch bißin fremde terrkona Verfolges suchen und nachLindau führen. Wider alienationes oderVerpfändungen vom Kayftr und Reiche ist sieauch privilegirt / und sonst in vielen andernstücken mehr. Die Abbatißin hat starckeprTtcnsiones auf diese stadt. Es ist aber dar-gethan worden/ daß die stadt älter sey als das
stifft / und diesem memahls mehr als ein an-theil der insul verstattet gewesen / noch weni-ger aber die botmäßigkeit über den Rath undbürgerschaffk/ sondern diese haben ihre auto-nomiam beständig hergebracht und behauptet.Es gehöret vielmehr die Abbatißin mit ihremstifte auf gewisse masse unter die stadt/ underlegt auch jahrlich gewisse steuer. Der stadtvermögen ist daher abzunehmen/ daß nichtnur gewisse dörffer / sondern auch das schloßGießen und viele adeliche ansitze unter ihrerbotmäßigkeit stehen.
Ist Evangelisch Lutherischer religiott.Die meisten klöster aber und einige dörffersind Catholisch. Die kästen-voigtex ge-höret unter der stadt/ nachdem/ wie gedacht/ derftiedens-schluß sie wider die einlösung Kays.Ferdinandens il geschützet. Ihr wapen isteine grüne linde in weissen? schilde.
xvi Dünckelsbühl in Schwaben liegt im Dm,ckM?Virngrunde an der Wernitz/ und hat dieses bühl.sonderbare / daß so viel seen und teichedarzu gehören/als tage im jähre sind.Es bestehet ihre meiste Nahrung in gestrick-ten winterwahren/ loden / tuch und sicheln.
A. i zsl ist sie an die Grafen Ludwig undFriedrich zu Dettingen um 7200 pfund Hel-ler verpfändet worden/ da sich denn die stadtselber wieder eingelöset hat. Des Raths undder stadt austrags-richter sind / neben derstadt-Amman/ die vier depmirten aus denstadten / Nördlmgen / Rotenburg an derTauber / Schwäbischem Werth undSchwäbischem Halle.
Der Rath bestehet aus zween Bürger-Beeettreximeistern/ vier geheimen und zehn Rarhs- rmZ.verwandten der Cathotischen und Evan-gelischen religion / nach anzeige des Wcst-phaiischen friedens. Bey der exeeution aberhaben die Kayserlichen bubcieleAirten FürstlicheCvstnitzisch-und Würtenbergiscye Räche dasstadtwcsen mit gutem willen des Raths undder bürgerschafft also eingerichtet / daß dasBürgermeister-amt mit vier Personen be-stellet und ein jeder drey monat des jahrs re-gieren solte/ mit Vorbehalt des Wechsels beyder religion. Stirbt einer von den geheimenoder gemeinen Raths-freunden/ so erwehlendessen religions-verwandte einen andern andie stelle / und geschiehet die Rathswahl in er-Neuerung des bürgerlichen eydes allejahr/wieKayscr Carls v wah!-Ordnung es gehaltenhaben will. Was in religions - fachen sonstverglichen und zur Übung bracht worden/ da-von ist der recellus executiomz beyM Xnipscbilcl. -äe jur. öc ^civ. Liv. b.. z c. t, zu lesen. Alsoist das stadt-Wesen mehr auf die Aristocratiezuziehen/nachdem dieKayferl. Verordnung sel-biges auf funffzehen/ (nun durch vergleichauf 17) Personen gegründet/und 25 Personenzum äussern Rath/ darunter die zwölf bau-remrichter/ und acht viertels-melster ver-ordnet.
Das stadt- wapen ist der Reichs-adlerund drey bühel oder berglein / auf deren jedemeine vergüldete dünckel-ähr.
XVI! Vieberach/ so viel alsBicberbach/ Bieberach-welches thier im stadt -wapengekrönet erschei-net. Ist als ein groß dorff unter König Pi-
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