vom heil. Röm. Reich.
Z49
.7^ Wir
'eund
'ruchtw
5>
!
LLöAK
ie,? ^
^iiSS!!!^
M-Captiil.
mit mauren und graben umgeben/und Bisch.George mit einem schlösse und residentz bewür-diget/ Bischoff Philipp Christoph aber zurvestung gemacht und nach seinem nahmen Phi-lippsburg gcnennet.
Das Hochstifft wird vom Rhein von ein-ander getheilet/und hat noch die siüsse Rreich/Salya und Speycrbach. Seine fruchc-barkeit ist gantz fürtrefflich/ und würdensich viel wohlhabende leute da niederlassen/wenn nicht die zu offt auff einander folgendekriegs-prcssuren die einwohner allzusehr mit-genommen und zum theil ins elend gejaget hat-ten. Denn so lange Frankreich nicht in sei-ne altengrantzen hinter Lotharingen zurückge-trieben ist / wird es dieser orten nicht ruhigseyn.
Der Capirularen bey dem SpeyerischenDom - Capitul sind funffzehn/welchen zwölffOomicellartt nachgeordnet sind. Die hohen(^Zsiirulsr-cli^nitäten bestehen auss der pröb-.stey des Doms/ derprobsteyzu 8r. Lucio,der pröbstey aller heiligen/ der pröbsteyzu8r. Lei-mani, und aus der Scholasterey;und kan niemand/erst'.) denn von vierschildi-gemLldeloder höhern standes/ dazu kommen.Arb,amter hat diestsStift nicht.Seilher awderthalb hundert jähren hat man keinen Gra-fen/und seither fast zwey hundert keinen Für-sten ins Capitul aussgenommen/ noch zur wählsAiveoderp^llivc kommen lassenzdaher/als voretlichen jähren Ihr. Kayst: L.Majest. vor Deroschwager den Herrn Hoch-und TeulschMei-ster die coacljuroi-j- suchte/ haben zwar IhreChurfürstl.Gn.zu Trier/als Bischoff hiestibst/aus clevorion gegen das Ertzhauß Oesterreichund der Römischen Kayserin freundschafftnichts cliKculnret/ doch aber auch keine Hoff-nung machen können/ daß das Capitul dar-einwilligenwürde; daher man auch nach derHand lieber davon abgestanden / als abschläg-liche antwort und cleprscarion erwarten wollen.Und haben Ihr. Churfürstl. Sn. billig ein ab-sehen vor dero Fr.schwester sohn/ den HerrnDom-Probst ^.otharius Adolph Emundvon Resse!statt.
Uder die stadt Speyer hat ein Bischoff ker
^ ,o,s^s.c..
IN^I' ^ juozcliÄion, und nicht mehr recht als der von
Slchmm esM^s.
-^ivWllvM Der
N -rs -Mw-i«,
SSM«
W-
Worms über selbige stadt/ausser daß er da-selbst die Kammer - Schuldheißen - Voigt-Bürgemeister-und zoll-amter zu bestellen hat.Jedoch schreibet er sich krafft eines A. 1589mit der stadt auffgerichteten Vertrags nichtvon sondern zu Speyer/und hat auch in derPfaltz daselbst seine Cantzeley. ^ Das klosterzum heiligen Grabe/ unfern Speyer / erken-net die Bffchöffliche Obrigkeit nicht/ sonderngehöret dem Patriarchen zu 'Jerusalem.Von der Fürst!. Probstey lDeißenburg sollRMntz. unten etwas folgen. Jezuweilen hat der Bi-schoff in der stadt Speyer sein Hoflager ge-habt/ und darinnen mit -^.auterburg undBruchsal abgewechselt / welche von denenFrantzoscn rmmret sind. Des jetzigen Hrn.Bischoffs Chur-und Hochfürst!. Gn. pflegensich in der Trierischen llioeces oberhalb Co-blentz auff dem Ehrenbreitsteine auffzuhal-ten.
Das wapen des Hochstiffts Speyer ist ein
silbern creutz im blauen ftlde/ dessen oben be-reits erwehnet.
Die berühmteste stärcke dieser lande/ ja der Festimg M-schlüssel zumTeutschenReiche ist die vorgedach-te festung phllippsburg/welche Bisch. Phi-lipp Christoph des geschlechts von Söternaus der stadt Udenheim mit großen kostenA. 1618 zu erbauen angefangen/und nach sei'nem nahmen also benennet.Chur-Pfaltz wider-setzte sich anfangs hefftig/und schützte vor(
Lhme das öfnungs - recht / welches ihm sonstauf Udenheim zustünde / durch sothane befesti-gung entzogen würde; (2) köme er niemandenin zukunfft ein sicher straßen-geleite gewähren/weil solches von der besatzung allezeit konte ver-hindert werden; fz) schwebete seinen landender gröste ruin vor äugen/wenn die festung ei-nem mächtigern in die Hände gerathen solle/und würde er so dann in seiner eigenen resi-dentz nicht gnugsame sicherheit flndcn.Der Bi-schoff hingegen wendete eilt/ daß seine eigenelecul-,tät ihn zu diesem bau veranlaffcte/ er wä-re Herr in seinem lande/ und hätte niemandihm hierinnen eintrag zu thun; im übrigen wä-re dieses kein Burgbau/ und solle Chur-Pfaltzan seinen gerechtsamen gar nichts abgehen.
Allein Churf. Friedrich v wolle sich durch eit-le worte nicht abspeisen lassen/sondern verstöre-te den bau mit gewaffneter Hand; wie aberdie Böhmische unruhe einfiele/ bekäme derBffchoff freyere Hände/und wurde demnach dielln^urr-.ttcc festung vollzogen. In dein ZO jäh-rigen kriege versicherten sich A.i6zz die Kay-serlichen des Platzes/ wurden aber das jährdarauff von denen Schweden daraus clelog--ret/ welche solche dem Könige in Franckreichzukommen ließen / der aber A. i6zs den 2zJan. die Kayserlichen davon meister fthenmuste. A. -644 den iz Sept. bemächtigtesich dessen wieder der vuc ö' Ln^vien, und ver-möge des Westphälischen frieden - schlusses ister der Cron Franckreich zu Haltung einer guar-nison eingeräumet verblieben / seither aber imFrantzöWen kriege A. 1676 von der Kayserl.armee wieder erobert / und kraffr des Niemä-gischen friedens in Kayserl. Majest. Händengelassen worden. Wiewohl Chur-Pfaltz undandere benachbarte Stände die rastrung derfeste inständig verlanget haben. Nachmahlsist sie bey dem friedensbruch A. 1688 den Fran-tzoscn wieder in die händegcrathen/ biß sie sel-bige vermöge des Ryßwickischen friedens A.1697 wieder abtreten müssen. Wobey denndem Hrn. Bischoff das eigemhum daran aus-drücklich vorbehalten worden.
Die Ansprüche des Bischoffs gehen auffAnsprüche.die örter Haidesheim/ Hockenheim/ undrpemgarten / welche sonst in denen Chur-Pfältzischen ämtern Heydelberg und Brettenliegen.
Die religion anlangend/so ist selbige/wieMigion-im Stifft Worms/gemlschet/ und wiewohl dieRömisch - Catholtsche pr^clominiret / sopflichten doch ein groß theil der unterthanenauffdem lande und in den städten/ja der meistetheil der Bürgerschafft in der stadt Speyer derAugspurgischen conkelllor, bey/ gemessenauch des freyen gottesdienstes nach anleitungder Reichs-gesetze.
z Oes