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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
341
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vom heil. Römischen Reich.

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Mem sezeuge nach Rom jährlich verschicketwerden müssen/ weil die beschirmung des Bi-schofflichen stuhls doch einige erkäntlichkeit ha-ben woven; allein es sagt^l. wsrcsllv»«le jur.secul. ?onrif. Kam. c.ttp.95, daß Kays.Henrich als er die aufrichtung des csrke<ir»l-stuhls allhier vom Pabst beneai^oViil, wiebald mit mehrern folget/erhalten/ jährlich hun-dert marck silbers und einen geputzten zelternach Rom liesern zu lassen versprochen habe.K- Henrich lu aber habe sich auf einmahl deszinfts A. lvsi entbrochen/ und die stadt

venro Pabjil.com IX deßhalber geeignet.

MmPabstBenedicren vili hat einBi-schsffallhier den rang vor allen andernTeut-fchen Vischöffen erlanget. KaysFriedcichaber gab dem Stiffi das Privilegs«, daß esalle guter/ sie liegen im Reiche wo sie wollen/es werden dieselben unmittelbarer weise oderdurch die klöjier polieret/ plsno öc re^lo jurebesitze/ und deshalber keine andere obrigkeiterkenne. Wie weit aber dieses Privilegiumdurch die mit dem Ertzhause Oesterreich we-gen der in Karndten habenden lande und v»ce-vomst ausgerichtete vertrage gemildert wor-den/ davon folgt unten einige anzeige. Sowird auch von dem Bischofflichen lehn «Hofenicht nach Speyer oder Wien/sondern an denBischsffjelbst appclüret. Die unterthanendes Hochstifsts sind defreyet so wohl von demhof-gerichte Rochweil/ als auch von allenfremden genchcen oder svo^cic>u,krafft despriviisgii^ welches Kayser Conrad ll und feinHerr söhn K.Henrich in A.iOZchden uMaji zuRegensdurg ercheilet haben. Ferner sindIhre Hochfürstliche Gnaden zuBnmberg imKancktschen treyß ausschreibender Fürst/Md sitzet erwehnter maßen auff Reichs-Con-venten über alle andere Bischöffe. Von seinemKayftrlichen Stiffter hat das Hochstifftdaswichtige Privilegium bekommen/ daß ihn? dievier weltlichen hohenAejchs-OKcisl« ode;

MM vielmehr Churfürsten / eben dergleichenhof-dienste/als sieder Kayserl. Majest. zuleisten haben/verrichten sollen/welche begna-digung insgemein der röche seidene fadender heil. Kunigunden genennet wird/undempfahen ^önigl.Mai. in Böhmen die altestadt präge; Chur-Napern/welcher in diestelle Chur-Psaitz getreten/das schloß Hohen-stein/ nebst der schütz-gerechteren zu Hers-brug/ Bilseck/dess'nschutz-gerechiigkeit aberderBischoffvon Bamberg sich vorbehält/pa-genzfelden /Auerbach / oder wie etliche wol-len/ Amverg; Chuc-Sachsen lDittenbergstadt und schloß / Trebitz / Mühlberg stadtund schloß/ schloß Düben und die dorfferBorstadt/ Alendorfs/ lVeißigck und Ba-degast solcher alten Verordnung halber zulehn; von denen im lande zu Thüringen gelege-nen Fürstl. Anhaltischen affterlehn Nurg-scheidingen an der Unstrut / und dem klosterRheinsdorss in des Freybergifthen amts be-zirck/ anietzo nichts zu gedencken. Von Thür-Brandenburg weiß man auch zu Bambergnicht eigentlich / was es vor termon- oder lehn-stücke mit dem amte zu lehn trage/ dahero indem tehns-briefe diese formul eingerücket wird:Hochernanntex unser lieber Herr und

freund soll auch getreuen flciß ankeh,ren/ zu erfahren/ welches dere^stückenstnd/ welche zu gemeldtem Hber-kalNine-rer.gerichce gehören/und was ihre Flchd.ersichren/uns solches zu wissen thun / daßwie oder unsere nachkommen dieselbenstucken auch in die künfstige neue lehn-brtefe seyen lassen mögen. Nach etlichermeynung soll Cüstrin ein solch lehn-stückseyn.

Wenn es nun ein Bischoff verlangen solle,die Hof- mimlleris zu erfordern / wüsten dieaffttr-lehnleute/ welche oben benennet wor-den/ solche verwesen und auffwarten, ohneaber daß die Churfürsten davon etwas wis-sen oder erfahren/ oder auch theil an solchenhof-diensten nehmen solten/ es würde auch sehrungleich gedeutet werden/ wenn ein Bischoffetwas mehr ersodem wolle / als das herkom-men mit sich bringe. Wovor diese Stiffts-ämter zu achten/ ist oben bey den weltlichenChurfürsten einbracht worden.

Von der Bischofflichen haupt-stadt Bam-BischMick-berg/ darinnen die residentz Ge^ersweeth/pchveny.welche mit mauren nicht umgeben / hat manvor diesem geglaubet oder gcschertzet/daßobge-dachter rother seidener faden ihr zu einer bes-sern beschützung/ als alle mauren dieneten/son-derlich / wann in denen an die vier ecken derstadt gebauten vier klösternvie Ordens-leuteihre boi-»5 und gebet fleißig beobachteten; wel-ches so fern nicht ohne jeyn würde/ aner-wogen ein ernstlich gebet mehr schützet/ als allemauren/ wälle und geschützt. So dann wür-de es auch natürlicher und greiflicher weisegeschehen / wann die weltlichen Churfürstensich ihres Lehn-Herrn mit Heeres-macht an-nehmen/ und die stadt im würcklichen schützehielten. Es hat aber A. 56zz die Schwedi-sche/und A. 1641 die Weimarische und Fran,tzoische/ und ferner A. 1645 die Königsmar-ckische armee solchen faden leicht durchschnit-ten. Sonst halt der alte Staatsmann /Kl-üotele» den vor einen altväterischen gekken(7 ?ol.ti.) welcher vermeynet/daß eine stadtohne mauren styn könne. Es wäre solchemnach ein cllential-reguilnum, da doch die jur,und privlleKla eine stadt machen / und in In-dien stattgefunden worden/welche zwillichcnestadt-mauren gehabt haben. Oufl ^Qwl!.8vev.

t.. IQ P. 2 f. Z79.

Im wapen des Hochstiffts erscheinet ein Map,!»,zum raube geschickter schwartzer löwe mit rothausgeschla^ener zunIen / und gehet durch diesesschilb schragrechts über den löwen her einsbreite weiße straße; auf dem schilde ruhenzween Helme / und zwischen denenselben ausKays. Henrichs sonderbarer begnadigung disKayserl. Crone samt dem güldenen creutze.

Auf dem vorderen güldenen Helme liegt einmit güldenen knöpffen und quästtn bezlertesrothes polster/aus welchem eingüldener zepter,daran oben eine achteckigte güldene tafel mitdem Bambergischen löwen herfürsteiget: jedeecke endiget sich mit einem pfauen-schweiffe.Der andere Helm ist mit einem rochen hute/oes-ftn aufschlug weiß bedecket; an diesem gehenzwey güldene mit schwachen plumagen besteck-te röhren empor. Hinter das schild find/nachart aller geistlichen Reichs - Fürsten/ dasUu z schwerdt