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Des EuropäischenHerolds erste Haupt-Handlung
Erster Bi,fchoff mBamwK.
herrlichen Privilegien und ansehnlichen gütcrnmehr/als denen herrschastenLavandal undVil-lach in Kärndten «dritte/und das hohe Bischöf-liche amt seinem Cantzlar Eberharden auss-truge.
Es war dieser Kayser wegen seines eyfcrs/den er vor die rekormstion der Äerisey trug/der hohen Geistlichkeit zu seiner zeit nicht garzu angenehme / doch machte er durch stisfiun-gen und <iczn-»tioven so vieler geistlichen gutersich zum Heiligen/wie es pflegt zu heissen.nvermir giebt/der.ist mir lieb. Der Bischoff zuWürtzburg hätte es gerne gehindert / daß erdas auff dem L/aoäozu Francksurt A. rvs6der Clerisey entdeckte vorhaben von stiffwngdes Bistthums Bamberg unterlassen hätte/denn er schützte vor/die pfarre zu Bamberg ge-höre unter seinen sprenge! und müsse man einenMar nicht entblösen/ um einen neuen damitzu bezieren. Und wann ja ein Hochstifft daangeleget würde/ müste es seinem sprenge! dochumerworssen seyn; die gegenwärtigenBischöf-fe sprachen aber dem Kayser das recht zu/ unddem von Würtzburg die oderbotmaßigkeit ab.
- Von gedachtem Bisch. Eberhard ist nunrmder Bi- der sieben und viertzigste in der ordnung derKvff zu Hochwürdigste Fürst und Herr/Hr. Lo-Bambtts- jhamuz Fcanciscus Bischofs zu Bam-berg/ des Heil. Rom. Reichs Fürst/ ge-bohrner Freyherr von Schönborn / derauch die Chur-und Ertz - Bischöfliche würdezu Maintz bekleidet/und den ^ Nov. z6?zan Hrn. Marquard Sebastmn Schencksvon Stauffenburg stelle zum Bischoss zuBamberg erkohren worden.
Des Hoch- Es ist aber das Hochstifft Bamberg mit-berg grumten in Teutschland imFränckischen Kreyßege-Md stüdn. legen/und granhet gegen morgen ans Culm-bachische und Bareithische / gegen mittagan das Anspachische Jürstenthum/ gegenabend an das Stifft Würtzburg/ das Her-tzogthum Coburg und Fürstenthum Schwar-tzenberg/und gegen Mitternacht an Coburgund Thüringen. Dessen lange wird aussog,und die gröste breite auff sieben biß 8 meilengerechnet. Die vornehmste stadtvarinnenistBamberg am Rednitz / welche man unterdie vier Reichs-dörfferzehlet. Dieser werdennachgesitzer Forchhein, / Cronach / Bodcn-stein/Hochstatt und Rupffcrberg. Danngiebet es nachfolgende amter und städte: Arn-stein/ Hergog Aurach/ Naunach/ Düring-statt/Ebcrmannstatt/ Ebersberg / BurgEbrach/ Eckoltsheun/ Elchcnreut/ Für«tenberg/ Gich/ Gosweinstein/ Hartneit-stein/ Holfeld/Holstarc/Rirchdorff/enfels/Marck^cugast/ Lichtenfels/ ^.ud-wigschsrgast/ Malburg/ Marolffstein/Neudec? / Neuenhauß und Feldenstein/Neunkirchen/Nisten/ZTlortalben / Dber-neisfeld/ Obernhochstatt/ Ober-Schein-fetd/ Reichenfels/ Reiffenberg/ Scheßlig/Schönbron/Marck Schorgast/Senffcen-berg/ Staffelstein/ Stauffenberg/Stei-nach / Tcutschniy/ Vielstck/ BurgUn-statt/ Ndachenrod / Nlaißmann/ N)al-lenfels/ lBarberg/Meiflchenfeld/ Uleistn-eck/ rvolffsberg/ Feilt / Feulen/ u. a. m.In kärndten/ als welches obgedachter Kay-
serin Kum^uvc!« mitgisst gewesen / hat dasHochstifft nachfolgende amter und land-stadtein besitz bekommen : Bleyberg/ Grieffen/Hoog/Ruenberg/St. ^.eonhart/ ^sllzur^.Kettv,St.Margareth/pantaffel/Rabel/Reichenftlß/Salmberg/Straßried/ Ter»ves/Villach/samt demN)olffsberg/ Veld-kirch/tVatdamptin Canal/ rBtndischger»sten. Insgesamt soll das Hochstifft Bam-berg 75 amter begreiffen/darunter sechzehen inKarndten liegen / welche aber so ergiebig/ daßsie vor ein drittel der gesamten Stiffts - landegehalten werden; diese nun sind mit steuren/reiße/ folge und andern stücken der Hoheit desHauses Oesterreich verbunden/ daher auch?/.1677 durch einenReichs-schluß demStiffnschen
lNÄtricukr - commgene nach Proportion abge,schrieben worden/also daß von ZO85 ss nursz?fl.msmcutsr-Vertretung übrig blieben/ so hat
gegen
de die mo6eraüoa und persgvAtisn erhalten.
Die flüsse der Bambergischen lande/st viel ZW.derer in Francken beschlossen/ sind der Mapn,die Redmy/Rodach/Stemach/ Aisch/IlT,paunach/pegniy/tVisent/ Ebrach/ Cro-nach/u.a.m.
Das land ist an vielen orten seh? gebirgichtwchtwund mit waldern unterbrochen/leidet aber dochA^ wan baum-früchcen und getraide keinen man-gel/ sonderlich wachset darinnen viel wein/faf-fcanundsüßholy/ daß von dem letztern gantzTeutschland sich verstehet und viel beladene wa-gen noch den ausländer» überlasten kan.
Das Vom-Cmpittt! bestehet aus dem Prsb-DM^
ste/vscaoo, 8emorn.Laotors,8cbolaüico,Lullo.öc, ee!lsrio!und dreyzehn Caxmular-Herren/
welche alle ihre sechzehn adeliche ahnen habenmüssen / zu deren standmäßiger Verpflegungojst höchstberührter Kayser Henrich die stadtZurr in Noregau/unweit Nürnberg/aus sei-nem eigenthum verordnet und übergeben.
Diesen Lspitular-Herrensind Noch 15 vomicel-jarii beygeordnet. Die d?ovicü ^»nonjcidörf-fen in den ersten zwey jähren die meße nie-mahls versäumen / auch nicht außerhalb derstadt bleiben/bey straffe einerzweyjährigen ?oll-poktion.und abschneidung behöriger einkünff-te. Von denen Capitularen aber wird derBischoff erwchlet/ undg^langen zu dieser ckZm-tat nur Freyherrlichen und Aoelichen standes /sehr selten Gräfliche oder Fürstliche Personen;wie dann seit 220 jähren kein eintziger von sol-cher hohen extrsÄion unter denen Verweserndieses Stiffts vorkommet.
DerHerr Bischoffist keinem kvsetropM-ao,Hohei^
sondern dem pabstlichen stuhle zuohne mittel unterworffen/und genießet dasrecht eines Ertz-Bischoffs/ daher er auch dasPallium gegen erlegung25OOv fl.;u empfahenpfleget. Pabst Alexander U berieffA. 1070BfchoffGünthern nach Rom/ ihn über derbezuchtigten llmoaie zu straffen; es wüste sichaber dieser Prälat durch seine fümefflichenv» dergestalt zu reeommancllren / daß er ihnnicht nur zu perclomren/ sondern auch mit dempsllio und andern prTrvßgriven zu begaben/ur-fach hatte. Es hat jemand vermuthet / daßdeßhalber dem Pabste der weiße zelter mit zier-lichem
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