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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
322
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Z22

NesEuropaischen Herolds erste Haupt-Handlung

zu dancken/ und deren vorfahren von so vielenjähren her die vornehmsten verchadiger derEvangelischen religion und der fteyheit vonEuropa gewesen / und von höchstgedachter un-ser allergnadigsten Königin (deren gedacht-nißvon allen unterthanen dieser Königreichejederzeit billig in höchstem Werth wird gehaltenwerden) zu sehen ; da es aber dem allmachti-gen GOtt nachgehends gefallen/ unsere aller-gnädigste Frau/wie auch den Printz Wilhelm/Hertz, von (Zlouccster/ einen Printzen von gros-ser Hoffnung/ (Ihrer Königl.Hoheit/der Prin-ceßin Annen von Dännemarck/gelassenen ein-tzigen erben) abzufordern / zu unaussprechli-chem leydwesen Ew. Majest. und mithin be-sagter dero getreuen unterthanen / welche beysothanem gedoppeltem vcrlust/wol erwegende/daß es eintzig und allein bey E)Ott dem all-machtigen stehe/Ew. Majest. und Ihr. Kö-nig!. Hoheit das leben zu verlängern/undHeyden solche erben zu geben / welche der-mahleins die Cron und Königliche regierung/nach denen in besagter acte enthaltenen rc-tpeÄive limiratiOnen/ erben können/um einensolchen segen die göttliche barmhertzigkeit in-ständigst anruffen. Und als wir Ew. Maj. un-terthanen tägliche zeugniße haben von Ew.Königl. Majest. Vorsorge und bemühung fürdie gegenwärtige und zukünfftige wohlfarchdieser Königreiche/ und daß sie uns insonder-heit von ihrem thron recommenuiret/eine weite-re Veranstaltung der lucceillon in der Prote-stantischen linie dieser Nation zum besten undzusicherheit unsrerreligion / zu verfügen; unddaß solches für die sicherheit/ friede und ru-he in diesem Reich sblblme nöthig sey/ damitallemzweiffel und streit/ in ansehung einigerversonen/welche auff die Eron pr-rencliren/begegnet/ und einegewißheitin der luccelHoagesetzet werde / zu welcher dero unterthanensich wenden und schütz finden können/ im fallsolches die limitstionez in gedachter verlesenenacte erfordern sollen. Um nun eine fernereprovikor, in der luccelkon zu der Cron in derProtestantischen linie zu machen; so ersuchenEw. Maj. gehorsamste und getreue untertha-nen/ wir geistliche und weltliche Lords undeommunen/ in diesem gegenwärtigen Parla-ment versamlet/ daß solches möge in die actegebracht und äeclsriret werden; und sey esauch hiemit durch Ihr. König!. Majest. durchund mit rath und bewilligung der. geistlichenund weltlichen Lords/ samt denen vom Unter-hause in diesem gegenwartigenParlement ver-sammlet/und krafft derselben autorität/würck-lich fest gestellet und 6ec!»rirtt; daß die Durch-lauchtigste Princeßin Sophia/ verwittibteChurfürstin und Hertzogin von Hannover/(so eine tochter der Durchlauchtigsten Prin-ceßin Elisabeth/weiland Königin in Böhmen/einer tochter unsers vormahls allergnadigstenHerrn/ Königs Jacobii Christmilder ge-dachtniß /) sey/ und ist hiemit äeclsriret dienächste in der luccellwn in der Protestantischenlinie zu der Kayserl. Eron und würde gedach-ter Königreiche Engelland/ Franckreich undJrrland/ samt denen dazugehörigen herrschaff-ten und gebieten/ nach S. Maj. und der Prin-ceßin Anna von Dännemarck/und in ermatt-

gelung eines leibes-erben von dieser PrinceßinAnna und relpeÄive S. Majest. daß von undnach absterben S. Majest. unsers ietzo regie-renden Herrn und ihrer Königl. Hoheit/ derPrinceßin Anna von Dännemarck/ und in er-mangelung Ihr. und S. Majest. relpsäiveleibes-erben/ die Cron und Königliche regie-rung gedachter Königreiche Engelland/Zranck-reich und Jrrland samt dem Königlichen standund würde besagter Königreiche/ Mit allendignitäten/tituln/ regalien/ prXroß.,tlven / ju-ri-ickÄwa, macht und gewalt/ welche dazu ge-hören und damit verbunden seyn/ hochgedach-tcr Durchlauchtigsten Princeßin Sophia unddero leibeS - erben/ so Protestirender religionsind / seyn und verbleiben sollen. Und zu demende sollen und wollen gedachte geistl.und welt-liche Lords und die communen im nahmen desgantzen volcks dieses Königreichs sich nebjkihren erben und nachkommen unterthcimgstund getreulichst unterwerffen; und versprechenhiemit gerreulichst/ daß/ nach absterben S.Majest. und Ihr. Königl. Hoheit / und in er-mangelung dero relpeNive leibes-erben/hoch-ermeldter Princ. Sophia und ihren leibes-er-ben/ die der Protestantischen religion zugechan

sind/ nach inhalt der limicarion der tuccetllvk!,wie solche in dieser acte beschrieben undenthalten / wider alle diejenigen / so Hiewideretwas unternehmen solten/ mit äuserstcm ver-mögen beytreten/ sie schützen/ und gut undblut mit ihr auffsetzen wollen. Und ist demnachhiemit auf allezeit beschlossen und befestiget/daßall und iede person und Personen/ welche dieseCron dermahleins nach der limicatiov diesergegenwärtigen acte überkommen und ererbenmöchten; und in der gemeinschafft mit demstuhl zu Rom oder der Rom. kirche ist/sindoder stehen werden/oder sich zu der Pabsti-schen religion bekennen/ oder sich mit Papistenverheyrathen/ sollen untüchtig seyn zu derCron/wie es vorgedachte acte in dergleichen falloder fällen bestimmet und beschlossen hat. Unddaß ein ieglicher König und iede Königin/ wel-che lucceäiren/ und zu der Königlichen Crongelangen werden/ nach dieser acte denkrö-nungs-eyd/ der ihm/ ihr/oder ihnen/an ihremkrömmgs-tage wieder vorgelegetwerden/ beyder krönung schweren und abstatten sollen/ nachder acte des Parlaments/welche im ersten jäh-re der regierung S. Majest. und weiland Kö-nigin Maria gemachet/deren titul: Eineactevon auffrichtung des krönungs-eydes; und sol-len die äeclarsrion, welche in dieser ietzterwehn-ten acte angeführet und gemeldet wird / thun/unterschreiben und wiederholen/ und das in derform und art/ wie es in derselben vorgeschrie-ben stehet.

Und nachdem es allerdings nöthig ist/daßnach S. Majest. und der Princ. Annen von.Dännemarck tödtlichem hintritt/ und in er-mangelung ihrer relpeüive leibes-erben/wei-tere versehung wegen der sicherheit unsererreligio»/ gesetze und freyheiten/ geschehe; sosey hiemit von S. Königl. Majest. durch undmit rath und bewilligung der geist-undwelt-lichen Lords und communen in Parlament ver-samlet/krafft derselben autoritat und macht/m die acte gebracht/bestätiget und befestiget:

Daß