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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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102
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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung

bürg gehaltenen Reichs-tage mit unmdelhass-ten Urkunden dargethan. hlnd ruhet d;esesalles auf des Chur- Fürstlichen Collegiilsrion. Bey der letzten Konigs-wahl obliZir-ten sichJhre Majest. König Joseph / daß nachIhrer Kayser!. ?)taj. tobe/zum pi-XjuMderReichs'VlcZrien sie sich keiner regierung oder 26-im H.Röm. Reiche anmassen wöl-ken/ sondern daß die Reichs-Vic«lien Nittels dieReichs.verwaltung führen/ und die expcäicc.6ain dero nahmen verfugen solten/biß sie das acht-zehende jähr ihres alters erreicht und angefan-gen hatten.

Nechst diesem daß er auch die im Röm.Reichgebräuchliche Teutfche und Lateinische/oder anderen statt die Jtaliänische oder Frantzöischespräche nothwendig verstehen muß/ so wird fer-ner nach der güldenen bulle erfordert/ daß erchristlicher und rechtgläubiger re!igion/uvd alsokeinketzersey.

Ob aber auch ein protestirender Fürst oderGraf des Reichs auf den Kayserlichen throngesttzct werden könne? Darüber hat Lanm. inclisc. L. N5 öffentlich und zwar deßwegengezweiffelt/ weil der Kayser schwören müße den

lichcn benenmmg nach ketzerischer) Printz thunkönte oder würde/ also wäre ein solcher auchnicht zur Kayserlichen würde zu lassen/welchermeynung wohl al'e Römisch - Catholische / zu-mahl geistliche Stände beygethan seyn möch-ten. Wie aber weder die güldene bulle nocheinige andere Reichs - satzung einen Evangeli-

diese religion ausser allen ansteß setzet; also istweder der unzeitige eyfer noch der Zrund diesesFrantzoscn was nütze: Denn einmahl stehet inder Chm'-Fürsten und Stände gefallen / ob sieeinen Kayser bey künfftiger anderweiten caxitu-Zatton auf den schütz der Rom. kirche und desPabsts bmden wollen oder nicht/es können dieconjunctmen und der zustand des Reichs auchviel verändern/ abschaffen/ mehren und min-dern. Ja es haben die protcstirenden HerrenChur-Fürsten den Kayser dessen würcklich er-lassen/ wie in der Wahl-capituktion Leopold!und Jostvhi srt. I zu ersehen. So hätte sichauch im übrigen / und wenn ja die clausul inder Wahl-cgpituKtlon^vsn den CatholischenHerren Churfürsten beständig behalten würde/ein protestirender Reichs-Jürst nicht zu befah-ren/ daß er dißfalls durch gelsbung dergleichenpp-otslIjon wider feine rechtgläubige lehre undchristlich gewissen handelte / sintemah! solcheLilvocatul-bey einer religion/die er vor mißstim-mig von GOttes wort hält/ und welche vielecorruptslen bey sich führet / in so weit als dieseirrthümer in einer ihm untergebenen kirche nochgelehret werden / bloß den politischen weltli-chen schirm und schütz betrifft/ und jede christ-liche Obrigkeit ohnedem amts wegen ver-bunden/nicht nur frieden / recht und einig-keit zu pflantzen / sondern auch die mittelseines Reichs - fundamental-gefttzes zugelassmereligion zum wenigsten jure Politik potestatizzu schützen; uud versündigte sich derselbe durchheschirmung des stuhls zu Rom vor unrecht-

maßiger gewalt so wenig / verletzte auch femgewissen nicht mehr/als wann exempels-wei-st der Pabst zu Rom den Juden ihresynago-gen und Gottesdienst zuläst / und ihnen widergewalt sicherheit verstattet. Als auch herge-gen zu bedencken/wenn es zu einem freyen/all-gemeinen/ Christlichen Concilio kommen solke/ob nicht die Apostolische Hoheit und Majestätviel reformarion leiden würde/ ein Kayser auchin allen und ieden fachen dem Pabst und demRom. stuhle schuh zu leisten nicht gehalten ist/und Kayser Carl v und die folgenden esgnug-samerwiesen/ was sie vor imeresse bey refor-Motion des Pabsthums gehadt-Manköntedaswenige/ was der Pabst einem Kayser bey demjure circa sacra noch übrig gelassen / auch wohldem Chur-Mayntzischen äireÄorio austragen/also daß der Kayser/so der Protestantischen re-ligio» zugethan/sich damit nicht beladen lassendörffte/der Päbstliche stuhl und Römisch-Ca-tholische Clerifty auch daher keine beschwerungin ihrer religio» und ritikus zu vermuthen hätte.Chur-Pfaktz ließe A. i6s7 sich vor die caxacitätChurfurst ^riederich Wilhelms zu Branden-burg ausdrücklich vernehmen: Also bleibet esdabey / daß ein Evangelischer Weichs-Stand der Röniglichen und Ratierlichenwähl allerdings nicht unfähig sey. Her-gegen gab Chur - Sachsen in jetztgedachtemjähre dem Chur-Brandenburgischen Gesand-ten/Herrn Baron Löwen/auf diese frage zurantwort: Es wäre dergleichen wähl mehr zuwünschen/ als zu hoffen/und waren die protcsti-rende Potentaten nicht in dem zustande/derglei-chen zu behaupten. Man erinnerte sich viel-leicht/wie König Gustav Adolph in Schweden/durch den lauff seiner sieghafften Waffen inTeutschland bewogen/sich denen Protestiren-den zum Teutschen Kayser aufgeworffen hatte/wann nicht Chur-Sachsen/ hernach der tod dasvornehmen unterbrochen.

Die erste stimme fordert bey der wähl Chur- OrdnungMayntz 1) von Chur-Trier/dann 2) von Chur-Amme?'Cölln/ z) von Königl. Maj. in Böheim/ 4) vonChur-Bayern/ s) von Chur-Sachsen/ 6) vonChur-Brandenburg/ 7) von Chur-Pfaltz/ undkünfftlg/ wann die recejwion geschehen seynwird/ 8) von Chur-Braunschweig. Nach die-sem fragt Chur-Sachsen/wohin Chur-Mayntzmit seinem vow abziele. Bey KayserCarls desvwähl meynen etliche/es sey die umfrage andersgehalten/und von Chur-Maintz (dergleichenordnung vor alters üblich gewesen) zu erst vo-eiret worden/welches auch Chur-Trier als eindamahls paMonirter vor König Frantzen den linFranckreich hefftigwidersprocyen/ und sichauf die güldene bulle bezogen. Allein es istnicht so wohl das vomm als eine anzeige und dieprypolltton gewesen/darinnen er zu prXparirungder gemüther ein und anderes einfiießen lasten /welcheszu seinem voto gehöret/wie es in demLvUeZiv Lleclorall noch offt so gehet / ja auch inandern colleZiiZ nichts ungewöhnliches ist undossters seinen großen nutzen hat. Auf demWahl-tage zu Franckfurt A. :41c fragte Chur-Mayntz zu erstKönigSigmunden in-Hungarn/welcher als Churfurst zu Brandenburg gegen-wärtig war/jedoch aber als ein König die erstestelle und stimme hatte. Er erwchletesich auch

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