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vom heil. Römischen Reich.
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ern und Pfaltz / Sachsen / Brandenburg /Braunschweig:c. zu solcher macht gedeihen/daß sie bey ohne dem führenden Königli-chen Staat die äigmtatem /^Mlse mit eige-nen flügeln unterstützen möchten» Also ist diegroße macht und reichthum ein viel zu unbe-ständiges mittel die Kayserl. Crone bey diesemhauße zu lassen» Allein es sind mehr regmlicabey einem Lanäiä-iw der Kayserlichen würde/und daher die frage/ ob jemand füglicher undzu grössern nutzen des heil. Reichs zur Römi-schen Königs-Cronersta den werden könne/ alsKönig Joseph? In die zukünfftigen fälle hin,ein zu gehen/ und darüber zu raisoniren/möch-te einer seiner temerität halber verweiß .finden.Die Kayserliche wähl aber geschähe vorAche'die alten zeiten auff den Reichs - VersammlungenAÄr- von gesamten Fürsten und Ständen/also daßsammimi^ mehrentheils zu Franckfurt die wähl verrichtet/und hernach die krönung zu Aacken/wie die In-tkromlation mleäem luagnikci Osroli dastlbst/hernach aber die einweisung in den grossenPfaltz - stuhl zu Trier bezeug eten/ lolenmter cs-lebriret worden. Nach welcher einweisung dieFürsten und Stande ihre Reichs-lehn in em-pfang nehmen müssen. Es ist eine gemeinesage/welche doch auch ihren grund bey dem lob.^.vcntlno in kistor. Lojor. findet/ Und Nicht bloßvon Michael Sachsen oder einem meister-san-ger herkommt/ ob waren nemlich die erwehlen-den Neichs-Stände am gestade des Rheins/oberhalb Coblentz bey dem städtlein Rens/zu-sammen kommen / allda der Kayser-stuhl imsogenannten baum-garten unter sieben grossennuß-baumenvon quader-steinen erbauet/ aufsteinern seilen und sieben schwibbögenruhend/vhngefehr 20 schuhe hoch gewesen. Wennman 17 schritte hinauff kommen / hätte mandas gemach feste beschließen können/ und wä-ren steinerne sitze rings herum gewesen. Wel-chen baum-garten die sonderbare läge be-rühmt und angenehm gemacht/indem er/ überdie lustige und fruchtbare gegend/ noch diesesonderbare bequemligkeit gehabt / daß wanneinKayserintWomliret/und ausgeruffen/ oderdurch trompeten - schall verkündiget worden/man solche ftöliche anzeige in der vier Chur-Fürsten länder/ als im Maintzischen zu Ober-Lohnstein/ im Trierischen zu Capelle/im Cöll-nischen zu Nhense/ und imPfaltzischen zuBrau-bach hören/ und ieder dieser Chur-Fürsten seinnacht - quartier aus seinem eigenen grund undboden sicher nehmen können. Oder es ist diewähl zu Ingelheim im Rheingöw/ welcherort seiner trefflichen fruchtbarkeit und wohl-gelegenheithalber Lai-olo besonders an-genehm gewesen / behandelt/ und also mit ge-meinsamen zuthun und ermessung gesamterReichs-Stände Hertzog Conrad zu Schwa-den/ und nach ihm seines bruders söhn HertzogFriedrich aus Schwaben / wie nicht wenigervorher Hertzog Conrad zu Francken/ und an-drste Hnttpt-Hfindlmg»
Cantzlers in Germanien/autorität vielgegoi-^N^ten/welches Kayser Friedrich I selbst gestanden/ der w^l vis»und die erhebung auf den Kayserlichen thronfürnehmlich demErtz-Bischoffe zu Maintz zu-geschrieben. Gestalt denn auch A. 1292 Ertz,
Bischoff Gerhard das Böhmische vomm mitwillen der Churfürsten auch geführet/ obgleichGesandten aus Böhmen zu Franckfurt waren/welches kunst-stück Gras Adolphen von Naßaudes Churfürstm vettern auf den thron beför-derte.
Beydieser unter viele Magnates zerstreue-Fümehmi?,
ten wa!)t vermuthlich ist/daß die fürnehmsten
und machtigsten Fürsten/ nemlich der Konig mdabcy ^Böhmen/ dieHertzogein Bayern/ Sa6)seu5^^und Brabant/ oder Löven / und die Ertz - Bi-schöffe von Cölln / Maintz und Saitzburg/Magdeburg / Bremeningleichen der Bi-schoff zu Bamberg/ Würtzburg/ Münster/ diePfaltz-Grafen bey Rhein/HertzogevonLothasringen/Schwaben/Limdurg/Karnden und an-dere mehr/ die andern Zürsten/Prälaten/Gra-sen und Ebels nicht allein vorher/ ehe man zuerechten wähl geschritten/um ihre meynung/aufwas vor ein lubjeckum jede curia anzutragenhätte/ vernommen/ und ihsen das jus nomine-äi, oder wie es damals geheißen/prXtaxanäl einsgeraumet/sondern auch denhernach von denenErtz-amtern oder Leptemvirü getroffenen wahl^schluß approbiren lassen/und also mit einanderein gantzes gemachet haben. Dergleichen artman inPolensindet/da die grHen ämter odermächtigsten hauser ihre starcks r?ouppes Hinteesich haben/und sie vorher wohl zubereiten/ ausfweichen sie ihr vivae schreyen solen. Daheefindet man in den alten Reichs- und wähl-tags-aetis/besonders in der Fürsten schreibenvor K. Otten tV» am allerdeutlichftn aber inPabst Alexanders iv wider die wchl K.CvWradins an die Ertz-Bischöffe zu Mayntz/ Trieeund Cölln lud 6ato am 28 Zulu 1276 üb?gelassenem Kreve, daß ein miterschttd gemachet
woWeN i^ter e!L^ionem,vowinatiomlN und cvn--
lenüim. Und meldet Pabst Urbanus! V in sci--nem Lrevs an König Richarden ausführlich/was vor ein proceß bey seiner wahl zu Franck,furt gehalten worden. Kaufet Carl iv 'ru xZurese kuÜX nennet das recht des Chursürstli-chen Collegii eine löbliche und alte gewohnheit^und Pabst Urbanus iv in seiner an den erwehrten Röm. Konig Richarden wegen der zwischenihm und König Alphonso in Castilien strittigenKayserlichen würde abgelassenen bulle der sie-ben Churfürsten mitnahmen gedencket/welcheShundert jähre vor auftichmng der güldenenbulle geschehen. Wie zu sehen beym Herrn
^tibnütz inLoä.sur.Qent lom. ! t^r"6r. n. 14»
Welches gleichwol nicht dahin zu verstehen' obwären bey erhebung des Churfürstlichen Col-legii die drey weltlichen Chur-hauser auf dreyPersonen eingeschranckt gewesen: Denn esstunde zur selbigen zeit allen und jeden Fürsteneiner solchen Churfürstlichen familie / vermögeHerkommens / die thüre zu eines Rom. KönigsWahl offen/und ist dieses nicht allein aus dergüldenen bulle selbst zu schließen / indem sieN 5m