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Des Europäischen Herolds erste Haupt-Handlung
seyn solten. Welche conlkwtion von demRömischen stuhle approbiret und von zwey undsunffzig Fürsten/welche bey der Kayser - wählihre stimmen hatten/unterschrieben und besiegeltzu seyn / in dem magno (liUronico Lelgico desNeußischen münchs gemeldet wird. Wiewolauch solche Vereinigung des Reichs und König-reiche von Leowolden Von Nordhofm Lwonic.z^arcLn. Kayser Friedrichen II zugeschriebenwerden will. Es könte seyn / daß die coMm-tion erst von diesem Kayser zur würcklichkeitgesetzet/ wann nicht aus des BLelefeldischen
Oecani (Zobelim ?er5onX Oolmoäromio erfchit-
ne/ welcher gestalt die Fürsten der SächsischenNation samt dem Ertz-Bischoffe zu Mayntz so!«chem vorhaben mäcdtig widersprochen / undKayser Henrichen dahin vermocht/ daß er dieunterschriebenen Fürsten ihrer Obligation unddeßhalber geleisteten eydes-pflicht erlassen / unddie Kayserliche wähl wiederum zur vorigensrcyheit reNimiren müssen/die Sachsen hattenauch Ursache gnug sich darauf nicht einzulassen:denn wie ihnen ohnedem beschwerlich gnugwar/die Schwäbische Nation aufdem Kayser-thron und in einer so grossen macht zu sehen; alsowürde es noch gefährlicher gewesen seyn/ sel-bige durch die erbfolge und union frembderReiche und Provintzien noch vergrößert zu wis-sen. Und das mag auch wohl veranlasset ha-ben / daß nach kurtz daraus erfolgtem zeitlichenhintritt K. Henrichs/ die wählenden Reichs-Fürsten/bevorab die von der Sächs. Nationnicht auf dessen damahls zweyjahrigen Prin-tzen Friedrichen ihr absehen gerichtet/unerachtetdie Reichs-armee/ so damals in Orient opel ix-te/diesem schon eventualis gehuldiget hatte/sondern ihrer viel/ als Ertz-BischoffJohann zuTrier (weil Ertz-Bischofs Conrad zu Mayntzmit zufelde war/und cr daher das äireNoriumführete) samt vielenBischöffen/ und PfaltzgrafHenrich bey Rhein samt vielen/Fürsten an-fangs Hertzog Bertholden zu Zäringen/ undda dieser sich der ehre bedanckte / 5t. 1198 Her-tzog Otten zu Braunschweig zum TeutschenKö-uige erwehleten und kröneten. Uber dieses istauch bekandt/daß A .iz62 auf dem sonmag Re-miniscere sich K. Carl l v mit den Churfürsten/als König in Böhmen/ Pfaltzgraf Ruprechtenund Marggraf Johannsen eydlich verbunden/daß keiner aus dem Hause Oesterreich erweh-let werden solte/ um damit zu verhüten / daßnicht eine art der lerblichkeit einschleichenmöchte.
Berwatz- 3^ ^ ^ /^ulo haben die gesamte ?rotetti-rung wider rende Stände aus wichtigen Ursachen vordie erblich- hochnöthig gehalten / aus keinem FürstlichenHause mehr dann z Kayser nach einander zuerwählen. Drum hat man auch / als beyKayser Rudolphs ü zeiten spargiret wurde/ob wolte das Ertz-Hertzogliche hauß Oester-reich ihme die Kayserliche würde erblich ma-chen/ Reichswegen sich in der mit dem folgen-den Kayser Matthia verglichenen casstula-tion art. Z5 deßhalber verwahret/ und es sogar bey den Westphälischen friedens-tracta-ten dahin extenäiret/ daß unerache die er-wehlung eines Römischen Aönigs deinReiche/ nach befchafsxnheit der conjun^u-ren undzustandes des Raffers/nicht oh-
ne sonderbaren nuy und ersprießen seynkan/man dennoch davor gehalten/ esmöchte ein regierender Römischer Aay-ser sich durch recommenäation eines semerPrinzen der conssväkuren privativen/ unddie Crone dem Ery-Hause erblich machen/wenigstens der freyen wähl ein plijuäitzerwecken/ auch sonst bey den exteris großnachdenckenverursachen; Daheroistvonvielen darauff bestanden worden/ daß daie dergleichen Rönigs - wähl vorgehensolte/ man darnach keinen aus des leben-den Raysers familleoder auch/wann eszum Mterre^no kame/ keinen aus des letzt-verstorbenen Aaysers geschlechte erkie-sen solte/ welches die Frantzöische Ge-sandschafft zumahl sehr urgiret / und derTeutschen srcyheit interesse hoch angeführtthat.
Gleichwohl hat man nachgehends wederbey König Ferdinand! iv noch der itzigenKayserl. Majestät / vielweniger Sr. König!.Majest. Joseph! wahl-a^ibus der Frantzosenoder anderer dem höchsten Ertz-Hause nicht sogar wohl gewogenen spräche gehör gegeben/sondern es ist die clausula concernenz in denenWahl-capitulationen dahin eingerichtet wor-den/ daß sich der Röm. kayser keinerluccellion oder erb schafft des Röm. Reichsanmaßen/ unterwinden/noch unterziehen/oder darnach trachten solte und wolte/ dieftl-be auffsich selbsten/ seine erben und nachkom-men / oder auff jemand anders zu wenden/sondern die Chur-Fürsten bey ihrer freyenwähl geruhiglich und unbeeinträchtiget zulassn. ^rt.;6. cap. l^eop.
Warum aber das Kayserthum bißhero solange zeit und über 2vo jähre fast unverrücktbey dem Hause Oesterreich geblieben / solchesmessen einige dessen grosser macht/wodurch es/falls sich dasselbe aus cksgutto von dem Rei-che abzusondern durch dergleichen conjun6w-ren bewogen würde/ den übrigen Ständenviel schaden verursachen köme/einige aber dessenansehnlichem reichthum bey/ krafft dessen esfastgantz allein capable ist/ den Käyserlichen sce-pterzu führen / indem/ wie ein gelehrter 8cri-beut urtheilet/ietzo einRömischerKäyser kein be-ständiges emkommen vom reich hat: Denn dienoch übrige Neichs-steuern bey den städeen unddem Reiä)6 - Adel/ welche in allen wol ebennicht viele tonnen goldes imporciren / mögen zurbestreitung einer so gwssen auffwendung/die einKayser hat / wenig thun; wann aber der Oe-sterreichische schätz allein das support zur Käy-serlichen Crone geben solte/ dörffte es nichtgnug seyn: denn es können zeiten einfallen/daß dieses großmächtige hauß innerliche Unru-he hat / und von rebellionen als bösen Wür-mern so durchfressen wird/ daß es aus Hun-garn nicht nur nichts zu gewarten / sondernaus denen übrigen erb-landen noch volck undgeld/ diese vor dem einbruch dieser äomettiguenfeinde zu retten/ herschießen muß. Es kön-nen Böhmen und Schlesien/ so wohl Mähren/und andereErtz-undHertzogthümer durch lang-würige kriege so ausgesogen werden/ daß siesich selbst gegen feindliche anfalle nicht mehrbedecken können. Es können die häußer Bay-ern
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