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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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vom heil. Römischen Reich.

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genanntes Decret/ welches eine formale com-wumcztion an feiten des Kaysers / und eine be-rathschlagung an feiten der Stände/ folglichfast eine nothwendigkeir der Stände erheb-liche einwendungen nicht ausser acht zulassennach sich ziehet/ erfordert worden : inmassendie gefchichte sehr nachdencklich melden/ daßdie Carotingifche erb-nachfolge ziemlicher Mas-sen auff der Stände genehmhaltung rettrin^i-ret gewesen.Dahero sie auch Kayser Carl derGroße in seinem testament beym lvlutil),^2uc!e.ro,?ontano,5Kinbardo UNd^eZinone,Verordnet/daß von feinen söhnen und Printzen derjenigedas zegiment fühzen sslte/welchen das volckode:die Stände erwehlen würden/daß er im vä-terlichen erb - Königreiche luccedirete. Aller-massen auch die brüderliche theilung hernachmit einwittigung und räch der Stände ge-schehen. Kayser Ludwig der Fromme erweh-letezum Luccellornbeym Kayserthume den äl-testen Printzen mit bewilligung der Stände/welche bey folgendem auff gleiche art luccedi-rendem Kayser Ludwigen / Kayser Arnulffssöhne/das wort Ordlnare gebrauchet.

Wahlrecht Nach ietzt höchsternannten Königs Ludwigs!m wo? Kaysers aus Carolins ischem geblü-

sMmtta' tetödlichemhintritt ist es auffeine freye wählder gesamten Stände / welche derzeit gleich-sam auff den zwey mächtigsten haupt-völckern/den Francken undSachsen/ beruhet/ gediehen/und hat omnis po^nluzkrancorum 6c8axonumgesuchet/ demGroß-Hertzog zu Sachsen/ Ot-ten / das Diadem des Reichs zu übergeben.Dieweil er aber sich mit des alters Unvermö-gen entschuldiget/und Conraden/ Hertzog derFrancken/ statt stiner vorgeschlagen / hat mandiesen zwar zum Könige gejalbet/ Hertzog Ot-ten aber doch die höchste gewalt und ansehn imReich beybehalten/welches imjahr Christi912geschehen/da denn l^uitprznauz 1^0.20^.7 sa-gen Lonradus kex cunötis s poyulis

Und ob wohl höchstgedachter König Conradnach dessen tode bedencken gehabt / seinen hin-terlassenen fürtrefflichen ältesten Printzen/Her-tzogHenrichen zu Sachsen/zu gleichem hohenrespect und amorität neben sich kommen zu las-sen/darüber Hertzog Henrich sich sehr oSenäirtbefunden/welche irrung endlich gar zum schwe-ren kriege und zur blutigen schlacht beyMrß-burg/ auf feiten der Francken aber unglück-lich ausgeschlagen/ der Kayser verwundet/ auchdarüber bettlägerig worden/hat er sich doch an-ders und zwar dahin relolviret/ daß er kurtz vorseinem ende feinem bruder Hertzog Eberhardenaus Francken in gegenwart und mit genehm-haltung der Reichs - Stände befohlen / dieReichs-kleinodien/alsden heiligen speer/ diegüldncn armbänder / zusammt dem Kayserl.mantel und schwerdte der alten Könige / wieauch oas Diadem zweiffels-frey nebens demReichs-Zepter an niemand anders/als HertzogHenrichen/zu überbringen/weil dieser allein einrechtschaffener Regent und beherrschet' vielervölcker werden würde/welches auch also gesche-hen im I. C. 920. Und ob wohl dieser KayserHenrich feinen ältesten Printzen anderer ehe/Hertzog Otten / bey^ lebzeiten zum KöniglichenStuhl-Erben erkläret hatte/ meldet doch dieHistorie von ihme/ daß ihn das volck oder ge-

sammte Stände zu ihrem Könige erwehlet hät-ten. Der Bischoff zu Merßburg/ Graf Dit-mar / sagt in seiner chronick von K. HenrichsPrintzen: Indoles reli6lX jzolkeritatis triiliuln?rincipumcordalXti6cat,6ccert05

bc>z fecit. Desgleichen von K. Ottone

II: Omnes Keip. princi^es Ottonern ejus blium

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tibi 6c Dominum eleZerunt.

Daraus denn abzunehmen / daß das Reich Welche aberauch anfangs m Teutschland wegen großer oiM pothsreyheitder Fürsten/ Stände und eingeftsse-KaM?^-nen von beeden/ der wähl so wohl/ als derblües nichterb-nachfolge paweipiret / iedoch aber/ so langedas Kayserthum auff den Francken und Sach-sen .schafftet/ des volcks oder der Reichs-Stande zuthun mehr auff eine bestätigungder erb-ligkeit bey jedesmaligem Nachfolgeraus dem geblüte/als eine gantz freye wähl an-gesehen gewesen/ und so leicht keiner aus demstamme des letzt-gewürdigten Hauses übergan-gen/noch dem willen des alten Königs oderKaysers bey vorschlagung seines svhns zumReichs-folger widerstrebet worden / welchesdiesemnach grosse gleichheit mit demjenigenhat/ was Ivo Lpilcopus Oarnotenilz in Franck-reich in apolo^. de Larol. Lraüo ?ranc. ge-sagt : Der König wäre zwar mittels gesam-ter bewilligung der Bischöffe und Reichs-Stände erwehlet worden/ welches man derStande Ordination genennet; hätte aberdennoch das Reich erbgangs-weise angetre-ten.

Die freyere wähl aber hat sich zu denzei-Anfang derten Kayser Henrichs des iv angefangen.

Welches Pabft (Zre^orius vil durch seine 6n?5-5en bey den Reichs-Fürsten zu seinem sonder-baren vortheil zu wege gebracht / daß sie ver-mittelst einerneuen constitutionA.C. »077 auffdem Reichs-tage bey Dorchheim verordnet ha-ben / keine erb - nachfolge in der Kayserlichenwürde zu gestatten. Wie selbige beym <Zol-

dalko 1.1.5. 2z8 UNd Lrunone in IdiÜoria belliLax. p. I Z4 leg. zu befinden.

Diese wahlfreyheir bliebe dem Reiche über Diese wiuhundert jähr ungekränckt. Als aber KayserHenrich vi sähe / daß das Teutsche Königreich den.und Römische Reich wegen offtmaliger Verän-derungen der Oberhäupter viel kriege/ blutstür-tzungen und unglück ausstehen müssen / ehe mansich wegen der wähl im Reiche vereinbaret/stie-ge ihme zu gemüthe/ es sey dem vaterlande mit .der erb-folge/inmassen sievormahlen üblich ge-wesen/ besser gerathen; machte dannenhero ei-ne conlkitution , vermöge deren der nächsteAgnat oder auch Spielmagen des verstorbe-nen Kaysers jederzeit forthin im Kayserthumnachfolgen solte. Und damit sein Erb - Printz/

König Friedrich/welchen er von derConstantia/

König Wilhelms in Sicilien tochter/ erzeugthatte/ desto gewisser möchte zur erb - folge gelas-sen werden / das Römische Reich auch desseneine ergötzlichkeit und genuß haben möchte / in-corporirte er demselben dessen Erb-KönigreichSicilien/ wie auch die Hertzogthümer Cala-brien und Apulien/samt dem Fürstenchume Ca-pua. Und war hiernechst sein wille/ daß auchnach abgang des männlichen stammes / dieftauens - Personen der Reichs e erbfolge fähig -

seyn