'lt
lü^S
Ml»
'7^>chi^5^NG>!??ltz^ Z-ckl
sM
tzMzH
sM
V'w«-
- ->'!!? W5^..^
»M
icucl^-hss 'ldische/
»W-l^njihe/
?M
s... MhieMH
zA »sflMch,>.? K«li!!i»>!!>>^^
»Z"K-Ä
k-M? MZ-i»ck»Ä.7^«MI>»''
.) tülch ^ ' !MlM
krk-s^'I.M.l;ttn«l« d--»'
77°»«°!-'!
V^„na kil ^.,.,ii!i^M
"?? W s^'w ^
vom heil. Römischen Reich.
89
wöchte. Zumahl aber hatte Leder kreiß dahinzu sehen/ daß gemeiner fried und ruhe widerdie auffrührer/ ingleichen wider die sich zusam-menrottirende kriegs-leute und ausländischeWerbungen erhalten; die gerechtigkeit wider dieächter gehandhabet / die anlagen nach erhei-schung der billigkeit gemäßiget / oder denenStänden/ so sichdeßwegen beschweret befin-den sollen/ nach fleißiger erkundigung an Handgegangen/ und zweiffelhaffte flachen erledigetwürden. Denn dieses war vor etzlichen secu-jis im Reiche hergebracht/ und durch die vuca-tus Nütionum/ Bayern/ Sachsen/ Franckenund Schwaben / wie auch Lotharingen unddergleichen mit großem nutz geübet worden;die unglückselige trennung und Verfolgungaber der Gibelingen und Guelsen hatte dieseReichs-verfassung untergedruckt/ und alles inUnordnung gesetzet. Diesen schaden undkranckheit merckete der kluge Kayserüan und suchte etwas dergleichen wieder imRom. Reiche Teutscher Nation auffzurich-ten. Ferner war auch das absehen dahingeführet/daß das müntz-und zoll-wesen richtigund wohl nach anzeige derNeichs-constimtio-nen beobachtet: Nichts minder die öffentlicheund ohngefehr entspringende Handel eines jed-weden Landes desto eher geschlichtet / und diebeschere am kammer-geeichte wegen eines je-den kreyßes ernennet und xr^lentiret; auchsonst insgesamt die gemeine wohlfart wiedererworben/ heilsamlich fest gestellet und erfreu-lich erhalten werden möchte. Es war dasReich vormals in sechs Hertzogthümer derTeutschen Nationen abgesondert / nemlich indas Fränckische/ Bayerische/ Schwabische/Lotharingische/ Sächsische und Thüringische.Welche eintheilung Kayser ^ximllianum 1allein vermuthen nachzu auffrichtung solcher 6und nachmals iO kreiße veranlasset.
Ein jeder kreiß hat entweder einen oderAe'bcnde zwey Oire^Oies oder ausschreibende Fürsten/" ' nemlicheinen geistlichen und weltlichen. Sol-che ausschreibende Fürsten seynd in dem Ober-Rheinischen krepße derBischoffzu Wormsund der Pfaltz ^ Graffzu Simmcrn. Nach ab-gangsolcher linie hat die Durchl.Chur-Pfaltzsolch amt geführet; als aber auff absterbender Chur - linie das Hertzogthum Simmeman Pfaltz - Neuburg kommen/ haben seineChurfürstl. Durchl. nicht weniger sich dessengebrauchen wollen/ die Evangelischen Stän-de aber haben widersprochen/mit vorwenden/es müste iedesmahl nebst dem Röm.Catholi-schen auch ein Evangelischer Fürst das aus-schreib-amt führen / worzu sich Jhro Königl.Majest. in Schweden wegen Zweybrücken/undIhre Hochfürstl. Durchl. zu Hessen-Cassel an-gegeben; die entfcheidung soll aber noch nichterfolget seyn/ wiewohl Ihre Kayserl. Majest.dahin incliniren/ daß die religio» in diesen po-litischen kreyß-händelnkein moment oder mca-pacität machen könte. In dem Nieder-Rheinischen kreiße ist es der Chur-Fütst zuManch. In dem westphälischen der Bi-schoffzu Münster und Hertzog zu Jülich/wes-wegen Chur-Brandenburg und Pfaltz solches«mt anietzo altcl-native verwalten. In demOber - Sächsischen der Churfürst zu Sach-Erste Hnupt-Hnndlung.
sen: In dem Nieder-SächsWen vormalsder^äminittrstor, nunmehroa^er der Hertzogzu Magdeburg nebst dem Hntzoge zu Bre-men/ und zwar alternative, worbey das haußBraunschweig- Lüneburg jedesmal)! die^on-äire(llilczn führet: In dem Bayerischen derErtz-Bischoffzu Saltzburg und Churfürst alsHertzog in Bayern. DieserChurfürst schrei-bet sich zwar in der titulatur vor/und Saltz-burg protettirel/ daß es ihm nicht ptTjullicirlichseyn möge/ so ferne die Churkünffrigexpirirensolte: Jedoch hat Bayern vor Saltzburg kei-nen vortheil/ und sitzet/ wenn eine Kaystrlicheprnpoiition gcschiehet / auff der weltlichenbanck und also zur lincken/alterniret sonst mitSaltzburg im vireNorio von einem kreyß-tagezum andern. In dem Zränckischen seynd dieausschreibenden Fürsten der Bischoff zuBamberg und umerweilcn der Marggraff zuBrandenburg - Culmbach als Burg-GraffzuNürnberg / unterweilen aber der Marggrafzu Onoltzbach: In dem Schwablschen derBischoff zu Costnitzund Hertzog zu Würtem-berg: In dem Burgundischen und Oesier-reichischeu der König in Spanien und Elch-Hertzog in Oesterreich. Hiernechst ist zu mer-cken/ daß man bey einigen krcyßen zwey bänckehat/nemlich die geistliche und welrliche.Wannein Kayserlicher Lommillarius zu einer kreyß-versamlung geschicket wird/ pflegt man ihn so-lennster aufzuholen/und bedeckte sich A.I682der Kayserl. Grass von Lobko-
witz/ die Stände aber nicht: Dergleichenthaten auch A. 169z die Kayserlichen Com-missarii/der Fürst von Lobkowitz und Frey-herr vonSeilern/auffdem Bayerischen Krcyß-convent. Bey dem Schwäbischen kreyße aberist dergleichen nicht herkommen/ und wann esalda geschehen / würden sich der Stände Ge-sandten nicht weniger bedecken.
Uber dieses befindet sich bey iedem kreyße Kre»e»ovmein Kreyß - Oberster/worzu eine Fürstliche/Gräfliche/ Freyherrliche oder höhere person/welche entweder in dem kreyße angesessen odernicht darunter gehöret/ und zwar weltlicheustandes / erwehlet werden kan. Und ist die-ses amt von einer solchen Würdigkeit/ daß sichauch König Christian iv in Danemarck nichtvor unanständig gehalten selbiges zu führen; jaes ließ sich der König in Schweden Carl Xlim Ober-Sächsischen kreyße zum nachgeordne-ten erwehlen/wiewohl er damaln noch unmün-dig war. Es werden auch hiernechst einigezu und - nachgeordnete Stande durch wählder Stände angenommen / so viel derselbennemlich in iedem kreyße vor nothwendig erach-tet werden. Des kriegs-Obersten amt beste-het darinnen/ daß er ein fleißiges aussmerckenhat/ ob und wosicheine kriegs-empörung und .andere roltirungen in dem Kreyße ereignenoder fremde völcker einnisteln wollen; darauf/nach gelegenheit der bevorstehenden besorgli-chen gefährlichkeit/ unverlangt die ihm zu - und. nachgeordneten an einem gelegenen orte zusam-men erfordert werden/um zu berathschlagen /wie starck wider solche thärlichkeiten die hülstevorzunehmen; wie die hülffe von jedem ständezu erfordern; den Kreyß von der vorstehendengefährlichkeit zu entschütten / und in vollstre-M ckung