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vom heil. Römischen Reich.
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bey dem Lt. >654 in Danemarck gehaltenenKöniglich - Printzlichen beylager den Frantzö-jschen Gesandten abgewiesen/ und sich bey sei-nem rang klüglich mainteniret.
Eine sonderbare prXro^stiv des Kayserli-'^.civ chen throns und des heil. Rom. Reichs überin der LIM alle andere Reiche der Welt bestehet auch dar-innen / daß ein Kayser in denjenigen fachen/so die gantze Christenheit belangen / in demgrösten theile von Europa eine große autori-tär und gleichsam denPrimat zu führen habe.Denn gleichwie es nichts ungereimtes ist /daß man das gesammte christliche wesen einerzusammen gesetzten Republique vergleichet:Also kan man einemKayser/der/als ein vorste-he: des heiligenRöm. Reichs/dessen rechtmäßi-gerimperator oderFeldherr wider die ungläubi-gen ist/mit gutem fug die obe:ste stelle und einigezur wohlfarth der gemeinen christlichen kirchegehörige Regatia / so weit sich die grentzen derChristenheit e:st:ecken/ beylegen.Massen solchescommando und allerhöchste autoritär in denenwider dieSaracenen in vorigen seculis geführ-ten kriegen von den damahligenKaysern nichtallein ohne covtraäi^ion der Europäischen mit-alliirtenKönige excrciret/sondern auch ferner inteylegung de: in de: ki:che entstandenen lcUismU-wm und trennungen/ wie nicht weniger in aus-schreibung und cllreckion der Concilien und ingemein in Versorgung alles desien/ waszubey-behaltung der christlichen kirche und gesammtenchristlichen Wesens äußerlichen form und glück-feligkeit/ oder zu abwendung der gefahr undschadens nützlich und nöthig seyn mögen/würcklich erwiesen und behauptet. Welchesum so viel desto weniger zweiffel hat/ ie gewis-ser aus den histonen und a6tiz publicis erscheinet/welcher maßen man aufden Concilien von denfachen der souverainen haupter und Potentzenin Europa / in erster oder nach gelegenheit inder appeiiations-instantz gesprochen und geur-theilet/die/ zumahl der prXceclentz wegen ent-standene mißHelligkeiten in verhör gezogen undentschieden / den krieg und die Heerzüge widerdie feinde christlichen nahmens auff gedachtenConcilien beschlossen/ und die nothwendigkei-ten darzu veranstaltet habe. Darbey denndie Röm. Kayser/ krafft habenden allerhöchstenPräsidenten - oder äireNmns-amtes/ mit ih-rer autorität allenthalben viel ausgerichtet.Und wäre wohl kein zweiffel zu machen/ wenndie maximen des Römischen Päbstlichen Ho-fes und die itzigen Staals-reguln der Euro-päischen christlichen Könige/ Staaten undFürsten nachgeben wolten/ daß ein eoncilmmuniversale in der Christenheit gehalten / oderan statt dessen eine lukoräinirte Versammlung/
als ein communis rei LUriUian-e 8enatus, nieder-
gesetzet/ und allda in fachen / die dämpffungundausrvttung des erb-feindes und die Wohl-fahrt des christlichen wesens betreffende/ ge-handelt/ Alliancen/ ^ecüationes, (Garantien undandere wichtige universal-affaires zu krieg undfttedens-zeiten geschlossen und fest gestellet wer-den solten. Es würden die haupter der Chri-stenheit/dieRöm. Kayserl.Maj. und derPabstzu Rom (dessen Primat zum wenigsten juretiumano und aus der reception der christliä)enPotentzen ^alliren/auch cseteris parldus der ge-
sammten Christenheit nicht undienlich seynkönte) ihre grosse autorität allenthalben zu m.terpcmiren / und durch den weg der güte vieleirrungen und kriege mit mehrerm nutzen undNachdruck/ als etwa itziger zeit durch die ^leM-Stores zu geschehen pfleget/ beyzulegen die be-quemste gelegenheit finden.
Von dem Ursprünge und anlaß/ wie dasRömische Reich auff die Teutschen kommen/ist bereits in dem ersten theile behufige Nach-richt gegeben worden; allhier wird nun vonder gelegenheit und dem begriffdesselben ins-gemein etwas zu handeln seyn.
Und zwar wann man es in dem zustand und Me Reichs-enthaltung/ darinnen es zu Kayser Carls besorgen.Grossen zeiten gewesen/ ansehen will/ so hates damals/ als es durch ungemeine glückselig-keit der waffen mit Italien und Franckreichunter einen zepter kommen/in seinem umkreißebeschlossen gantz Ober-und Nieder-Teutsch-land / samr der Schweitz und dem Llrelati-schen gebiete/ dann Pannonien/Dacien/Jstri-en und Liburnien / ausgenommen (y die Mit- >telländischen see-städte/ welche von dem Grie-chischen Kayserthum ausgezogen worden/ und(2) was jenseit der Elbe biß an die Weixel -und gegen die Donau Hinüberwerts in derWenden oder Sclaven Händen verbliebemFerner hat K. Carl das gantze Lombardischeoder Jtalianische/und hernach das eigentlichso genannte Röm. Reich / und mit ihm gantzWelschland von. ?rXt0N3 an beses-
sen/ biß auffdas äusserste oder untere Calabri-en/ welches dem Orientalischen Kayserthumdamals auch verblieben. Nicht weniger hatauch dieser große conquerant Aquitanien undQalcouien zu Aranckreich gebracht/ ja seine sah-nen glücklich über die Pyrenäische gebürge fort-fliegen lassen / und das grosse NavarrischeReich/welches das hauptsächlichste vonCata-lonien und Arragonien begriffen / unter seinebotmäßigkeit gebracht/wie diesegrosse Reicheund lande in der ccmliitution äe ^accconUtt. <Zcäeclivili inter 6Ü05 äs clato Diedenhostn U. 8<o6deutlich zu befinden.
Wenn man nun die itzige Reichs-grantzengegen diese hält/so wird man sehen / was vorgrosser abgang darbey geschehen / und wieheut zu tage fast nur ein schatten noch übrigvon dem damals allermächtigsten Römisch-Teutschen Reiche. Davon wird unten mitmehrern zu handeln gelegenheit vorfallen.
Hier aber ist nur das jenige/was eigentlich zudem Teutschen Reiche/ welches secunclum ex-cellenriam das Reich genennet wird/itziger ge-legenheit nach gehöret/ anzuzeigen/und könnendie lande/welche demselben umerworffen sind/fast am besten aus derReichs-matricul wahrge-nommen werden.
Das gantze Teutschland aber/so weit es(Me mmnicht allein dem Römischen Kayser/ sondern ^auch andern.Herrschaffren angehörig / ist vonandern angrantzenden Königreichen und Pro-vintzien dergestalt gesondert / daß es gegenNorden durch das Ternsche meer oder dieWest-see/ durch den Belt und Ost - see; gegenmorgen von dem ausfluße der Weixel in ei-ner geraden linie/biß etwa zu derer: Ursprünge/und förders zum zusammenfiuße der MuhrundL z Drab