vom heil. Römischen Reich'
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aupl-Mandlung
aupt-AMsi
Das ist:
eschaffenheit des heil.
DeutsHer Nation,
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KnahMilgdes H.Rom.Reichs.
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Er nähme heilig wird dem Ro-mischen Reiche dillig gegeben/weil derAllerheiiigste/der welt^ HeylandJEsus Christus un-ter der auf diesem Reiche nachder propheceyung Daniels hafftenden vierdtenMonarchie gedohren worden/ solche auch hei-^ lig/inviolZdei und zu einem unaustilgbaren We-sen von GOtt verordnet und bestätiget; ge-. stalt sie denn biß auff die eherne zeen erhalten' worden / und biß an die wiederkunfft unsersErlösers zum allgemeimn Weltgerichte dau-ren und fortwahren soll. Fürnehmlich aberauch daher/weil dieses Reich in die unionundgemeinschafft mit der christlichen CathoLischenund Apostolischen kirche eingetreten / und da-hero von Kayser Carln dem t v in der güldenenbulle des christlichen Kayserthums fuudamentauffdas allerchristlichste Reich gegründet zuseyn bewähret wird. Das prXckc-u heilig aberhat seinen Ursprung von Kaystr Conraden/^-Ucus genannt/ welchen das Reich bey seinerconlec.-Ztion durch Chur-Maintz vor das Hauptdes christlichen Reichs und vor den Stadt-Halter Christi ausruffen lassen. Römischheißt es/ weil Kayser Carln dem Großen vondem räche und volcke zu Rom durch ihr vor-nehmstes Mitglied / Pabst Leo den m. der Über-rest des fürnemlich auff der stadt Rom unddem LxsrcbZt zu Ravenna damals rückstandi-gen Römischen Reichs übergeben/ und von die-sem auffdie nachkommen Teutscher Nationvon zeiten zu zeiten fortgepflantzet worden;Welches wir unten mit mehrcrn zu befinden/alle christliche Potentaten/ ja auch die anderngewalte jedesmal unweigerlich erkant/ und sol-chen titul dem Reiche gegeben haben.
In den Reichs-ccinUituüonen werden dieWorte: Teutscher Nation/ hinzu gethan/ underscheinet aus den unten angezeigten eigen-schafften eines Römischen Kaysers / daß eraus Teutschem geblüt abstammen soll/ und dasReich auch mehrentheils aus den landen Teut-scher zungen und völcker bestehe.
Das kegnum I'eutvnicum oder TeutscheReich wurde sonst ?r3nc0rum OrientÄ-
Ünm oder dasOst-Franckenreich genannt; da-hero sich auch die Kaysere Ottones und nach ih-nen ctzliche Francken fi-eZes krancorum geschrie-ben/und nennen die lcrchtores meäu Xvi dieGallier oder Frantzosen?rgncigena8 undci^enarittZ ^ als Franckengenofscn/ oder dieErste Hanpt-Hnndlung.
von den deutschen Francken ihren Ursprunghatten. Unter dem Worte Francken hat man.auch wohl ehe/ sonderlich in Griechenland undauff'chalb Europa/ aUeNlestljche Europa-er verstanden. Wiewohl nun der nähmeder Francken nach der Hand den Frantzosenfast eigen worden/und die Teutschen den nah-men der Alemanm'er/ (welches eigentlich dieSchwaben und Schweitzer sind) oder derGermanier bekommen; so ist doch der alteFrancken - nähme noch nicht gäntzlich ausseracht und beliebung kommen / und sind der al-ten Franckischen Kayser ihre drey Haupt-Pfal-zen oder residentzen / als Franckeserd oderFrancksurt/ da ein Ertz-Bischoff zu Maintz/dann Aacken / da ein Ertz-Bischoff zu Cölln/und die stadt Trier/welche auch UZwmm ma.ANUM krancorum genennet wird/ da ein Ertz»BifthoffzuTrier ihre hoheamts-verrichtungen/würden und prservAiZtiven geübet/ ohne daß einanderer Ertz-Bischoff/ als zum exempel Mag-deburg/ unerachtet er ?rima5<^LrmsniXwar/sich darem mischen dörffen/ wiewohl ein Ertz-Bischoff zu Trier weit später zum Ertz-Lancel.Izrist gelanget»
Es ist aber jederzeit/ biß auffKaysers Otto-ms des Großen zeiten/ zwischen dem Teut-schen und Römischen Reich ein unterschied ge-machet worden. Nachdem aber selbiger imx steulo/ wie bereits oben mit wenigem ge-dacht worden/öercngarium, Königen in Itali-en/ bezwungen/ bekam er allererst dje höchstewürde und poecssät über die stadt Rom/ denPabst und das kirchen-patnmomum, biß er zuzeiten Pabst Leonis vm das Römische Reichmit Teutschland auch ewig vereinigte/also daßderjenige / so zum Teutschen König erwehletworden/ auch alsobald die herrschafft über denPabst/ die stadt Rom und zugehörige Provin-tzien haben/ und Rom. Kayser seyn solte/oh-ne daß der Pabst das geringste Hierwider zusagen hätte; welches nachmals durch einenabsonderlichen vergleich zwischen KayftrOttodem in und Pabst Gregorio v bestätiget wor-den. Ob nun schon vermöge solches Vergleichsdie Temschen Könige ein immerwährendesrecht auf die Kayserliche würde erlanget; sogalt doch dazumahl das Pabstliche ansehenso viel/ daß Kayser Ottonis nachkommendie Kayserlichen titu! nicht führen wollen/bißsie zuvor von den Pabsten gekronct worden.Welchen unterschied zwischen dem RömischenL; und