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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
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Des Europäischen Herolds erste Haupt - Handlung

legenbeit sind occujzjxt oder Hinterhalten wor-den zugleich auch in alle rechte/ attion und erb-gangs - recht/ welche währenden kricges ihnenZugefahren/doch also/ daß sie wegen der fruch-te und cinkünffte/ so sie nach der occup^ionund himerhalmng biß auff den tag der ftie-dens-^tillcZtion bekommen und der betagtenZinsen nichts begehren können» So könnenauchzu gleicher maßen die schulden / waarenund fahrende haad/ so zeit und in absehendeskricges eingezogen und durch die obrigkeitlichegewalt zu andern nutzen sind verwendet wor-den/nicht verlanget werden/ solchergestalt/daß weder die glaubiger dergleichen schulden/noch eigenthums'-Herren der waaren und mo-bilen/ und deren erben/ oder die solche innehaben/ dieftlbe verfolgen/deren rellumionoderVergnügung iemals verlangen sollen. Dieserelktuttonss erstrecken sich auch auff die/ so esmit dem gegemheil gehalten / und die deswe-gen verdacht gewesen sind / und welchen nachd emNiemegifchen ftieden-schluß die guter/ cin-künffte und rechte darum sind weggenommenworden / weil sie anderswo gewohnet oder deneyd der treue nicht abgeleget hätten/ oder auchwegen anderer Ursachen und vorwand/die sol-len/ gleichwie sie krafft dieses ftiedens bey ih-rem Fürsten wieder zu gnaden angenommenwerden/ also auch die alte rechte und iede gu-ter/ wie dieftlbe zeit des schlusfts und unter-schrifft dieser tractatcn gewesen/ wieder erlan-gen. Und soll dieses alsofort nach erfolgterfriedens-r,ri6cgtion vollzogen werden/worannichts hindern sollen einige geschehene Ver-schickung/ Überlassung/ Veräußerung/tittn, conft'eLtion, Unkosten/ verbessmmgs - ko-rken/ interloem. oder endspruch/ so wegen derpartheyen ungehorsam und Halsstarrigkeit inderen abwefttchckt/und denselben nicht gehört/geschehen/ welche spräche und urtheil von kei-nen kraffcen seyn und so gehalten werden sol-len/ als ob nicht geunheilet und der spruch nichtgeschehen seye; Und sollen diesen allen ftey ge-lassen ftyn / entweder ins Vaterland oder zudielen gutem zu reisen/und daß sie nichtwem-ger derselben / als auch derpächte und ankom-men entweder ftlbsten gebrauchen/ oder an-derswo es beliebet / wohnen und bleiben kön-nen/ wie sie sichs nun werden gefallen lassen/doch allen zwang und gewaltthätigkelt sach-lich ausgefttzet: Alsdenn so!! es ihnen auchbillig ftyn/ die güter und jährlichen rentendurch Unverdächtige Verwalter versehen zu las-sen/und derselben genießen und brauchen/dochausgenommen die geistliche güter/welche diegegenwart erfordern/ und personlich verwal-tet und gehandhabet werden sollen. Allen un-terthanen von beyden selten wird die ftevlMgelassen/ die liegend-und fahrende guter/pachteund jährliche renken/welche unter eines andernbotmaßigkeil liegen/ zu verkauften/ zu vertau-schen/zu veräußern und zu trgn§f< rircn / oder aufandere artdarüber durch geschäffce und letztenwillen zu ckisoniren/so dasein jeder unterthanund fremder dieselbe kauften oder anschaffenkönne/und soll keine andere und weitere Vergün-stigung deDberen vonnöthen ftyn/ais in diesemarticul enthalten.

Aibvu Wann einige geistliche guter/ so mit-

tel-als unmittelbare/ zeitdiefts kricges von ei-nem und dem andern lhei?/ in denen damals an-gehörigen landen undplätzen/ nachinhalt derersten einfttzung/und der allgemeinen oder ab-sonderlichen deswegen gemachten rechtmäßigenSramten/und andere darüber von PäbstlicherHeiligkeit Verordnung und vorsehen geschehen/denen tüchtigen lubMis seynd gegeben worden/so sollen dieselben nicht weniger / als diejenigengeistlichen benellcis, welche vor gegenwärtigemkrieg in denen orten/so durch den frieden wiederabgetreten werden sollen / solcher gcstalt wärenconfer-irt worden/den gegenwärtigen policlMrngelaffen werden / so dasselbe weder in deren be-sitz oder ordentlicher Verwaltung/ noch in ein-nahm der fruchte von jemanden wch-rt oderverhindert/oder derentwegen oder in anseheneiner vorigen oder gegenwärtigen suche vorrecht gefordert/ besprochen/oder es ftye auf wasart es wolle/ jemahls könne oder solle beunruhi-get und moKMret werden / doch baß er das jeni-ge leiste/was ihm in anfthen dieser güter zukom-met.

xdVlii Nachdem auch dem allgemeinen ru-hestand daran gelegen / daß der A. -696 den 29Augusti zwischen Sr. allcrchriftiicbsten Maje-stät und dem Herrn Hertzog von Savoyen zuTurin geschlossener ftiede wohl cidiervirtwerde/hat es beliebet/ denselben auch in diesenfrieden mit einzuschließen und ;U bestätigen/ da-mit derselbe mit diesem frieden gleiche kräfftehabe/ und ewig wahre. Wird dannenhero ab-sonderlich bestätiget/ was in dem Westfäli-schen und Nimwegischen frieden/ als der hier-mit hinwiederum verneuert worden/ vor desHauses Savoyen bestes versehen ist/ und so?!alles/als wann es von wort zu wvrt wiederholetftye/gehalten werden; doch also/ daß nach aus-lieffenmg Pignerol und deren zugchör/ die jeni-ge oblig-mon und summ/ weiche Se.allerchrist-lichste Königliche Majestät zu befteyung desHerrn Hertzogs von Savoyen an den HerrnHertzog von Mantua zu zahlen übernommen/nicht vermindert/noch verändert werde/wie indein Westfälischen sriedens-mMument weit-läufftig zu fthen. Und damit selbe desto voll-kommener und krafftt'gsr bestätiget würden/wollen alle und jede Fürsten/ des allgemeinenftiedens coMorwn/ die jenige Versicherung undwelche sie unterste!) leisten/ und hin-wieder annehmen/denr Herrn Hertzogen vonSavoyen ebenfals geleistet / und von ihm ange-nommen haben.

xux Wann nun aber solcher gestalt diewiedcrcmsliefferung/ oder rKkitutkon der platze/perftncn/ fachen oder gerechtigkeit/von Franck-reich geschehen/ oder geschehen soll/so soll denenrellltuirlen oder rellitmrcnden kein neues rechtzuwachsen ; wann aber andere gegen dieselbeeinige anforderung hätten / soll dieftlbe nach ge-schehener einräumung/welche deswegen keinesweges zu verschieben ist/ an gebührendem ortvorgetragen / untersuchet und entschieden wer-den.

I. So bald als dieses ftiedens - Instrumentvon den Herren Lxtr-anrllinar-Abgesandten undxlempotemiznen unterschrieben und versiegeltseyn wird/soll auch allerhand ftindstliskeit und

gewall/