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worden/Franckreich auch von innerlicher Un-ruhe anzuglimmen begonnen/ Holland abson-derlich mit Spanien friede geschlossen/und dieSchweden einer revolution ihres glucks zu be-fahren hatten / ist man endlich zu OsnabrückWestphSli- mit Schweden/und mit Franckreich zu Mün-Aer Meden- ster/ eines friedens A.1648 einig worden / krafftdessen der Crone Schweden fünff MillionenReichs-thalerzubezahlungder armee verwilli-get/und zur völligen lsti^Alon dieHertzogthü-mer Bremen/Verden/Vor-Pommern/ InsulRügen/ auch aus Hinter - Pommern die städteStettin/ Gartz/ dann Gollneu/ Insul Wollin/der Oder-strommit den drey ausflüssen/Peine/Schweine und Dievcnau/ ferner Wißmar/stadt und Hafen sammt der schantzeWallfisch/sowohl auch die amter Poel und Neuen- Klo-ster eingeräumet: Der Crone Franckreichaber Briesach/ Sundgau / die LandgrafschafftOber-und Nieder-Elsrß / die Land-VogteyHagenau / und das besatzungs-recht zu Phi-lippsburg abgetreten; anderen Churfürsten/Fürsten/Ständen und intereßirten hohen thei-!en aber durch einraumung verschiedener län-der/ örter und gerechtigkeiten/ wie auch durchseculartsirung einiger Ertz - und hohen StifftertatizfaÄlon gegeben worden/ und solten/ vermö-ge sothanes Westphalischen friedens/ nur alleindreyreligionen/nemtich die Lutherische/ Refor-mirte und Römisch-Catholische/im exercitio pu-dlico erhalten werden. Hiernechst wurde we-gen der geistlichen güter der Paßauische ver-trag und teligions-frieden nochmahls als fun-damental-gesche des Röm. Reichs bestätiget/und beschlosten/daß alles in den stand solle ge-setzt werden / wie es den 1 Jan. A.is^gewe-tt. Jnqle ichen wur de das Uescr vstum Le ese-l atticum ver neu ert/ daß ne mlich / so ferne ein'geistUcherReichsstand/ der seine religion änder-te/er sodann seiner würde und seines rechts al-sofort ipio 5n<^ci verlustig seyn solte. Die ge-summte Chur-Fürsten undStände des heili-gen Römischen Reichs Teutscher Nation ha-ben endlich aus der gemeinen czlamuät diesenvortheil / daß vermittelst des mikrumemi paMihre Landes-Fürstliche Hoheit undRegalien/so wohl die theilhabung an der Majestätischen-clminMration des Reichs / zumal aber denenProtestirenden das kleinod der religion und ge-wissens-sreyheit/so wohl die hohe gerechtsameder kirchen - gewalt restie^ive beygeleget undfestgesetzt/ gute barmonis zwischen dem Ober-haupte und gliedern wiederbracht / desKaysersPl-Xeminentz und vormahls befürchteter l)omi.nat. in gewisse nähere schrancken geschlossen/sonderlich aberSchweden und Franckreich andie feite gesetzt worden / sich deroselben alllstentzbey zwar unvermutheten/doch etwa besorgtencontravLntions-fällen als zu bedienen/
wie von diesem kriege und friedens-schluße/auchandern darzu gehörigen begebenheiten / rath-schlägen/und deren gedeylichen oder auch wi-drigen successen der Herr von Pufendorff mitNutz und vergnügultg zu lesen.
Alldieweiln nun durch diese Convention undgrund-gesetze das Reich eine bessere und vonder vorigen regierungs-art in vielen stückettbessere unterschiedene form bekommen/ indem nichtf«ssung. das achte Churfürstenthum vermittelst
desselben conttituiret/viele Crtz-und Bisthümer/
Abteyen/ Prälaturen und geistlichechl-sebenäensecukariliret/ die Cron Schweden in conlorti-um des Reichs/ als ein fürnehmer Stand/miteingenommen/ der Crone Franckreich hingegenein gleiches abgeschlagen / die SchweitzerischeCantons als ein freyer Staat aufgewiffe Mas-se eximiret/ die Landgrafschafft Elsaß vom Rei-che abgezogen/ auch circa ikempublicZM vielwichtige momenta zu einer richtigen colckiikentzgebracht worden : So fängt man nicht unbil-lig allhter einen neuen / und zwar den sechsten Der sechsteperioclum des TeUtschen Kayser - Reichs amJederman vermeinete nun in ruhe der fruch-te des friedens zu gemessen : Aber der Chur-Brandenburgische einfall in dasHertzogthumBergen / welcher zu maintenirung der zwi-schen dem Chur-Hause und Psaltz-Neuburggetroffenen comjzaäkaten und zum schütz der be-drängten ?rotelkirenden in denen Jülich-undBergischen landen angesehen war/ jagte A.1651 wiederum eine furcht ein/ dieses edlekleinod zu verlieren: Doch wurde vermittelstmündlicher Unterredung beyder hohen theilebald wieder friede. Der Reichstag zu Re-gensburg cie anno 165z solte die harmoniamzwischen Haupte und gliedern im hell. Röm.
Reich/ und diesen unter sich selbst/ wie auch dmfrieden mit den ausländischen Cronen genauerbefestigen / und demjenigen / was im frieden-schlusse nicht erlediget werden können/ die ver-langte abhelffliche maße geben. Wie wenigaber/ sonderlich nachdem der Römische KönigFerdinand iv erwehlet und gekrönet worden/sothane remiuirte puncta zur erledigung kom-men/und wie schlecht seither die heilsame Ver-ordnung des friedens-recellus im Reiche selbstbeobachtet/ was hergegen vor beschwerliche kla-gen einkommen/daß/wiesichs gebühret hätte/auf die conl'erv-ztion der Stände jurium nichtgesthen/ und die execmion vielen Hinterhaltenworden/solches ist aus denen Reichs-und äepu-tations-tags-aekis.zumal auch der erfahrung be-kandt. Gleichwol hat nach solchem friedenTeutschland eine geraume zeit in so ziemlicherruhegesessen/und die protection des Päbstli-chen stuhls/ so den frieden durch eine dieserwe-gen heraus gegebene bulle umzustoßen und aufsneue lermzu erregen vermeinte/ den gesuchtenetkeÄ nicht gehabt/ weil Kayser Ferdinand Iiiso friedfertig und gerecht war / und der Päbstli-chen bulla ungeachtet/ den frieden-schluß durchdie Kreyß - ausschreibende Fürsten und Com-missarien in denen'Kreyßen/ so viel als möglich/zurexecution bringen ließ/ob schon der rellitu-tlons-punct seine gäntzliche erledigung dazumalnoch nicht erlangen mögen / und die Chur-Brandenburgische fache mit Schweden nocheinige jähre unausgemachet blieben.
Dieser höchst-löblicheKayser starb anno 1657/ MFahs.Und wurde an dessen statt sein Herr söhn / Leo- Mpold l Könlg in Hungarn und Böhmen/ annoi6s8 zum Römischen Kayser erwehlet. Wannes bey der Cron Franckreich gestanden / so wäredie Kayserliche Cron aufein ander hauß/ als et-wa Chur-Bayern/ dermalen transferiret wor-den ; mästen die Königliche Gesandten/ vuc c(Zrgmmont und ^clonU cle Liönne, zu Franckfurtallein fleiß solche trsverle zu Mckuiren vorgekeh-
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