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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
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Noch ist zu bemerken, daß sich das ganze 16. Jahrhundert hindurch die Formenbaculariiundbaccalaurei, neben denenbacculaurei und andere Formen erscheinen, die Wage halten.Im 17. Jahrhundert erhält die Form baccalaurei allmählich die Oberhand.

Die Prüfungen zum Magister wurden regelmäßig im December, oder wie es auch gelegentlichheißt:circa brumam abgehalten. An der Prüfung nahmen außer dem Vice- oder Prokanzler dievier durch das Loos bestellten Vertreter der vier Nationen und erforderlichen Falls einige Fach-professoren Theil, ein Brauch, der, wie bei den Baccalariatsprüfungen, nur in den letzten Jahren desKurfürsten August zu Gunsten der ausschließlichen Prüfung durch die Vertreter der einzelnen Fächeraufgehoben wurde. Der Prüfung folgte die feierliche Renunciation zu Ende des Januars oder imBeginn des Februars. Als Promotor trat in der Regel der Decan auf. Doch finden sich Ausnahmen.Im W. 1564 und W..1599 nahm der Vicekanzler die Promotion vor, im W. 1618, W. 1626, W. 1630und W. 1633 der Prodecan, weil der Decan zugleich Prokanzellar war und man damals jeden Actvermieden wissen wollte, der den Anschein erwecken könnte, als wäre die Uebertragung derMagisterwürde nicht Sache der Facultät. Wenn Anfangs, z. B. im W. 1566, W. 1577 und W. 1595,auch der Rector die Renunciation vollzog, so hing dies mit dem alten, später in Abgang gekommenenBrauche zusammen, daß ihm, falls er der philosophischen Facultät angehörte, die Renunciation alsEhrenvorrecht zufiel.

Nicht immer wird der Tag der Renunciation der Magister genannt. Ich habe dann in derTabelle der Promotionen der Facultät lediglich das Semester angegeben.

Wie bei den Baccalarien, so werden in der Facultätsmatrikel zuerst die Bewerber um dieMagisterwürde genannt, und zwar w r erden sie nach der Zeitfolge, in der sie das Baccalariaterworben haben, angeführt. Alsdann wird der Zulassung zur Prüfung, des bestandenen Examensund des Promotionsacts gedacht. Auch hier sind die Bezeichnungen für die akademische Würdesehr verschieden. Am häufigsten sind:Magistri,optimarum artium et philosophiae magistri etdoctores,optimarum artium et disciplinarum magistri,philosophiae doctores et artium liberalium achonestissimorum morum magistri. Auch für den Renuuciationsact herrscht keine feste Ausdrucksweise.Es heißt, daß übertragen werden:insignia magistralia,in bonarum artium studio et philosophiasummus magisterii gradus atque titulus doctoratus in iisdem,summus in philosophiae studio honor,summa philosophici honoris insignia,magisterii titulus,magisterii dignitas,summus philo-sophiae gradus,insignia magisterii,magisterii honores,summus titulus in artium bonarum etphilosophiae studio u. s. w.

Im Allgemeinen überwiegt die Bezeichnung der Würde als magisterium. Seltener wirddoctoratus gebraucht. Seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts verschwindet die letztere Bezeichnungmehr und mehr.

Ueber die Einzelheiten der Prüfung berichtet die Matrikel nichts. Auch giebt sie dieGebühren, die seit dem 16. Jahrhundert trotz aller dagegen gerichteten Bemühungen der Regierungerhöht wuirden, nicht an. Nur gelegentlich wird erwähnt, daß einem oder dem anderen der Candidatendie Gebühren gestundet wurden. Ueber die Veränderungen in der Prüfungsordnung wie über dieKosten der Promotionen werde ich in der demnächst erscheinenden Geschichte der UniversitätLeipzig ausführlich handeln.

Zu bemerken ist, daß seit dem Jahre 1623 eine nicht unwichtige Aenderung in demPromotionswesen eintrat, die allmählich dieses umgestaltet hat. War es früher eine nothwendigeVorbedingung, daß, wer Magister werden wmllte, eine bestimmte Zeit vorher das Baccalariatsexamenbestanden und andere gesetzlich festgelegte Verpflichtungen erfüllt hatte, so machte man bei derMagisterrenuutiation am 30. Januar 1623 mit Johannes Göritz aus Leipzig eine Ausnahme. Göritzunterzog sich noch rasch der Baccalariatsprüfung, wurde, ehe der Act der Magisterpromotion begann,vom Decan als Baccalar renuncirt und dann mit den andern zum Magister promovirt. Die