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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
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Fernerhin verzeichnet der Decan die Uebertragung der Rechte eines Leipziger Magistersan solche Magister, die an anderen Universitäten promovirt worden waren, die immer festere Formenannehmenden Habilitationsleistungen, die Aufnahmen in das Concilium, also in die Facultät im engerenSinne, und die Beurlaubungen von Concilsmitgliedern, die auf längere Zeit Leipzig verließen, um ananderen Orten ein Amt anzunehmen, sich aber ihre Stelle innerhalb des Concils Vorbehalten wissenwollten. Endlich nannte auch der Decan später, seit 1667, die zwei oder drei Professoren, denen dieAufsicht über die Deposition überwiesen wurde, und die Inspectoren der Stipendien.

3. Die Promotionslisten. Bei Weitem am wichtigsten sind unter den Aufzeichnungendes Decans für uns die Verzeichnisse der Promotionen.

Die Prüfungen zum Baccalariat fanden im Sommersemester in der Regel zweimal, im Winter-semester einmal statt. Der erste Termin des Sommersemesters wird alsCirca (ad, sub) solstitiumaestivum oder Circum festum trinitatis, der zweite als Circa (ad, sub ) aequinoctium aidumnalebezeichnet. Bei dem ersten Termin fand die feierliche Verkündung oder Renunciation der CandidatenEnde Juni oder Anfang Juli, hei dem zweiten in der ersten Hälfte des Octohers statt. Im Wintersemesterwurde nur eine Baccalariatsprüfung abgehalten, und zwarInitiis vernis oderCirca aequinoctiumvernum oderAequinoctio verno. Sie schloß mit der feierlichen Renunciation im Anfang des März.Die Renunciation, die ebenfalls Gebühren eintrug, wurde einem der Examinatoren, dem Promotor,zugewiesen, den das Loos bestimmte. Ausdrücklich wird er seit dem Jahre 1589 wiederholt alssorte electus bezeichnet.

Nach der Angabe des Prüfungstermins werden die Bewerber um das Baccalariat, und zwarchronologisch nach ihrer ersten Eintragung in die Matrikel, angeführt. Dann wird der Zulassung undPrüfung gedacht und folgt die Mittheilung über die stattgehabte Renunciation. Daß ein Candidatdie Prüfung nicht bestanden hat, kommt nicht vor, da nur solche zugelassen wurden, von denen manvoraussetzen konnte, daß sie den Bedingungen genügten.

Häufig ist der Tag der Renunciation ausgelassen worden. Ich habe in solchen Fällen in derIV. Tabelle, die über die Promotionen der philosophischen Facultät Aufschluß giebt, für den Tag derRenunciation den Prüfungstermin eingesetzt, nach dem sich wenigstens der Monat der Renunciationbestimmen läßt.

Die Candidaten des Baccalariats werden unter verschiedenen Bezeichnungen eingeführt:bacularia.ndi,qui bacularii titulum petiverunt,volentes fieri bacularii,qui baccalaureatustitulum petiverunt,petentes titulum baeidariorum,petentes titulum bacularii,petentes dignitatembaccalaureorum,,petentes primum scholasticae dignitatis titulum,petentes primum honoris gradum,petitores primae in artibus laureae,petitores baculariatus,petitores primi honoris scholastici,,.petitores primae dignitatis,candidati,primum quasi tyrocinium in artibus liberalibus deposituri,primum in artibus gradum a communitate nostra, quae optimarum artium culturam profitetur,petentes,qui tyrocinium quoddam in humanitatis studio deponere et primum gradum laudisin discendo conscendet'e voluerunt, petitores primam in artibus lauream prensaturi,qui baculariifieri desiderabant,baccalaur eandi,baculaureandi ,bacculaureandi,tyrocinii honore ornandi,qui primam in philosophia lauream, quam baccalaureatum vocamus, a facultate petierunt.

Die Prüfung wird in den meisten Fällen schlechthin alsexamen bezeichnet. Doch heißtes auch, daß die Examinatoren ausgelost werdenad explorationem in tirocinia petentium titulumbaccularii,ad cognoscenda studia una cum Decano petentium dignitatem baccalaur eorum.

Wird die Renunciation, wie später regelmäßig, mit dem Datum und dem Namen desProfessors, der sie vornahm, angegeben, so wird gelegentlich auch der Prüfung Erwähnung gethanmit Worten, wiepost antegressam accuratam censuram in studia et mores optimarum artium etphilosophiae baccalaureos solenni renunciatione declaravit N. N.

DIE IÜNGERE MATRIKEL D. UNIV. LEIPZIG I.

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