LXXII
einem Empfehlungsschreiben der Facultät an die Stiftsregierung in Merseburg, dessen Bischof jaKanzler der Universität gewesen war, und bat unter Beifügung eines rheinischen Goldguldens umdie Uebertragung des Amtes eines Vicekanzlers. Es handelte sich dabei um eine bloße Form. DieMerseburger Regierung bestätigte regelmäßig den ihr empfohlenen Candidaten. Vorübergehend hatdie landesfürstliche Regierung den Versuch gemacht, das Recht der Facultät auf das Vicekanzleramtzu beschränken. Kurfürst August faßte den Plan, das Prokanzellariat in ein Regierungsamt zu ver-wandeln, das dazu bestimmt sein sollte, die Universität zu überwachen und der privilegirten Corpo-ration allmählich den Charakter eines staatlichen Instituts zu geben. Er ernannte im Jahre 1580den Professor Dr. tlieol. Zacharias Schilter zum allgemeinen und beständigen Prokanzellar der Hoch-schule. Schiltcr hat vom W. 1580 bis einschließlich W. 1586 als Procancellarius perpetuus der Uni-versität die Magisterpromotionen geleitet, enthielt sich aber im übrigen jeder Einwirkung auf dieseselbst. Kaum aber war der Kurfürst gestorben, als die philosophische Facultät gleich den anderen Facul-täten seinen Nachfolger Christian I. darum anging, das alte Recht der Facultät wieder herzustellen.Christian zeigte sich den Wünschen der Facultät 1 ) geneigt. Noch im Winter 1587 konnte wiedernach alter Sitte ein von der Facultät empfohlenes und von der Merseburger Stiftsregierung bestätigtesMitglied der Facultät die Leitung der Magisterprüfung übernehmen.
Weiter werden vom Decan für jede einzelne Prüfung die Examinatoren aufgeführt. Es sindregelmäßig vier, die nicht mit Rücksicht auf das Prüfungsfach gewählt, sondern unter genauer Be-rücksichtigung der Nationen aus diesen in der außerordentlich verwickelten, jede Möglichkeit derTäuschung ausschließenden Weise, wie die Executoren, ausgeloost wurden. Ein großer Theil derPrüfungsgebühren fiel ihnen zu. Bei dieser Form der Ernennung der Examinatoren stellte sich baldein Uebelstand heraus. Seitdem sich innerhalb der philosophischen Facultät das System der Fach-professuren herausgebildet hatte, war nicht jedes Mitglied mehr im Stande, über jeden Zweig desartistischen Wissens zu lesen und demgemäß auch zu prüfen. Vor allem forderten Mathematik undNaturwissenschaften besondere Vertreter. Fehlte nun unter den ausgeloosten Examinatoren einLehrer dieser Fächer, so mußte ein solcher zur Prüfung hinzugezogen werden und erhielt für seineMühe-waltung ein festes Honorar. Wiederholt wird dieser Fachexaminatoren Erwähnung gethan, z. B. zuS. 1560: „Ilis adiunoti fuerunt Professores publici secundum, statutorum praescriptum“. Eine Neue-rung brachte das Jahr 1579. Kurfürst August, der ein Gegner der Nationseintheilung war, die mitder alten privilegirten Stellung der Universität unzertrennbar verbunden schien, gebot, daß man daraufverzichte, die Theiluahme an den Prüfungen als eine Sache der Nationen aufzufassen. Er verlangte,daß nur die Fachvertreter prüften. Die Facultät mußte sich dem Willen des keinen Widerspruch dulden-den, energisch durchgreifenden Fürsten fügen. Der Decan des W. 1579 meldet in seinem Bericht,Johannes Öttwein habe als Vicekanzler die Magisterpromotion geleitet. Er habe die sittlicheHaltung und die Studienfortschritte der Candidaten nach der neuen Verordnung des Landesfürstenzusammen mit den Professoren der Fächer, in denen die Candidaten ihre Kenntnisse nachzuweisenhätten, zum Gegenstand der Prüfung gemacht. Drei Fachvertreter werden genannt. Im nächstenSemester werden Examinatoren für Poetik, Mathematik, Grammatik, Physik und Dialektik, also fünf,aufgeführt. Die Zahl der Examinatoren schwankte in der Folge, doch schien das System der Fach-examinatoren sich einbürgern zu sollen. Der Tod des Kurfürsten August beseitigte jedoch auch diesesicherlich zu billigende Neuerung. Die Nationen forderten für ihre Mitglieder wieder die regel-mäßige Tlieilnahme an den Prüfungen, schon um der Gebühren willen, und setzten es durch, daß derneue Kurfürst, Christian I., Augusts Verordnung zurücknahm. Bei der alten Gepflogenheit derAusloosung der vier Examinatoren und der Hinzuziehung von Fachvertretern, wenn sich eine solchenothwendig machte, hat es in der Folge sein Bewenden gehabt.
’) Erler, Leipziger Magisterschmäuse, S. 13ff.