LVIII
Sic hatten sich lediglich durch die mit Gebührenzahlung verbundene Deposition die Ehre erworben,daß ihr Name in der Matrikel genannt, und den Anspruch, daß hei der Bewerbung um das Baccalariatihre Anciennität nach der ersten Einzeichnung gerechnet wurde. Als eine von irgend welchen weiterenRechten begleitete Inscription galt diese Nennung übrigens nicht. Als man später die einzelnen Grup-pen der Immatrikulirten schärfer unterschied, bczeichnete man alle diese Non Iurati als „ Depositinondum inscripti U Man rechnete sie also überhaupt nicht zu den Mitgliedern oder Supposita, derUniversität, die doch vor allem inscrihirt sein mußten.
Alle diese Knaben, die nicht vereidigt werden konnten, scheinen in Leipzig im 17. Jahr-hundert nicht einmal ein Versprechen des Gehorsams gegeben zu haben. Es war dies auch schon umdeswillen überflüssig, als sie mit der Universität in gar keine nähere Beziehung traten, zum Tlieilgar nicht in Leipzig lebten. Erst wenn sie später zum Studium kamen, und oft geschah dies erstnach 10, 15, ja 20 Jahren, wurden sie vereidigt und damit Studenten im jetzigen Sinne des Wortes.Wer jedoch vor dem vollendeten 17. Lebensjahre bereits im Stande war, den öffentlichen Vorlesungenzu folgen, hatte in Leipzig ein Gehorsamsversprechen zu leisten. Die Zahl der Promittentes hat sichin sehr beschränkten Grenzen gehalten. Daß sie aber als Studenten zu den Iurati zu zählen sind, stehtaußer allem Zweifel.
Will man also die Frequenz der Studirenden berechnen, so darf man nur die Zahlen derIurati, sei es daß sie sofort oder später vereidigt wurden, zu Grunde legen, und auch diese Zahlenwird man noch verringern müssen, da sich unter ihnen noch eine Anzahl von Personen befanden, dienicht zu Studienzwecken das akademische Bürgerrecht erwarben. Ich habe in der III. Tabelle für alleNationen die Zahl der Iurati und Non Iurati angegeben und die Zahl der später Iurirten in runderKlammer in der Cohunne der Iurirten nachgetragen. Die letzte Columne weist die Gcsammtzahlaller Iurati und Iniurati auf. Mit Leichtigkeit ist danach zu berechnen, wie groß die Zahl der Iuratiund Non Iurati der einzelnen Nationen in jedem Jahre war.
Danach stellen sich die Zahlen der inscribirten Iurati, sei es, daß sie sogleich oder spätervereidigt wurden, für die Perioden von je fünf Jahren folgendermaßen:
Semester
Misn.
Sax.
Bav.
Pol.
Gesammt-
zahl
Jahres-
durchschnitt
AA r . 1559 —
S. 1564
918
316
346
407
1987
397,4
W. 1564 —
S. 1569
908
270
310
325
1813
362,6
W. 1569 —
S. 1574
1133
294
372
354
2153
430,6
AA. 1574 —
S. 1579
1073
301
330
310
2014
402,8
AV. 1579 —
S. 1584
775
235
287
247
1544
308,8
AV. 1584 —
S. 1589
953
294
287
291
1825
365
AA T . 1589 —
S. 1594
974
371
324
378
2047
409,4
AA T . 1594 —
S. 1599
812
341
277
355
1785
357
AV. 1599 —
S. 1604
925
389
184
324
1822
364,4
W. 1604 —
S. 1609
778
293
204
331
1606
321,2
W. 1609 —
S. 1614
842
368
221
399
1830
366
AV. 1614 —
S. 1619
820
348
241
457
1866
373,2
AV. 1619 —
S. 1624
738
278
168
296
1480
296
AV. 1624 —
S. 1629
640
267
145
317
1369
273,8
AV. 1629 —
S. 1634
454
166
123
163
906
181,2
Wir sehen aus dieser Tabelle, daß die Einzeichnungen der Iurati mit einem Jahresdurch-schnitt von 397,4 beginnen, der, nach einem vorübergehenden Rückgang, in der Zeit vom W. 1569
0 Siehe Seite LII.