Druckschrift 
1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
Entstehung
Seite
LVIII
Einzelbild herunterladen
 

LVIII

Sic hatten sich lediglich durch die mit Gebührenzahlung verbundene Deposition die Ehre erworben,daß ihr Name in der Matrikel genannt, und den Anspruch, daß hei der Bewerbung um das Baccalariatihre Anciennität nach der ersten Einzeichnung gerechnet wurde. Als eine von irgend welchen weiterenRechten begleitete Inscription galt diese Nennung übrigens nicht. Als man später die einzelnen Grup-pen der Immatrikulirten schärfer unterschied, bczeichnete man alle diese Non Iurati als Depositinondum inscripti U Man rechnete sie also überhaupt nicht zu den Mitgliedern oder Supposita, derUniversität, die doch vor allem inscrihirt sein mußten.

Alle diese Knaben, die nicht vereidigt werden konnten, scheinen in Leipzig im 17. Jahr-hundert nicht einmal ein Versprechen des Gehorsams gegeben zu haben. Es war dies auch schon umdeswillen überflüssig, als sie mit der Universität in gar keine nähere Beziehung traten, zum Tlieilgar nicht in Leipzig lebten. Erst wenn sie später zum Studium kamen, und oft geschah dies erstnach 10, 15, ja 20 Jahren, wurden sie vereidigt und damit Studenten im jetzigen Sinne des Wortes.Wer jedoch vor dem vollendeten 17. Lebensjahre bereits im Stande war, den öffentlichen Vorlesungenzu folgen, hatte in Leipzig ein Gehorsamsversprechen zu leisten. Die Zahl der Promittentes hat sichin sehr beschränkten Grenzen gehalten. Daß sie aber als Studenten zu den Iurati zu zählen sind, stehtaußer allem Zweifel.

Will man also die Frequenz der Studirenden berechnen, so darf man nur die Zahlen derIurati, sei es daß sie sofort oder später vereidigt wurden, zu Grunde legen, und auch diese Zahlenwird man noch verringern müssen, da sich unter ihnen noch eine Anzahl von Personen befanden, dienicht zu Studienzwecken das akademische Bürgerrecht erwarben. Ich habe in der III. Tabelle für alleNationen die Zahl der Iurati und Non Iurati angegeben und die Zahl der später Iurirten in runderKlammer in der Cohunne der Iurirten nachgetragen. Die letzte Columne weist die Gcsammtzahlaller Iurati und Iniurati auf. Mit Leichtigkeit ist danach zu berechnen, wie groß die Zahl der Iuratiund Non Iurati der einzelnen Nationen in jedem Jahre war.

Danach stellen sich die Zahlen der inscribirten Iurati, sei es, daß sie sogleich oder spätervereidigt wurden, für die Perioden von je fünf Jahren folgendermaßen:

Semester

Misn.

Sax.

Bav.

Pol.

Gesammt-

zahl

Jahres-

durchschnitt

AA r . 1559

S. 1564

918

316

346

407

1987

397,4

W. 1564

S. 1569

908

270

310

325

1813

362,6

W. 1569

S. 1574

1133

294

372

354

2153

430,6

AA. 1574

S. 1579

1073

301

330

310

2014

402,8

AV. 1579

S. 1584

775

235

287

247

1544

308,8

AV. 1584

S. 1589

953

294

287

291

1825

365

AA T . 1589

S. 1594

974

371

324

378

2047

409,4

AA T . 1594

S. 1599

812

341

277

355

1785

357

AV. 1599

S. 1604

925

389

184

324

1822

364,4

W. 1604

S. 1609

778

293

204

331

1606

321,2

W. 1609

S. 1614

842

368

221

399

1830

366

AV. 1614

S. 1619

820

348

241

457

1866

373,2

AV. 1619

S. 1624

738

278

168

296

1480

296

AV. 1624

S. 1629

640

267

145

317

1369

273,8

AV. 1629

S. 1634

454

166

123

163

906

181,2

Wir sehen aus dieser Tabelle, daß die Einzeichnungen der Iurati mit einem Jahresdurch-schnitt von 397,4 beginnen, der, nach einem vorübergehenden Rückgang, in der Zeit vom W. 1569

0 Siehe Seite LII.