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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
Entstehung
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und waren zum Tlieil nicht einmal in Königsberg anwesend. Nur ein Tlieil von diesen Non Iuratikam, nachdem er ein Testimonium des Schulrectors erhalten hat, später an die Universität Königs-berg. Ist der Non Iuratus nach Königsberger Anschauung eidesmündig, hat er das 17. Lebens-jahr erreicht, so wird er durch Ablegung des Eides Mitglied der Universität, ist er noch minderjährig,so muß er von Neuem ein Gehorsamsversprechen ablegen, das dann bei erreichtem 17. Lebensjahrdurch den Eid ersetzt wurde. In beiden Fällen war er als Student anzusehen. Seine Vorbildung setzteihn in den Stand, den Vorlesungen und Uebungen zu folgen. Es war nicht selten, daß ein befähigterSchüler mit 14 oder 15 Jahren das Ziel der Trivialschule erreichte. Die überwiegende Mehrzahl hatdazu längere Zeit gebraucht. Wer als Eidesmündiger noch die Trivialschule besuchte, durfte, wie dasBeispiel des Albert von Tüngen beweist, als Iuratus in die Matrikel eingetragen werden, doch han-delte es sich, wie der Zusatz zu dessen Eintragung beweist, immer um eine Ausnahme. In diesemFalle hatte der Vater Tüngens um die Vereidigung gebeten und hatte der Rector der KneiphöfischenSchule die dazu offenbar erforderliche Erlaubnis gegeben. Albert von Tüngen blieb zunächst nochSchüler, war nicht Student. Ob er durch den Eid, den er der Universität ablegte, auch der Privilegiender Hochschule theillmftig wurde, bleibt dahingestellt.

So haben wir unter den in die Königsberger Matrikel eingezeichneten Personen neben denProfessoren und Beamten der Hochschule und Geistlichen und Beamten des Landes einmal die De-positi, die mit den Non Iurati identisch sind und nur ein Gchorsamsversprechen gegeben haben. Siesind nicht Studenten im heutigen Sinne des AYortes und kommen für die Statistik der Frequenz, woes sich um einen Vergleich mit der Gegenwart handelt, nicht in Betracht. Wir haben weiter dieGruppe derer, die, obwohl minderjährig, auf Grund eines Schulzeugnisses zum Universitätsstudiumzugelasscn werden, und deren Vereidigung später erfolgt, dann die Gruppe derer, die, bereits früherals Iniurati inscribirt, bei dem Verlassen der Trivialschule eidesmündig sind und nun vereidigt werden,ferner die Gruppe derer, die zugleich deponirt und vereidigt werden, endlich einige wenige, die alsTrivialschüler schon zum Eide zugelassen wurden. \A T er alle, die in einem Semester in die KönigsbergerMatrikel eingetragen worden sind, als Studenten zählen würde, käme zu falschen Vorstellungen überdie Frequenz. Im W. 1642 z. B. wurden 142 Personen in der Matrikel vermerkt. Darunter befandensich 45 Non Iurati oder Depositi, die nicht mitzuzählen sind, 14 Iurati, die früher als Depositi schongenannt worden waren, und 83, die zugleich deponirt und vereidigt wurden. Als Hörer im jetzigenSinne des \A r ortes haben nur die beiden zuletzt genannten Gruppen zu gelten, zusammen 97.

Nicht anders als in Königsberg liegen die Verhältnisse in Leipzig, wo die Einzeich-nungen leider nicht so ausführlich gehalten sind wie in der Matrikel der preußischen Hochschule, wiraber doch genügende Beweise dafür haben, daß die Non Iurati nicht als Studenten angesehen werdendürfen. Hier wurden seit W. 1561 Non Iurati in steigender Menge in die Matrikel, anfangs mittenunter den Iurati, später getrennt von ihnen, eingetragen. Zu ihnen gehörten alle die, welche das13. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, später, etwa seit dem Ende des 16. Jahrhunderts, alle,die unter 17 Jahren waren. Unter den Non Iurati befanden sich in erster Linie Leipziger, dann andereAngehörige der meißnischen Nation. DenMeißnern stehen an Zahl die Sachsen sehr erheblich nach,dann folgen die Polen, überwiegend der Lausitz angehörig, zuletzt die Bayern. Diese Iniurati warenzum Tlieil kleine Kinder, die an einen Schulbesuch gar nicht dachten, oder Schüler, die daheim oderin Leipzig die Lateinschule besuchten oder im Hause unterrichtet wurden, oder auch junge Adelige,die mit ihren Hofmeistern nach der Universität kamen und hier, wo die Gelegenheit hierzu sichbesser als auf dem Lande fand, in mancherlei Fächern Privatunterricht erhielten. Theilhaftig derUniversitätsprivilegien waren sie sammt und sonders, wie aus der oben erwähnten Erklärung hervor-geht 1 ), nicht. Sie waren auch nichtactu studentes, denn sie hörten keine öffentlichen Vorlesungen.

1 ) Siehe Seite XXXXYI.

DIE IÜNGERE MATRIKEL D. UNIV. LEIPZIG

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