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die etwas beredter ist, als die anderen Matrikeln, werthvolle Aufschlüsse, die für die Frage, oh dieNon Iurati als Studenten gerechnet werden dürfen, von entscheidender Bedeutung sind. Einige Bei-spiele mögen dies beweisen. Am 24. December 1630 wurden Ewald von Kleist und Georg Mylius alsvereidigt in die Matrikel eingetragen, nachdem sie bereits, der eine 1623, der andere 1627 „ut mino-rennes et triviales“ eingeschrieben worden waren. Jetzt wurden sie vom Rector der Kneiphöfischen Schule„ex triviali schola bona cum gratia cumque bono testimonio dimissi“. Am 22. December 1631 wurdenGeorg Panius und Albert Klein, beide aus Königsberg, von Neuem inscribirt und dabei vereidigt, nach-dem sie „ex schola triviali“ entlassen worden waren. Im April des nächsten Jahres vereidigte derRector vier Abiturienten der Altstädtischen Trivialschule und trug sie von Neuem ein. Sie warenschon früher, zum Th eil vor fünf Jahren, in die Matrikel eingeschrieben worden. Am 21. Mai 1632 ge-langten Albertus Kiper, Laurentius Weger und Jacob Edelmann zur neuen Inscription und zur Ver-eidigung. Sie hatten, wie der Rector bemerkt, schon früher als Schüler der Kneiphöfischen Schuledie Aufnahme in die Matrikel erlangt, waren aber nun aus der Schule entlassen worden. Am12. Mai 1632 wurden drei Studenten deponirt, die zum Theil minderjährig waren. Sie wurden nichtvereidigt, sondern gelobten lediglich Gehorsam und kehrten sofort in die Trivialschule nach Danzigzurück. Der Rector setzte zur Eintragung die Worte hinzu: „Hi suo tempore, si reversi fuerint, Aca-demiae iuramento erunt obstringendi“. Unterm 12. December 1642 bemerkte der Rector: „MichaelSteckius, Rastenburgensis Borussus, ao. Domini 164-0. 18. Junii per depositionis ritum inscriptus, exRastenburgensi triviali schola discedens scholasticum ius repetit, cumque ad annos discretionis per-venerit, iuravit etc.“ Am 9. Juli 1636 wurden neun Schüler der Altstädtischen Trivialschule als minder-jährig in die Matrikel eingetragen, und zwar auf Empfehlung des Rectors hin ohne Gebühr. Am3. Juli 1638 wurden sieben Schüler deponirt: „Quia partim minorennes, partim hinc rursus mox dis-cessuri, iuramentum non praestiterunt.“ Am 1. October 1642 wurden abermals sechs minderjährigeSchüler des Altstädtischen Gymnasiums in die Matrikel eingetragen. Am 12. Juli 1639 gelangteJohannes Friedrich Thym aus Apfelstädt in Thüringen zur Deposition und Inscription. Er ging daraufnach Schlesien und erlangte, als er nach Königsberg zurückkehrte, am 13. Febr. 1643 von Neuem dieInscription. Am 30. Januar 1643 wurde Johann Hecker aus Danzig deponirt und initiirt, leistete abernicht den Eid, weil er das Studium in Königsberg nicht fortsetzen wollte. Am 7. August 1637 wurdeChristoph Samm als minderjährig in die Matrikel eingetragen. Er war Schüler des Thorner Gymnasiums,kehrte an dieses zurück, und wurde, als er sich zum Universitätsstudium wieder in Königsberg ein-faud, am 13. Februar 1643 eidlich verpflichtet und von Neuem inscribirt. Am 5. October 1638 trugder Rector zwei Brüder von Wallenrod in die Matrikel ein. Sie waren bereits am 13. März 1631,also vor 7 1 / 2 Jahren, inscribirt worden, inzwischen in der Altstädter Trivialschule gewesen und kamenjetzt „cum Rectoris testimonio instructi“ zurück. Am 20. November 1638 wurden zehn Schüler desKneiphöfischen Gymnasiums, die bereits früher deponirt worden waren, nunmehr aus der Schule miteinem Zeugnis des Rectors der Trivialschule entlassen, durch Gehorsamsversprechen verpflichtet,leisteten aber nicht den Eid, da sie noch nicht eidesmündig waren. Sie sind zum Theil erst späterverpflichtet und dann zum dritten Male in die Matrikel eingetragen worden. Endlich sei noch einesEintrages vom 18. Juni 1643 gedacht. Damals wurde Albert von Tiingen als Iuratus inscribirt „adpetitionem parentis cum consensu Retoris Kniphovianae scholae“.
Aus diesen Einzeichnungen, deren Zahl ich durch viele andere vermehren könnte, ergiebtsich unwiderleglich, daß in Königsberg zwischen Universität und Schule, was den Unterricht betrifft,im 17. Jahrhundert viel schärfer unterschieden wurde, als Eulenburg annimmt. Feststehender Brauchwar, daß die Schüler der städtischen Latein- oder Trivialschulen, wie viele Angehörige der SchulenPreußens, sich frühzeitig bei der Universität deponireu und dabei gegen ein bloßes Gehorsams-versprechen inscribiren ließen. Alle diese inscribirten Non Iurati waren nicht Studirende inunserm Sinne. Sie hörten keine akademischen Vorlesungen, sondern besuchten die Trivialschule