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1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
Entstehung
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Eide verlangt. Ja, in einem andern Schreiben, das allerdings nicht zur Absendung gelangte, erklärtedie Universität, daß selbst die, die freiwillig auf die Privilegien der Universität verzichteten,keineswegs sich der früher eidlich verheißenen Dankbarkeit gegen die Hochschule entschlagenkönnten. Sie verlören lediglich die Vortheile, die ihnen die Privilegien gewährten, blieben aberungeachtet der Resignation Zeit ihres Lebens der Universität verpflichtet. 1 )

Nachdem jedoch die Universität darein hatte willigen müssen, daß eine Anzahl ihrer früherenStudirendeu von der vormals eingegangenen Verpflichtung entbunden wurden, hatte der Eid in deralten Form seine Bedeutung verloren. Er wurde ersetzt durch einen neuen Eid, der den Gehorsamgegenüber dem Rector auf die Zeit des Aufenthalts in Leipzig einschränkte und insbesondere denvon dem Landesherrn für anstößig angesehenen dritten Absatz beseitigte, in dem der zu immatriku-lirende Student gelobte, das Wohl der Universität Zeit seines Lebens und in jeder Stellungzu fördern. 2 )

Der neue Eid von 1579 hat sich bis in das 17. Jahrhundert gehalten. Alsdann ist er wiedergeändert worden. Er erhielt einen Zusatz, wonach der in die Körperschaft Aufzunehmende eidlichzu versichern hatte, daß er den Pennalismus, der wie eine Pest die evangelischen Hochschulen Deutsch-lands ergriffen habe, von Herzen verabscheue, daß er sich seiner völlig enthalten, Jeden, der sichseiner schuldig mache und damit gegen die Edikte der verbündeten Fürsten und Hochschulen ver-stoße, anzeigen und sich einer anständigen, einem Studenten ziemenden Kleidung bedienen wolle. 3 )

VII. Die Deposition. Es ist bekannt, daß die Aufnahme in die Universität, ganz abgesehenvon der Vereidigung, mit allerhand umständlichen Cereinonien verbunden war. Sie sollten symbolischdarstellen, wie der bisherige Beanus aus einem einfältigen, thörichten Knaben sich zu einem ordent-lichen Burschen umwandele. Man schwärzte dem Neuankömmling das Antlitz, malte ihm einen Bart,setzte ihm lange Ohren an, befestigte an seinen Kopf Hörner und steckte ihm große Eberzähne inden Mund. Er mußte sich auf den Boden legen. Hier wurde er von den Attributen thierischerWildheit unter Benutzung eines abenteuerlichen Handwerkszeuges befreit. Die Hörner schlug manihm ab, die Eberzähne riß mau ihm aus, der künstliche Bart wurde ihm unter allerhand Peinigungenabgenommen. Man bohrte, sägte, hobelte und feilte und wusch an ihm herum und fügte ihm allerhandrohen Schabernack zu. Doch pflegte auch mit diesem lärmenden Vorgang eine Prüfung in derGrammatik verbunden zu sein, die freilich häufig in ein fratzenhaftes Possenspiel ausartete.

Die Deposition, im 15. Jahrhundert wohl nur ein Akt, durch den die Studenten unter sichden Neuling in ihren Kreis aufnahmen, ist im 16. Jahrhundert bereits zu einer Einrichtung derUniversität geworden, an der che Professoren Tlieil nahmen. Die Statuten einzelner Universitäten, wiedie von Jena, nehmen ausdrücklich auf sie Rücksicht. In Leipzig hat die Deposition schon im15. Jahrhundert so gut wie an allen andern Universitäten bestanden. Doch wird sie in den Statutengar nicht und in den andern Akten, vor allem in der Matrikel, anfangs nur selten, und nur gelegentlicherwähnt. So bemerkt zuerst der Rector des S. 1557 in der Matrikel, Marcus Oppermann aus Lucka,Küster in Schortau, ein Mann von über 50 Jahren, habe in der Hoffnung, sich dadurch eine ein-träglichere und ehrenvollere Stellung zu erwerben, nicht nur seinen Namen eintragen lassen, sondernsich auch den Quälereien der Deposition unterworfen. Hier war es das Alter des Studenten, das denRector bestimmte, die Deposition zu erwähnen. Im Uebrigen wird ihrer meist nur dann gedacht, wenndurch eine Vergeßlichkeit des Rectors oder Depositors die Eintragung des Namens in die Matrikelverabsäumt worden war und sich eine Nachtragung nothwendig machte. So heißt es zu Christ. BaumannTorgensis, der im W. 1606 immatrikulirt worden ist:omissus a Proreatore Prcibisio D. huc relatus,

1 ) Acta rectorum im Uniyersitätsarchiv E 5 597.

2 ) Siehe S. XVII.

3 ) Siehe S. XXXI.