Druckschrift 
1 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1559 bis zum Sommersemester 1634
Entstehung
Seite
L
Einzelbild herunterladen
 

angetragen wurde, die Studentenschaft. Daß sie Vorlesungen hörten oder wenigstens am Ortanwesend waren, war zwar nicht erforderlich, aber die Regel.

Gefordert wurde der Eid statutengemäß von jedem Studirenden, der sich zum Baccalariats-examen meldete. Daß man dem Gebot der Statuten nachkam, beweisen viele Hunderte von Zusätzenin der Matrikel, die von der nachträglichen Vereidigung Zeugnis ablegen. Nicht selten fand die Ver-eidigung erst kurz vor der Prüfung seihst statt. Es geschah dies, abgesehen von solchen, die vonandern Universitäten kamen, vielfach hei denen, die ihre Studien in Leipzig schon als Iniurati begonnenhatten. In einigen wenigen Fällen findet man, daß ein Iniuratus Baccalar geworden ist. Es istdann offenbar der Vermerk über die Vereidigung von dem Rector aus Nachlässigkeit nicht ein-getragen worden.

Der Eid, den die Universitätsverwandten zu leisten hatten, erhielt dadurch sein eigenthüm-liches Gepräge, daß er den Vereidigten der Universität für alle Zeiten verpflichtete. Im drittenAbsatz nämlich mußte er schwören, daß er das Wohl der Universität nach Kräften fördern und ein ihrdrohendes Unheil abwenden wolle zu jeder Zeit und in jeder Stellung seines Lebens. 1 ) Die Formdieses Eides ist in dem Zeitraum, für den hier die Inscriptionen veröffentlicht werden, verändertworden. Der Absolutismus des Kurfürsten August, des Bruders und Nachfolgers des großen Moritz,nahm Anstoß an einer Verpflichtung, die nach seiner Ansicht geeignet war, seinen Anspruch auf denunbedingten Gehorsam der landesfürstlichen Beamten zu Gunsten einer Korporation zu beschränken.Entschlossen, die Hochschulen seines Landes in Staatsinstitute zu verwandeln, und in der Besorgnis,daß die Beamten, deren er sich bei der Lösung dieser Aufgabe zu bedienen gedachte, durch ihrender Universität geleisteten Eid gebunden, das Interesse der Universität höher erachten könnten, alsdas seine, forderte er am. Februar 1579 von allen seinen Rathen, daß sie den der Universitätgeleisteten Eid ihr schriftlich aufkündigten. 2 ) Eine große Anzahl fand sich ohne weiteres bereit,dem Befehle des Kurfürsten nachzukommen. Es fehlte doch aber nicht an solchen, die ihm erklärten,daß es ihnen unmöglich sei, einseitig sich von einer Verpflichtung loszusagen, die sie gegenüber einemdritten eingegangen seien. Der Kurfürst trug dem wohlbegründeten Einwurfe Rechnung und verlangteam 18. März von den Universitäten Leipzig und Wittenberg, daß sie seine Beamten, deren Namener anführte, sei es, daß sie an diesen Hochschulen immatrikulirt oder promovirt worden seien, allerVerpflichtungen, die jene bei diesen Akten übernommen hätten, entbänden. Am 26. März antwortetedie Universität Leipzig ablehnend. 3 ) Als aber am 1. April der Kurfürst seinen Wunsch in nachdrück-licher Form wiederholte, fügte sie sich und entließ die kurfürstlichen Räthe, die in Leipzig studirthatten, am 18. April aller ihrer Verpflichtungen. 4 ) Ihren Standpunkt hat die Universität dabei demKurfürsten gegenüber zu vertheidigen gesucht. Die Verpflichtung gegenüber der Hochschule sei nichteine zeitlich begrenzte, sondern eine dauernde, nicht gerichtet auf einen privaten Vortheil, sondern aufden öffentlichen Nutzen der christlichen Kirchen und Schulen. Sie gelte nicht sowohl dem Rectorund seinen Nachfolgern, sondern dem ganzen Körper der Universität. Auch der Professor leistedenselben Eid und bleibe damit der Universität für die ganze Zeit seines Lebens verbunden.Häufig seien doch Mitglieder der Universität in den Dienst der Obrigkeit übergegangen, aber niemalshätten sich daraus für diese Mißstände ergeben und hätte die Obrigkeit eine Lossprechung von dem

D Siehe den Eid neben dem Schwurbild bei Erler, Die Matrikel der Universität Leipzig Bd. II am Schlüsseder Einleitung.

2 ) Original in Dresden, Hauptstaatsarcbiv 1579 Loc. 10535 Bl. 10.

3 ) Abschrift im Universitätsarchiv, Liber actorum E 5 Bl. 581 ff. u. in Dresden, Hauptstaatsarcbiv Loc. 10535,

Renunciationes et relaxationes der Eide 1579 Bl. 94ff.

l ) Original in Dresden, Hauptstaatsarcbiv Loc. 10535, Renunciationes et relaxationes der Eide 1579 Bl. 106,Abschrift im Universitätsarckiv Liber actorum E 5 Bl. 596 1 ff.