XXXXIV
Lipsien. n. p. i S 1569, iur. II. Rectore I). Mosbach et numeravit ordinarium, h. e. 1 j 2 flor“. EineAeiiderung trat aber hinsichtlich desVollzahlungstermins schon kurz nach dem Jahr 1559 ein, indemes Sitte wurde, daß, wenn hei der Eintragung eine geringere Summe gezahlt worden war, die Voll-zahlung bereits bei der Eidesleistung stattfand. Der Zusatz lautete dann gewöhnlich „ iuravit, reliquumdedit“. Doch kam es auch jetzt noch vor, daß die ganze Gebühr erst nach der Vereidigung, vorallem wohl bei der Meldung zum Baccalariatsexamen, erlegt wurde. Fand bei der Vereidigung dieVollzahlung nicht statt, so wurde dies wohl von dem Rector, der die Vereidigung vorgenommen hatte,hervorgehoben. So hatte Georg. Theodor. Gastei aus Sulzbach im S. 1620 bei seiner Eintragung indie Matrikel 5 Groschen gezahlt. Als ihn später der Rector Heckei vereidigte und Gastei nicht diefehlenden 5 1 I 2 Groschen nachzahlte, fügte Heckei dem Inscriptionsvermerk die Worte hinzu: „iuravit,sed non cmiplevit R. D. Heckelio“.
Von Adeligen und reichen Bürgerlichen erwartete man, daß sie bei ihrer Eintragung in dieMatrikel sogleich eine größere, die übliche Gebühr übersteigende Summe zahlten, und wenn sie erstspäter auf die Statuten vereidigt wurden, sich nochmals erkenntlich zeigten. Auch diese spätereNachzahlung wurde als „complere, “ bezeichnet, aber ohne den Zusatz: „residuum“ oder „totum“.
Um das Jahr 1618 scheint, obwohl die Statuten von einer Erhöhung der Inscriptionsgebührnichts wissen, thatsächlicli eine solche eingetreten zu sein. Da eine Zahlung von 16 gr. sehr häufigvorkommt, ist man vielleicht zur Annahme berechtigt, daß seit jener Zeit dies die übliche Gebühr war*.Jedenfalls kam es seitdem sehr häufig vor, daß die unvereidigt Intitulirten, wenn sie später den Eid nach-holten, oder die vereidigten, wenn sie sich zur Baccalariatsprüfung meldeten, über die statutengemäßeGebühr hinaus zahlten oder, wie man sagte, complirten. So heißt es von Gregor Eichhorn Hainensis,der im S. 1619 als Unvereidigter immatrikulirt wurde und 1 / ä Gulden, also das „totum“ gezahlt hatte,„ complevit et iuravit R. 1). Sidtzbergero“, von Tobias Emmen Torgensis, der im S. 1623 als Unver-eidigter bei der Immatrikulation dieselbe Gebühr entrichtet hatte: „iuravit et complevit D. W. SchmuckIV. R. 1628“. Wie viel sie nachzahlten, wird dabei nicht gesagt. Wenn es bei Henrico ConradiGcranus n. 12 gr. i W. 1629 heißt: „iuravit 3. Januarii anno 16J/.3, dedit residuum 1 gr. 6 sokönnte man daraus schließen, daß die Gebühr damals 13 1 j 2 Groschen betragen habe, aber dieseAngabe ist so vereinzelt, daß ihr keine Beweiskraft zuerkannt werden darf. Höchstwahrscheinlichhat sich der Rector im Ausdruck versehen und anstatt „ complevit “ irrthümlich das häufig gebrauchte„dedit residuum“ eingesetzt.
Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts war es immer mehr Sitte geworden, daß sich derRector, der die Nachzahlung empfing, in einem Zusatze bei der Eintragung nannte. Seit der Mitte des16. Jahrhunderts wurde die Sitte zur feststehenden Regel. Name und Amt des Rectors erscheinendabei in der Form des Ablativus absolutus, z. B.: „residuum dedit Rectore Doctore Elia Heidenreich“,„complevit et iuravit Rectore Doctore Sultzbergero“. Damit war auch die Zeit der Nachzahlung gegeben.Hatte der Rector die höchste Würde der Universität mehrfach bekleidet, so bezeichnete die hinzu-gesetzte Zahl das Rectorat und damit das Semester genauer, z. B. „iuravit et complevit DoctoreW. Schmuck IV. Rectore“. Hier und da haben die Rectoren auch noch die Jahreszahl, in einzelnenFällen, wenn auch selten, das volle Datum der Zahlung hinzugefügt. Mancher Rector begnügte sichmit der Angabe seines Vornamens. Steht neben dem dem Immatrikulationsvermerk folgenden „iur.“kein Name eines Rectors, so ist anzunehmen, daß die Vereidigung noch im Semester der Immatriku-lation stattgefunden hat.
Gezahlt wurde die Gebühr der Immatrikulation in der Regel in den seit Ende des 15. Jahr-hunderts üblichen Groschen, von denen 21 auf den rheinischen Goldgulden gingen. Man beließ esauch bei der Gebühr von 10 ’/ 3 Groschen oder 1 / 2 Gulden, als der selten gewordene Goldguldeneinen Kurs von 24 Groschen erreicht hatte. Daneben erscheinen von andern Münzen häufig der seit