XXXXIII
der unglücklichen Evangelischen der Fall, die, durch die Härte der Gegenreformation aus den öster-reichischen Landen vertrieben, in derZeit von 1620—1630 eine Zufluchtsstätte auf kursächsischemBoden suchten. Zu ihnen gehörten z. B. die beiden Prager Martin und Wenzel Schmertosch vonRiesenthal, die allerdings nicht als Exulanten besonders gekennzeichnet werden, Daniel Kuhn ausSchlackcnwerd, Johann vom Hoffe aus Einbogen, die Brüder Elias und Salomon Frobenius aus Schön-berg in Mähren, Salomon Barth aus Heinrichstein, Michael Specht aus Schönau und andere. DerRegel nach wurden von ihnen keine Gebühren für die Immatrikulation erhoben.
Eine Angabe der Confession erschien auch jezt noch unnöthig. Wie die Lehrer der Landes-kirche zugethan sein mußten, so war es bei dem schroffen Gegensätze, der zwischen den Confessionenbestand, selbstverständlich, daß die Studirenden der lutherischen Kirche angehörten. Erst nach demdreißigjährigen Kriege ist in dieser Hinsicht eine größere Duldsamkeit eingetreten. Angehörige desjüdischen Volkes wurden nur dann inscribirt, wenn sie den Glauben ihrer Väter abschworen. Sofinden sich die Einträge von Michael Gellingius Leopoliensis Polonus, Iudaeus conversus, imS. 1629 und Laurentius Reiße Worslaviensis, Iudaeus, qui aestivo semestri in templo D. Nicolai hicLipsiae fuit baptizatus, W. 1607. Beiden wurde die Zahlung der Inscriptionsgebühr erlassen.
Eine nicht geringe Anzahl von Einzeichnungen ist, wie wir schon oben sahen 1 ), durch dieSchuld des Rectors oder Depositors verabsäumt worden oder hat an einer falschen Stelle stattgefunden.Es haben daher vielfach Nachtragungen und Berichtigungen durch spätere Rectoren stattgefunden.
Wenn ein Studirender zuerst als Non Iuratus eingezeichnet worden war und später erst ver-eidigt wurde, so war die Vereidigung von dem Rector, der sie abnahm, der ersten Einzeichnungnachzutragen. Irrthümlich ist aber gelegentlich der Rector zu einer neuen Eintragung geschritten.So bei Andreas Bachmann oder Rivander aus Halle. Er war im S. 1613 als Non Iuratus bereits indie Matrikel eingetragen worden. Als er im W. 1620 vereidigt wurde, übersah dies der Rector undschrieb ihn von neuem ein. Zu diesem Vermerk wurde später hinzugefügt: „ex incuria denuoinscriptus, cum hic iurasset“. Zugleich erhielt die erste Eintragung die üblichen Zusätze.
Da die Matrikel fortwährend im Gebrauch war, so hatte man Gelegenheit, die Fehler, dieman in den Eintragungen fand, zu verbessern. Wenn auch nicht regelmäßig, so hat man doch oft insolchen Fällen Verbesserungen an dem Vaters- oder Vornamen oder in der Heimathsangabe vor-genommen. War einer der Intitulirten später zu Ansehen und Ehren emporgestiegen, so wurde diesauch gelegentlich bemerkt. Wiederholt ist bei Eintragungen angemerkt worden, daß der Immatri-kulirte später zum Rector der Leipziger Universität gewählt worden ist. Im Allgemeinen aberläßt seit dem 16. Jahrhundert die Neigung zu solchen Bemerkungen, wie sie die ältere Matrikelzahlreich aufweist 2 ), erheblich nach.
IV. Die Imniatrikulationsgebnhi*. Die Höhe der Immatrikulationsgebühr stand fest. Dievolle Gebühr, die anfänglich 6, seit dem W. 1436 aber 10 und vom W. 1545 ah 10 ^ Groschen oder1 j 2 Gulden betrug, ist in derZeit von 1559 bis gegen 1620 nicht erhöht worden. Diese Gebühr wirdschlechthin als „totum“ bezeichnet. Nicht jeder zahlte sie bei der Eintragung in die Matrikel. Vielfachbegnügte man sich mit einer geringeren Summe. Die Vollzahlung aber mußte geleistet werden, wennsich Jemand zur Baccalariatsprüfung meldete. Es wurde alsdann zu seinem Immatrikulationsvermerknachgetragen: „dedit totum“, „complevit totum“, „complevit inscriptionis precium“ , „complevit resi-duum“, „complevit ordinarium 11 , „dedit complementum“, „numeravit ordinarium“, „complevit satis“,„ complevit inscriptionem“, „satisfecit“. Daß es sich dabei immer um die volle Gebühr von 10 l / 2 Groschenoder ’/ 2 Gulden handelte, beweisen Einträge, wie „Ornster Theodoric. Lipsien. n. 7 3 r. S 1602, iur.II. Rectore Neldelio et complevit pretium inseriptionis 3 yr. 6 und „Murr Michael alias Muhr
D Siehe S. XXXIV.
2 ) Erler, Die Matrikel der Universität Leipzig I p. XLVIII.
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