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hatte. Die Befugnis der Wähler, einem Studenten fürstlichen Standes die Recto rvvürde zu übertragen,ist in Leipzig seit 1559 mehr als in derZeit vorher zur Ausübung gekommen. Im S. 1595 wurde derdänische Prinz Ulrich, S. 1602 Herzog Philipp Julius von Pommern, W. 1604 Herzog Adolph Friedrichvon Mecklenburg, W. 1612, S. 1613, W. 1613, S. 1614 Herzog Johann Philipp von Sachsen, W. 1618und S. 1619 Graf Georg Ernst von Schönburg, S. 1623 und W. 1623 Herzog Jacob von Kurland,S. 1629 Fürst Johann von Radziwill mit der Würde des Rectors bekleidet.
Wie hei den akademischen Festlichkeiten die Studircnden von hohem Adel sich besondererAufmerksamkeit erfreuten, so zeichnete man sie auch dadurch aus, daß man ihre Namen außerhalbder zeitlichen Reihenfolge an die Spitze ihrer Nation stellte.
Zahlreich sind unter den Studirenden die Angehörigen des niederen Adels vertreten. AlsAdelsprädikat wird bald „a“, bald „de“ verwendet, aber doch so, daß „a“ die Oberhand hat. Danebenerscheint meist die Bezeichnung als „nobilis“ oder „eques“, häufig begleitet von der Angabe der Land-schaft, der die Familie angehört. Nicht selten kommt hei Adeligen die Eintragung in deutscher Formvor und ist für sie anstatt der üblichen Antiquaschrift Fraktur gewählt worden.
Auch die Angehörigen des städtischen Patriziats werden kenntlich gemacht. So werdenChrist. Amport Bernensis als „patricius“, Andr. Menelius Egranus als „patricius et senator ibidem“,bezeichnet.
Neben den weltlichen Herren werden die zahlreichen Promovirten hervorgeh oben, die vonanderen Universitäten kamen und sich in Leipzig inscribiren ließen, sei es in der Absicht, weitereStudien zu machen, sei es um sich dem akademischen Lehramt zu widmen, sei es um sich lediglichdie Rechte der Korporation zu erwerben, sei es endlich um damit eine Ehrung der Hochschule ent-gegenzunehmen. In den ersteren Fällen sind die Einzeichnungen nicht immer genau. Vor allemvermissen wir zumeist die Angabe der Universität, an der der Inscribirte den Magister- oder Doctor-titel erworben hat. In dem letzteren Falle aber pflegte man Würde und Stand genauer anzugeben.So wurde Henricus Milich Wittemhergeusis im S. 1576 als med. dr., professor Ienensis et illustrissimiprincipis Friderici Wilhelmi, ducis Saxoniae, medicus, Bartholomaeus Lölmeisen CuprimontanusVariscus im W. 1612 als Rector Academiae Frfordiensis et Decanus facultatis philosophicae ibidem,magister, Johannes Merck Coburgensis als Scholae Thomanae rector, magister, Johannes SchröterVimariensis im W. 1568 als dominus, medicinae doctor in die Matrikel eingetragen. Alle die Genanntenhaben übrigens die Immatrikulationsgebühren gezahlt, obwohl es sich hei ihnen um eineEhrung handelte.
Daß die Universität, seitdem sie sich der neuen Kirche angeschlossen hatte, nicht mehr vonPrälaten und Ordensangehörigeu besucht wurde, war hei der scharfen Spannung der Gegensätze, diezwischen den Religiouspartheien noch lange Zeit herrschte, leicht erklärlich. Erscheint einmal einMönch, wie Johannes Beck Gamundensis im S. 1574, unter den Inscribirten, so handelt es sich offen-bar um einen aus dem Kloster Ausgeschiedenen, der zur evangelischen Kirche übertreten wollte. SolcheUeberläufer wurden in den Matrikeln damals mit einer gewissen Genugthuung aufgeführt. Sie genossenmancherlei Unterstützung und waren in der Regel von der Zahlung der Immatrikulationsgebühr befreit.
Die große Menge derlntitulirten, die sich weder durch hohe Gehurt noch durch Würden undStellung auszeichnete, wird nur nach Vor- und Familiennamen und Geburtsort bezeichnet. Leidererfahren wir nicht, wer von den Inscribirten wirklich Student war, und was er studirte. Statuten-gemäß sollten die Rectoren darauf bedacht sein, alle Handwerker und Künstler, die im Buchgewerbebeschäftigt waren, ferner alle Buchhändler, die Diener der Professoren und Studenten und alle, dievon der Universität Nahrung zogen, der Matrikel einzuverleiben. 1 ) Daß sie dieser Pflicht nachzu-kommen suchten, unterliegt keinem Zweifel. Doch haben sie sehr selten einen dieser Klasse der
*) Zarncke, Die Statutenbüchcr der Universität Leipzig 52.
DIE IÜNGERE MATRIKEL D. UNIV. LEIPZIG I.
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