XXXIV
Sis Plyperaspistes noster quoque, Christe, deincep>sPraesidioque tuo stent Schola, Templa, Forum.
Lipsiaque excellat tantum, velut inclyta Palma,
Quantum depressam turba inimica capit.“
Die Inscribirtcn sind in zwei Gruppen „ Qui iurarunt“ und „ Qui non iurarunt “, nach denNationen, und zwar in jeder Nation nach dem Vornamen alphabetisch geordnet, angeführt.
W. 1633 Rector Christian Lange. In beiden Handschriften gleich. Großes, die ganzeSeite füllendes Bildwerk in der Form eines dreitheiligen, reichen, barocken Epitaphs in schwarzerFederzeichnung. Der mittlere Theil, gegliedert durch zwei korinthische Säulenpaare. Auf der breitenFläche zwischen den Säulenpaaren die Semesterüberschrift. In der Mitte über den Säulen Medaillonmit dem Wappen des Rectors. Schild schräg links getheilt. Oben Schlange, unten Taube mit Oelzweig.Darunter die Legende: ,,Matth. 10. Estote prudentes sicut serpentes et simplices sicut columbae“. DieInscribirten sind in zwei Gruppen „ Qui iurarunt“ und „ Qui non iurarunt“ nach Nationen, in diesenchronologisch, nicht alphabetisch geordnet.
S. 1634 Rector Andreas Corvinus. Eintragung in beiden Handschriften gleich. DieSemesterüberschrift in ovalem Rahmen, der aus schwarzen, gewundenen Linien gebildet wird. DieInscribirten werden nach alter Weise chronologisch angeführt, ohne daß die Nichtvereidigten vonden Vereidigten getrennt werden.
II. Die Immatrikulationen. 1. Art und Zeit der Immatrikulation. Die Bestimmungen,die in denZeitraum von 1409—1559 über die Inscription galten 1 ), haben in der folgendenZeit keineAenderung erfahren. Auch nach den Statuten von 1620 sollte sich jeder, der Studien halber nachLeipzig kam, beim Rector zur Eintragung seines Namens in die Matrikel oder das Album derUniversität melden. 2 ) Daß nicht alle dieser Verpflichtung nachgekommen sind, steht fest. Mancheraber ist auch ohne sein Verschulden, durch ein Versehen des Rectors nicht in die Matrikel ein-gezeichnet worden. Ein solches Versehen aber konnte aus dem Grunde sehr leicht Vorkommen, daßdie Studenten für die Immatrikulationen nicht wie heutigen Tages in jedem Semester an einebestimmte Zeitgrenze gebunden waren, sondern während des ganzen Rectorats eintrafen und sichzur Inscription meldeten. Da die Reihenfolge der Studirenden in der Matrikel nach Nationengeordnet stattfand, so konnte der Rector die Studenten nicht ein tragen, wie sie kamen, sondern mußtedie Namen mit dem Tag der Inscription zunächst auf lose Blätter schreiben. Erst nach Schluß desSemesters ordnete er die Meldungen nach Nationen, innerhalb der Nationen anfangs nach der Zeitfolgeder Meldung, aber mit Hinweglassung des Datums, später auch alphabetisch, nach dem Vornamenund trug dann die Namen in die Matrikel ein oder, was seit Beginn des 17. Jahrhunderts immer häufigerwurde, ließ sie durch einen Schreiber eintragen. Wie leicht aber konnte bei diesem Verfahren ein Blattin Verlust gerathen! Weitere Versehen wurden dadurch herbeigeführt, daß bei der Inscription nocheine andere Persönlichkeit, der Depositor, in Thätigkeit trat. Die Deposition, schon lange als einenichtamtliche Gewohnheit an der Universität im Schwange, wurde nachweisbar gegen Ende des16. Jahrhunderts zu einer Vorbedingung der Immatrikulation, der sich jeder, ob eidesmündig odereidesunmündig, unterziehen mußte, ehe er als Mitglied der Hochschule auf die Statuten verpflichtetwerden konnte. Auch dem Depositor konnte bei der Ablieferung der Zettel mit den Namen derer,die als Nichtvereidigte nur deponirt worden waren, ein Versehen zustoßen. Kein Wunder daher,wenn hier und da der Name eines Studenten nicht in die Matrikel gelangte. Da es aber für jedesMitglied der Universität wichtig war, wenn es zu Streitigkeiten mit den städtischen Behörden kam,seine Zugehörigkeit zur Hochschule nachzuweisen, die Satzungen der einzelnen Facultäten auch die
1 ) Erler, die Matrikel der Universität Leipzig (Leipzig 1895) I p. XXX.
2 ) Statuta academiae Lipsiensis antiqua, nova et novissima. Cap. VIII. Universitätsarchiv C16.