XVII
Archiv der Facultät verschwunden war. 1 ) Dann aber hatte man noch andere Urkunden, um diePromotionen nachzuweisen, außer schriftlichen Aufzeichnungen die gedruckten Programmeund Diplome. Das Bedürfnis, über die Verleihung der academischen Würden in besonders wür-diger Weise genau Buch zu führen, war nicht mehr, wie in früheren Jahren, vorhanden. Wieman die Universitätsmatrikel jahrelang vernachlässigte, so verzichtete man auch auf die Fort-setzung der Matrikel der Facultät.
Da entschloß sich der Decan des S. 1798 Joh. Georg Eck auf seine Kosten ein neuesBuch anzuschaffen und die Promotionen bis auf seine Zeit zusammen zu stellen. So entstand dasBuch des Prokanzellars, eine Papierhandschrift, eingebunden in Papptafeln, die mit braunemLeder überzogen sind, 437 Seiten, dann noch Beilagen S. 438—449 von 36 cm. Höhe und 23 cm.umfassend. Die Einzeichnungen, die nicht nur von den Promotionen, sondern auch von Habili-tationen und Antrittsvorlesungen Kunde geben, enden erst mit dem 26. Juni 1891, mit einemVermerk über die Antrittsvorlesung des ordentlichen Professors August von Miaskowski.
Eck ließ die Einzeichnungen nicht mit W. 1766, sondern schon mit dem W. 1756 be-ginnen. Derselbe Schreiber schrieb nach den Vorlagen bis Seite 35, bis zu dem Promotionsver-zeichnis von 1779. Ihm folgen andere Schreiber bis auf Ecks Zeit. Später haben die Decane,zuletzt die Prokanzellare die Eintragungen regelmäßig fortgesetzt. Das Buch des Prokanzellarsunterscheidet sich im Aeußeren wesentlich von den vorausgehenden Bänden der philosophischenMatrikel. Auf jede künstlerische Ausschmückung hat man von vornherein verzichtet.
2. Die Form der Eintragungen ist von 1709 bis zum S. 1766 einschließlich dieselbegeblieben, wie im Jahrhundert vorher. Wie früher so nennt zuerst der Decan sich, dann die Cla-vigeri, die Executoren, die Examinatoren und für das Wintersemester insbesondere den Pro-kanzellar. Die Form der Ernennung durch Wahl, in strenger Berücksichtigung des Amtsalters oderdurch Loos, in jedem Falle mit genauer Beobachtung der Aufeinanderfolge der Nationen: in allemzeigt sich ein starres Festhalten an den altüberlieferten Formen. Kürzer ist die Einleitung ge-worden. An Stelle der wechselnden Benennungen der Promotionen und der verliehenen Würdentreten stehend gebrauchte Ausdrücke. Man spricht von einer „Promotio baccalaurcalis“ oder„Promotio magisterialis“. Von den Baccalarien heißt es regelmäßig, daß sie die „prima laurea“erhielten. Die Träger der höchsten philosophischen Würde werden regelmäßig als „philosophiaemagistri“ aufgeführt. Wohl finden sich noch am Anfänge oder am Schluß der EintragungenFormeln, die von dem kirchlich frommen Sinne der Decane Zeugnis ablegen, wie: „In nomineIesu“, „Iuvante Deo“, „Christo Fortunante “, „Deo Fortunante“, „lern Succureilte“, „AxispiciisDivinis“, „Divina gratia prosperante“, „Soli Deo Gloria“ u. dergl., aber seit 1741 kommen sie inWegfall und läßt sich der Schreiber daran genügen, zum Schlüsse eine Vignette in der Formen-sprache des Rococo anzubringen. Das Zeitalter der Aufklärung macht sich auch hier geltend.
Hinsichtlich der Prüfungen haben einzelne Veränderungen stattgefunden. Eine Neuerungwar es, wenn im S. 1752 der Decan Gottsched die Dichterkrönung Christoph Ottos von Schönaicheintrug. „Tandem,“ so schließt er die Aufzeichnungen seines Semesters, „Lauream Apollinaremordinis nostri primam me promotore die XIX. mensis Iidii publice retulit vir illustris ChristophorusOtio liber baro de Schomaich Amtizio-Lusatus.“ Das Beispiel, das er damit gegeben, hat keineNachahmung gefunden.
Eine anderei Neuerung trat in der Baccalariatsprüfung ein. Wie die Promotionen im Julischon früher in Wegfall gekommen waren, so wurde die unter Leitung des Exdecans abgehalteneFrühjahrsprüfung von demselben Schicksal betroffen. Seit dem 1. Juli 1730 ist keine mehr ab-gehalten worden. Fortan gab es nur noch zwei Prüfungen, von denen die der Baccalarien unter
0 Vgl. Seite xv.
DIE IÜNGEKK MATRIKEL I). UN1V. LEIPZIG III.
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