vor allem über die Zeit der Exmatrikulation hat bis zum Jahre 1809 noch nicht stattgefunden. DerBrauch, daß spätere Rectoren in kurzen Zusätzen zu der Eintragung über die nachmaligen Schicksaledes Inscribirten berichteten, schon seit dem 17. Jahrhundert seltener geworden, kam ganz in Abgang.Auch die Bemerkungen über Relegation unterließ man, da man darüber an andern Orten genügendeAufzeichnungen besaß, zumeist. Rur wenn es sich um eine Exclusion handelte, in welchem Fallefrüher der Name in der Matrikel getilgt wurde, hielt man, wie wir weiter unten sehen werden,einen Nachtrag für nothwendig.
Nur in einigen seltenen Fällen hat der Rector die Einzeichnungen von Studenten, Söhneneinflußreicher Väter mit Worten begleitet, die eine Huldigung gegenüber den Vätern enthielten.Als im S. 17G8 Graf Johann Adolph von Loß deponirt wurde, begrüßte der Rector die Einzeichnungdieses Kindes, das erst 16 Jahre später inscribirt werden konnte, mit den Worten: „ Quantumnomen Avi, virtus sit quanta Parentum, Loßiades, teneris ad suescas discere ab annis, Et pulcra,auspicio laeto, tot facta sequaris!“ Derselbe Rector schrieb zur Einzeichnung des Grafen GeorgEinsiedel die Verse: „Tepater acpulcrae virtus te plurima matris Excitet aeteniisque decus memorabilefastis Maiorum, et studium Musae Rectique Piique Incipe, magne puer, nomen laudesque parentisImplere: ac felix in publica commoda vive!“ Und dem Freiherrn, späteren Grafen Peter Karl vonHohenthal, der im W. 1787 deponirt wurde, widmete der Rector die Distichen: ,. Floreat hic olimmagno patre digno avoque, Artibus excultus, lipsia docta, tuis [ Insignis pietate fideque et maximasummis | De patria meritis praemia parta ferat!“
IV. Das Ausscheiden aus der Universität. Noch wird, wie wir oben sahen, in derMatrikel nicht vermerkt, wann der Inscribirte aus dem Verbände der Hochschule ausgeschiedenist. Nur ganz vereinzelt, findet sich einmal hierüber eine Angabe, z. B. bei Gottfried TheodorLeberecht Vollmer, der, im Jahre 1792 immatrikulirt, die Inscription im Jahre 1802 erneuerte:„exmatriculatus est 15.1.1803“. Dagegen wird regelmäßig die Streichung, die wegen eines gemeinenVerbrechens oder wegen groben Vergehens gegen die Disciplin im Anschluß an die Exclusionerfolgte, vermerkt. So heißt es bei Antoine Imbert Luxenbourg. B.: „ita nomine mutilato et patriaficta latere voluit Antoine Imbert de Bailord de ÄEoulins, quae fra us cum detecta esset, ill-ico exmatricu-latus est“. Ferner bei Joh. Andr. Kohlmann Sangerlmsanus: ,,ist iveil man bei beschehener Unter-suchung befunden, daß er heine Studia getrieben und die Inscription erschlichen gehabt, wiederexmatriculiret worden 6. VII. 16f8“, bei Iinr. Martin. Müller Stößen.: ,, furti reus exmatriculatus33. IV. 1798“, bei Frd. Aug. Rotliky Dresden.: „Ist, weil er denen studiis nicht obgelegen und dieinscription erschlichen, wiederum exmatriculiret ivorden“. Die Nachträge sind nicht mehr, wie infrüherer Zeit, von der Hand des Rectors, sondern von der des Universitätsactuarius, der sichunterzeichnet hat, gemacht worden.
V. Die Frequenz (1er Universität. Mit dem 18. Jahrhundert gelangen wir hinsichtlichder Inscriptionsziffern auf etwas festeren Boden. Lassen wir die Depositi, die größtentheilsKinder waren, weg und zählen lediglich die Depositi et promittentes und die Promittentes, oder wiesie später genannt werden, die Depositi et inscripti und die Inscripti, so erhalten wir sichere Zahlenfür die Menge derer, die zum größten Theil als Studenten gelten können.
Die der Einleitung folgende I. Tabelle giebt im Anschluß an das Verzeichnis der Rectorendie Zahlen der verschiedenen Gruppen der eingetragenen Personen an und nennt in der letztenSpalte die Zahl derer, die als wirkliche Studenten anzusehen sind. Nur insofern unterscheidetsich die Tabelle von den in den früheren Bänden gegebenen, als seit dem S. 1720, mit Rücksichtauf das veränderte Schema der Matrikeln wie auf die mehrmals vorkommende Unterlassung derAngabe der Nation, von einer Zählung der Angehörigen der einzelnen Nationen Abstandgenommen werden mußte.
In dem Jahrfünft W. 1709 — S. 1714 stellt sich das Verhältnis unter den Angehörigen