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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
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Schon früher war es vereinzelt geschehen, daß sich Bewerber um das Magisterium ein-fanden, die das Baccalariatsexamen noch nicht abgelegt hatten, und unter Außerachtlassung derStatuten, die zwischen der Baccalariats- und der Magisterprüfung eine Frist von vier Semesternverlangten, nach vorangegangener Prüfung zugleich zu Baccalarien und Magistern promovirtwurden . v ) Es lag auf der Hand, daß diese rasch nachgeholte Prüfung sich nur auf Aeußerlichkeiten,vor allem auf den Nachweis, daß gewisse Vorlesungen gehört worden waren, beschränkte, und daßvor allem dafür Sorge getragen wurde, daß die Candidaten durch Uebergehen der Baccalariatsprü-fung sich keine Kosten ersparten. Die Zahl der Magister, die an demselben Tage auch das Baccalariaterwarben, ist von Jahr zu Jahr gewachsen. Seit dem W. 1659 hielt man es bereits des öfterenfür nothwendig, die Candidaten des Magisteriums, die bereits das Baccalariat erworben hatten,hervorzuheben und sie den andern gegenüber alsphilosophiae baccalaurei zu bezeichnen. Ichhabe in der die Promotionen der philosophischen Facultät enthaltenden II. Tabelle am Schlüsseder Einleitung hinter der Zahl der promovirten Magister in runder Klammer die Zahl dererangemerkt, die von ihnen beide Würden zugleich erwarben.

Nach wie vor wurden die Baccalarien, ohne Rücksicht auf das Datum der Vereidigung,nach der Zeit ihrer ersten Inscription geordnet, die Magister nach der Zeit der Erwerbung desBaccalariats. Doch wurde insofern die althergebrachte Ordnung geändert, als die Magister, diedas Baccalariat zusammen mit dem Magisterium erwarben, in der Regel an die letzte Stelle traten,Personen im geistlichen oder im Schulamte dagegen an erster Stelle genannt wurden. So erhieltErnestus König aus Stargard in Pommern, Subrector des Stettiner Gymnasiums,ob honoratumofficium scholasticum die erste Stelle unter den Magistern des W. 1660. Der Diaconus ConstantinAmbrosius Lehmann aus Döbeln wurde im W. 1661 in gleicher Weise ausgezeichnet, und demActuar der Universität Johann Wolfgang Sauerbier von Schleusingen, der am 24. Januar 1667Baccalariat und Magisterwürde zugleich erwarb, erwies man insofern eine seiner Beschäftigunggebührende Rücksicht, als man mit ihm die Reihe derjenigen eröffnete, die beide academischeWürden an demselben Tage zugleich empfingen.

Obwohl die Satzungen der Facultät eine Promotion in Abwesenheit nicht zuließen, wardoch schon in der Zeit vor dem W. 1634 ein Beispiel hierfür gegeben worden. * 2 ) Am 14. April 1660wird Math. Vogler Nurnburgen. unter den Baccalarien alsabsenspromotus bezeichnet. Ein neuerFall wird bei der Magisterpromotion vom 30. I. 1668 vom Decan angemerkt. David HeinrichNeumann, Berga-Liinaeburgensis, konnte, weil amtlich verhindert, nicht nach Leipzig kommen,wurde aber auf das Zeugnis einernicht gewöhnlichen Bildung, das ihm von Leipziger Professorenausgestellt wurde, zum Baccalar und Magister zugleich promovirt. Es ist anzunehmen, daßderartige Fälle des öfteren vorkamen, aber von den Decanen nicht besonders kenntlich gemachtwurden. So wird am 24. I. 1667 Salomo Eichler Altenburgen, unter den zum Baccalar undMagister Promovirten ohne Zusatz genannt. Er warabsens promovirt worden und mußte am18. September 1667pro loco inter magistros Lipsienses disputiren. Eine solche Disputationscheint nur von denen verlangt worden zu sein, die an eine spätere Habilitation dachten. Daß mitdem Einreißen der Promotionenin absentia das Ansehen der academischen Würden außer-ordentlich geschädigt wurde, braucht nicht erst ausführlich dargelegt zu werden.

Ganz vollständig sind übrigens die Promotionsverzeichnisse der philosophischen Facultätnicht. Johannes Ittig z. B. hat im W. 1670 seine Promotionen nicht eingetragen. Sein Nachfolgerhat Platz für sie gelassen, der aber nicht ausgefüllt worden ist. Bei einigen Sommersemesternbleibt es fraglich, ob Baccalariatspromotionen stattgefunden haben oder nicht. Wohl werden kurz

0 Siehe Bl. I, p. lxxiv.

2 ) Siehe Bd. I, p. lxxv.

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