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Folge gehabt, daß ich die 12 Baccalarien vom 24. IY. 1691 zum Jahre 1690, die 18 Baccalariendes 17. IV. 1697 zum Jahre 1696 gesetzt habe, was von mir erst nachträglich bemerkt und in denNachträgen verbessert worden ist.
Für jede Prüfung werden zuerst die Candidaten verzeichnet. Wer sich zur Baccalariats-priifung, der „ Promotio baccalaurealis“, meldete, wird seltener als „baccalaureandus“, häufiger als„petitor primae laureae“, „candidatus baccalaureatus“ oder „candidatus primae laureae“ oder „candi-datus philosophiae“ bezeichnet. Wer der Prüfung genügt hatte, und dies ist regelmäßig bei allen,die zu ihr zugelassen wurden, der Fall, erhält die „scholasticorum honorum primitias“ oder die„baccalaurealem lauream“, oder „primam lauream “, wird „baccalaureus philosophiae“, „philosophiaeatque optimarum artium et linguarum baccalaureus“, „artium et philosophiae baccalaureus “, „bonarumartium et philosophiae baccalaureus“. Die alte Bezeichnung „bacularius“ und „ baccalarius“ istvöllig verschwunden.
Die Leitung der Prüfung fiel nach wie vor regelmäßig dem Decan zu, der sie, wenn sieerst im nächsten Semester zum Abschluß kam, wie wir bereits sahen, als Exdecan zu leiten hatte.Nicht selten ist namentlich gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts angemerkt worden, daß dieFrühjahrspromotion der Baccalarien im April, Mai oder Juni „sub auspiciis veteris decani“, also desDecans des vorangegangenen Sommersemesters, stattgefunden habe. Die feierliche Verkündigungder neuen Baccalarien wurde von einem durch das Loos gewählten Magister vollzogen, der gegenAusgang des 17. Jahrhunderts z. B. bei der Frühjahrsrenunciation von 1686,1687, 1688 „ Brabeuta “genannt wird.
Wer sich bei der „Promotio magisterialis“ um die Magisterwürde bewarb, heißt „candidatussecundae laureae“, „candidatus supremae laureae, petitor magisterii“. Es werden die aufgezählt „ Quimagisterii titulum a famltate petierunt“ oder „Qui magisterii titulum ambierunt “. Als eine Neuerungerscheint es, wenn im W. 1679 den Candidaten des Magisteriums das Prädicat „doctissimi iuvenes “ertheilt wurde. Auch der Prüfung wird häufig Erwähnung gethan. Im Anschlüsse an dieNennung der Examinatoren wird von den Candidaten gesagt: „quorum percontationibus sesubiecerunt“ . Es heißt auch, daß sie ihre Würde „post antegressam legitimi Tentaminis et Examinispublici censuram “ erhalten hätten und „debito examine prius explorati “ oder „post accuratam domi-norum examinatorum et professorum censuram praevio accurato examine probati“ seien. Sehr ver-schieden wird der academische Grad des Magisters bezeichnet. Neben „magister philosophiae “erscheinen Formen wie „philosophiae magister et dodor“, „artium et philosophiae magister sivedoctor“, „optimarum artium et philosophiae magister“ oder „Liberalium artium et philosophiaemagister sive doctor“ oder „linguarum, artium et verae, sanae, sobriae castaeque philosophiaemagister“, „artium ac philosophiae doctor, quem magistrum nominant“. Es heißt von den Candidaten,daß sie „titulo magisterii “ geschmückt, daß ihnen „summus titulus in artium bonarum studio “ oder„titulus, gradus ac iura magisterii “ oder „insignia magisterii“ übertragen wurden, daß sie„honorem atque iura doctoratus philosophici Lipsiensis “ erhielten.
Eines geht aus der Fülle der wechselnden Bezeichnungen hervor, daß der Titel einesMagister artium der früheren Zeit verschwand. Die Philosophie trat mit den Künsten meist ver-bunden auf. Und zu deutlichem Ausdruck kam zugleich, daß man den Magister für durchaus gleich-werthig mit dem Doctor der andern Facultäten angesehen wissen wollte.
Die feierliche Benunciation der Magister fiel dem Decan des Wintersemesters zu. Warer zugleich Prokanzellar, so überließ er sie' der Regel nach einem Substituten. Doch finden sichAusnahmen, die jetzt um so leichter eintreten konnten, als das Kanzleramt, das der Prokanzellarvertrat, zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken war. Der Decan des W. 1685 ValentinAlberti hat, obwohl er zugleich das Amt des Prokanzlers bekleidete, die Magister jenes Semestersrenunzirt.