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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
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XLII
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Folge gehabt, daß ich die 12 Baccalarien vom 24. IY. 1691 zum Jahre 1690, die 18 Baccalariendes 17. IV. 1697 zum Jahre 1696 gesetzt habe, was von mir erst nachträglich bemerkt und in denNachträgen verbessert worden ist.

Für jede Prüfung werden zuerst die Candidaten verzeichnet. Wer sich zur Baccalariats-priifung, der Promotio baccalaurealis, meldete, wird seltener alsbaccalaureandus, häufiger alspetitor primae laureae,candidatus baccalaureatus odercandidatus primae laureae odercandi-datus philosophiae bezeichnet. Wer der Prüfung genügt hatte, und dies ist regelmäßig bei allen,die zu ihr zugelassen wurden, der Fall, erhält diescholasticorum honorum primitias oder diebaccalaurealem lauream, oderprimam lauream, wirdbaccalaureus philosophiae,philosophiaeatque optimarum artium et linguarum baccalaureus,artium et philosophiae baccalaureus,bonarumartium et philosophiae baccalaureus. Die alte Bezeichnungbacularius und baccalarius istvöllig verschwunden.

Die Leitung der Prüfung fiel nach wie vor regelmäßig dem Decan zu, der sie, wenn sieerst im nächsten Semester zum Abschluß kam, wie wir bereits sahen, als Exdecan zu leiten hatte.Nicht selten ist namentlich gegen Ausgang des 17. Jahrhunderts angemerkt worden, daß dieFrühjahrspromotion der Baccalarien im April, Mai oder Junisub auspiciis veteris decani, also desDecans des vorangegangenen Sommersemesters, stattgefunden habe. Die feierliche Verkündigungder neuen Baccalarien wurde von einem durch das Loos gewählten Magister vollzogen, der gegenAusgang des 17. Jahrhunderts z. B. bei der Frühjahrsrenunciation von 1686,1687, 1688 Brabeutagenannt wird.

Wer sich bei derPromotio magisterialis um die Magisterwürde bewarb, heißtcandidatussecundae laureae,candidatus supremae laureae, petitor magisterii. Es werden die aufgezählt Quimagisterii titulum a famltate petierunt oderQui magisterii titulum ambierunt. Als eine Neuerungerscheint es, wenn im W. 1679 den Candidaten des Magisteriums das Prädicatdoctissimi iuvenesertheilt wurde. Auch der Prüfung wird häufig Erwähnung gethan. Im Anschlüsse an dieNennung der Examinatoren wird von den Candidaten gesagt:quorum percontationibus sesubiecerunt . Es heißt auch, daß sie ihre Würdepost antegressam legitimi Tentaminis et Examinispublici censuram erhalten hätten unddebito examine prius explorati oderpost accuratam domi-norum examinatorum et professorum censuram praevio accurato examine probati seien. Sehr ver-schieden wird der academische Grad des Magisters bezeichnet. Nebenmagister philosophiaeerscheinen Formen wiephilosophiae magister et dodor,artium et philosophiae magister sivedoctor,optimarum artium et philosophiae magister oderLiberalium artium et philosophiaemagister sive doctor oderlinguarum, artium et verae, sanae, sobriae castaeque philosophiaemagister,artium ac philosophiae doctor, quem magistrum nominant. Es heißt von den Candidaten,daß sietitulo magisterii geschmückt, daß ihnensummus titulus in artium bonarum studio odertitulus, gradus ac iura magisterii oderinsignia magisterii übertragen wurden, daß siehonorem atque iura doctoratus philosophici Lipsiensis erhielten.

Eines geht aus der Fülle der wechselnden Bezeichnungen hervor, daß der Titel einesMagister artium der früheren Zeit verschwand. Die Philosophie trat mit den Künsten meist ver-bunden auf. Und zu deutlichem Ausdruck kam zugleich, daß man den Magister für durchaus gleich-werthig mit dem Doctor der andern Facultäten angesehen wissen wollte.

Die feierliche Benunciation der Magister fiel dem Decan des Wintersemesters zu. Warer zugleich Prokanzellar, so überließ er sie' der Regel nach einem Substituten. Doch finden sichAusnahmen, die jetzt um so leichter eintreten konnten, als das Kanzleramt, das der Prokanzellarvertrat, zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken war. Der Decan des W. 1685 ValentinAlberti hat, obwohl er zugleich das Amt des Prokanzlers bekleidete, die Magister jenes Semestersrenunzirt.