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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
Entstehung
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Die Zahl der Dcponirtcu ist in dem liier behandelten Zeitraum sehr gestiegen. In demJahrfünft W. 1649S. 1654 erreichte sie ihre größte Höhe. Gelegentlich erfahren wir, daß man sichnicht damit begnügte, in Leipzig Kindern durch die Deposition Aufnahme in die Matrikel zu ver-schaffen, sondern daß man auch den Depositor auf Erfordern nach Auswärts schickte, um Depositionenvorzunehmen. So wurden im AY. 1659 auf Anordnung des Freiherrn von Friesen, damaligen Kur-sächsischen Wirklichen Geheimen Raths und Obersteuerdirectors, 33 Knaben in Dresden deponirt.Und dieses Beispiel ist nicht vereinzelt geblieben. Auch auf Befehl des Kurfürstlichen Oberhof-meisters Haubold von Miltitz, des Oberhofpredigers Dr. Weller und der Abgesandten des in Halleresidirenden Administrators von Magdeburg, Herzogs August von Sachsen, sind solche Depositionenauswärts vorgenommen worden. Nur sehr wenige von diesen Depositi sind nachmals zum Eid gelangt.Zwischen der Deposition und der Vereidigung lagen häufig sehr viele Jahre, da man die Depositionmöglichst früh vornahm. Franz Romanus von Leipzig deponirte S. 1659, gelobte Gehorsam imS. 1670 mit 15 Jahren, war also bei der Deposition erst 4 Jahre alt. Frdr. Amelung von Leipzigdeponirte im S. 1657, gelohte Gehorsam im S. 1672 nach 15 Jahren und leistete den Eid erst imS. 1682, also 25 Jahre nach der Deposition, Georg Heinr. Becker von Leipzig wurde als Non Iuratusim Sommer 1655 inscribirt, gelobte Gehorsam im AY. 1666 und schwur erst im AY. 1673, alsonach .18 Jahren. Wie in früherer Zeit, so ist auch nachmals der spätere Vereidigungsvermerk wieder-holt vergessen worden.

AA'er an einer anderen Hochschule sich bereits der Deposition unterworfen hatte, brauchtesich ihren Förmlichkeiten in Leipzig nicht von Neuem zu unterziehen. Für den auswärts Deponirtenwurde auch die BezeichnungExtraneus verwendet.

7. Die AYiederholung der Immatrikulation. AYie in derZeit von 1559 bis 1634, so istes auch in dem folgenden Zeitraum bis 1709 nicht selten zu einer Erneuerung der Inscriptiongekommen. So heißt es von Frdr. Koppe Cotbus. Lusat., der im AY. 1662 inscribirt worden war:nomen suum inter cives academicos professus et immatricxdatus est, von Christ. Friedrich Ileburg.,der im S. 1662 deponirte, im AY. 1676 vereidigt wurde und sich 1684 von Neuem inscribiren ließ:iuramentum renovavit, von Geo. Frommius Haffnien. Danus, der im AY. 1672 in die Matrikel ein-getragen worden war,8. 1679 renovavit iuramentum anno 1672 academiae dictum, von Hnr. AYilh.Meyer Leisnicen., der im S. 1640 deponirt und im S. 1653 inscribirt wurde:iuramentum iteravit 1671.Abraham AYalther aus Zeitz wurde im S. 1640 deponirt, im Jahre 1651 inscribirt und wiederholteim S. 1687, also nach 26 Jahren seinen Eid. In allen diesen Fällen handelte es sich um Personen,die nach längerer Abwesenheit nach Leipzig zurückkehrten und es aus sehr verschiedenen Gründenfür wünschenswerth hielten, wieder immatrikulirt zu werden. Für den Excludirten, der nachmalswieder zu Gnaden aufgenommen wurde, war es selbstverständlich, daß er einer neuen Immatrikulationbedurfte, da die alte durch seine Bestrafung erloschen war. So wurde Christ. Frdr. Kronberger,der im Jahre 1648 wegen Totschlages excludirt worden war, im AY. 1658ex concluso En. Professorumreceptus et hac vice de novo inscriptus.

Nicht selten kam cs auch jetzt noch vor, daß ein Name bei den Einzeichnungen vergessenworden war und nachträglich auf Grund seines Innnatrikulationszeugnisses eingezeichnet wurde,z. B. Gottlieb Christ. Wagner Lips. dp. S. 1667,Hic omissus se Rectore Reinhardo depositum docuitschedula consueta Rectore E. Raido Francisco Romano AYencesl. Zimmerlingk Mega Tschirnen.Siles, i. W. 1654,exhibitis schedidis probavit se esse sub hoc Rectore inscriptum et ius iurandumpraestitisse, Joh. Thaßel n. i. S. 1635,in descriptione praeteritus, iur. Pror. L. Ittigio.

IV. Das Ausscheiden aus der Universität durch Relegation oder Exclusion. Ein Ver-merk über das Ausscheiden aus der Universität hat auch jetzt in der Matrikel nocht nicht statt-gefuuden. Nur dann, wenn Jemand excludirt wurde, er also nach alter Sitte als in der Matrikel