XXVIII
Wie früher, so haben die Rectoren häufig ihre Eintragungen, so weit diese noch einekünstlerisch ausgeführte Einleitung hatten, am Anfänge und am Schlüsse mit einem frommen Segens-wunsche oder einem Worte des Dankes für die Güte Gottes ausgestattet. Mit dem Wegfalle derEinleitung kam auch diese Sitte ah.
2. Der Name des Inscribirten. Innerhalb der Nation werden der Regel nach angeführtder Vor- und Geschlechtsname des Immatrikulirten, die academiscke, geistliche oder staatliche Würde,falls er eine solche besaß, sein Stand, sein Geburtsort oder Geburtsland, gelegentlich auch dieverwandtschaftlichen Verhältnisse, wo es sich um den Sohn eines Professors oder eines angesehenenBeamten oder um gleichzeitig inscribirte Brüder handelte, endlich die Inscriptionsgebühr. Hierinhat sich in den Jahren von W. 1634 — S. 1709 nichts geändert. Nach wie vor erscheinen ohneRücksicht auf die Satzconstruction der Einleitung, falls eine solche beliebt wurde, die Namen imNominativ. Die Vornamen werden meist noch latinisirt. Die Sitte, zwei Vornamen zu geben, wurdeimmer häufiger. Daß die Vornamen der Landesherren bei den Landeskindern vielfach wiederkehren,beweist, daß die deutschen Territorien immer mehr zu geschlossenen Staatsgebieten wurden und derLandesfürsten Macht und Ansehen stiegen. So tritt uns unter den Oldenburgern der Vorname AntonGünther häufig entgegen, wie unter den Meißnern der Vorname Johann Georg. Den Eigennamen wirdhäufig noch die lateinische Endung ,,-us“ angehängt, doch erringt sich die deutsche Form immer mehrdas Bürgerrecht in der Matrikel. Die Schreibung der Familiennamen wird allmählich einheitlicher,wechselt nicht mehr, wie in früheren Jahrhunderten, proteusartig. Auch kommt das willkürlicheLatinisiren der Namen immer mehr in Abgang.
3. Die Heimathsangabe. Wie früher, so wurde auch weiterhin zu jedem Intitulirtcnin der Regel der Geburtsort hinzugesetzt, zumeist in der lateinischen Form mit der Endung auf,,-ensis“, ,,-iensis“, ,,-anus“ oder ,,-ianus“, doch auch im Ablativ mit der folgenden Angabe des Landesoder der Nation, wie Berolino Marchicus oder Hala Saxo. Zuweilen erscheint auch anstatt desAdjectivs der Ortsname im Nominativ. Wer aus einem kleinen Orte stammte, gab entweder denzunächst liegenden größeren Ort mit an oder beschränkte seine Angabe auf den letzteren, so daßeine Statistik über den Antkeil der ländlichen Bevölkerung am Universitätsstudium außerordentlicherschwert wird. Bei den Immatrikulirten adeliger Herkunft ließ man sich häufig, unter Weglassungdes Geburtsortes, an der Angabe der Landschaft oder der Nation genügen.
4. Der Stand der Immatrikulirten. Die Angehörigen des Adels werden in derMatrikel durch ein beigesetztes nobilis, eques, liber baro, comes, princeps hervorgehoben. Die Zahlder Adeligen, die in Leipzig sich immatrikuliren ließen, blieb im 17. Jahrhundert ziemlich groß,wenn auch offenbar der dreißigjährige Krieg und der Verfall der Hochschule dem Besuch durchAngehörige des Adels Abbruch getkan hat. Die Mitglieder des hohen Adels sind mehr denn früheraus demselben Grunde der Universität fern geblieben. Die Matrikel nennt nur einen Herzog vonSchleswig-Holstein, 6 Grafen von Schönburg, 3 Grafen Reuß, einen Grafen Stolberg-Wernigerode,2 Grafen Solms, 2 Grafen Mansfeld.
An der alten Gepflogenheit, fürstliche Studirende mit dem Purpur des Rectors zu schmücken,hat man weiterhin fest gehalten. Im W. 1641, S. und W. 1642 wurde Graf Heinrich X. Reuß jüngererLinie zum Rector gewählt. Neben ihm waltete ein Prorector, wie üblich, des Amtes.
Auch erlangte academiscke Würden wurden zum Namen des Immatrikulirten vermerkt,doch ist ihre Angabe nicht selten vergessen,-oder wenn der Intitulirte auf die Erwähnung keinenWerth legte, übergangen worden. Endlich erscheinen in der Matrikel neben Professoren und andernUniversitätsverwandten noch Leute, die bereits einen Beruf ausübten, wie Dav. Melch. Heidenreichvon Erfurt, der „chymicus et med. practicus“ war, und Theod. Kreße Roda Thuring., der das Amteines Notarius publicus erlangt hatte