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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
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Erlaubnis des Landesherrn war hierzu erforderlich. So wurde im S. 1702 Joh. Christian Schambergvon Leipzig zum Bayern gemacht,Bavarizatus, im AV. 1708 Joh. Burchard Mencke von Leipzigin einen Sachsen verwandelt,Saxonizatus.

III. Die Form der Eintragung. 1. Die Semesterüberschrift. Die Regel war, daßder Rector in der Ueberschrift Vornamen, Geschlechtsnamen, Geburtsort, seine academischen Würdenund Aemter, wie auch die Zugehörigkeit zu einem der Universitätscollegien oder zu einem der Stifter,den Tag seiner Wahl, und falls er schon das Rectorat bekleidet hatte, angab, zum wievielten Maleer zu dieser Würde erwählt worden war. Seitdem aber die Semesterüberschriften nicht mehr in derForm einer Inschriftentafel gegeben, sondern häufig in einer Cartouche oder einem Theile eines Epitaphszusammengedrängt wurden, erfuhren sie eine erhebliche Verkürzung. So heißt es: Anno . . . persemestre hybernum . . . Rectore . . . in numerum studiosorum recepti et secundum consuetam quatuornationum seriem in matriculam inscripti sunt, qui sequuntur 11 ,Anno . . . Rectore . . . matriculamimpetraverunt sequentes,Anno ... Rectore ... in numerum studiosorum recepti sunt, qui sequuntur, Anno . . . Rectore . . . civitate literaria donati sunt per semestre . . . anni . . . sequentes, Subrectoratu Christiani Langi . . . hi, quos sequens Catalogus exhibet, civitati Academicae nomina suam-que fidem more consueto dederunt a ,Anno . . . Rectore ... in Album inclytae IApsiensis Academiaeobservata quatuor Nationum serie praescripti sunt sequentes,Per semestre aestivum ... a . . Aprilisanni ... ad ... in Pictacium universitatis huius studii Lipsiensis referebantur. Ausführlicherschreibt der Rector des S. 1645 nach Angabe seines Namens und seiner AAürde:Quo ipso semestria viridibus S. Ceorgii ad Nivem Cygneam S. Galli Confessoris ab alma Matre nostra Philurea innumerum Filiorum adoptabantur et Matricidae huic adaptabantur e singulis IV nationibus insignifrequentia confluentes, quorum ordo, ut pro more ferebat, ita hic iam subsequitur. Aehnlich leitetQuirinus Schacher im AA r . 1645 seine Eintragungen ein:Anno ... a die Galli usque ad diemGeorgii Rectore ... ab alma Academia Lipsensi in filios cooptati et ob id matriculae iuxta consuetumnationum ordinem implantati sunt sequentes. Selten wird in der Ueberschrift der ZeitereignisseErwähnung gethan. Nur Andreas Rivinus schreibt zum S. 1639:Per semestre aestivum AnnoReformatae in hac urbe et universitate Lipsiensi Religionis Seculari, reparatae vero per Christumsalutis . . . 1639 . . . recepti sunt in numerum et catalogum studiosorum in praefata AcademiaLipsiensi adolescentes, quorum nomina proxime sequens folium secundum nationum IV seriemrecensebit.

Als die Rectoren die Matrikel in die Hände der Universitätsbeamten übergehen ließen unddarauf verzichteten, ihren Eintragungen einen Schmuck zu geben, der bestimmt war, die Erinnerungan sie wach zu halten, wurde vielfach die Ueberschrift weggelassen. Der Schreiber merkte lediglichneben der zuerst aufgeführten Nation den Namen des Rectors an. Ein daneben frei gelassenes Blattkonnte zu einer kunstvollen Einleitung mit AAappeu oder Bild dienen, wurde aber nur noch seltenbenutzt. AA r as seit der Mitte des 17. Jahrhunderts vereinzelt, zuerst in einer der Handschriften,gelegentlich auch in beiden, eintrat, daß nämlich die Eintragungen ohne Ueberschrift blieben, wurdeseit 1673 die Regel.

Die Semesterüberschriften lauten kurz: Misnenses, Saxones u. s. w. oderDe nationellisnensium u. s. w.

\ Nach wie vor war es Regel, daß für jede Nation und auch für jede der neu gebildetenGruppen der Iurati, Nonlurati oder Promittentes die Zahlen wie auch am Schlüsse des Semestersdie Gesammtzahl angegeben wurde. Nicht selten wird die Gesammtzahl aller seit Beginn der Universitätvorgenommenen Inscriptionen angeführt. Ganz abgesehen aber davon, daß die Zahlen nicht seltenvon der Wirklichkeit abwcicken, darf man bei ihrer Verwertung nicht außer Acht lassen, daß sienicht die Zahl der intitulirten Personen, sondern die der Inscriptioncn angeben, und eine sehr großeAnzahl von Personen zwei- ja dreimal eingetragen worden ist.

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