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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
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begnügten sich, die vollzogene Vereidigung auf dem Depositionsschein zu bescheinigen und trugenden Vereidigten als Iuratus ein. Es beginnen daher die nachträglich Vereidigten, die ich alsSeriusIurati in der Tabelle aufgefiilirt habe, allmählich zu verschwinden. Sie werden unter den Iurati vonNeuem, also zweimal, aufgeführt. Doch ist man dabei nicht cousequent verfahren. Bei vielen ist docheine nachträgliche Bemerkung über die Vereidigung gemacht worden. Zugleich aber hat man sienochmals bei den Iurati aufgeführt. Sie haben in der vorliegenden Veröffentlichung den Zusatz überdie nachträgliche Vereidigung und zugleich den neuen Eintragsvermerk erhalten und sind daher was sich nicht vermeiden ließ als Iurati doppelt gezählt worden. Die Inscriptionszifiern ausjener Zeit sind daher sänmitlich ungenau. Daneben findet sich die Eintheilung in Depositi, Promit-tentes und Iurati und eine andere in Depositi, Depositi et iurati und Iurati, wobei also die Personen,die zugleich deponirt und vereidigt wurden, von denen getrennt erscheinen, die schon früher dieCercmouie der Deposition erfüllt hatten. Seit W. 1676 pflegte man meist zwischen Depositi undIurati zu unterscheiden. Dann wurde seit W. 1689 wieder die Trennung in die drei Gruppen derDepositi, Depositi et iurati und Iurati üblich. Als man sich im W. 1699 entschloß, den Eid durchein einfaches Gehorsamsgelöbnis zu ersetzen, unterschied man 1. Depositi, 2. Depositi et inscriptipromittentes und 3. Promittentes. Seit dem S. 1700 herrschte, wenn auch nicht ausnahmslos, derBrauch, die Eingetragenen in 1. Depositi, 2. Depositi et promittentes und 3. Promittentes zu trennen,ein Gebrauch, der erst mit dem S. 1720 dem der Eintheilung in die zwei Gruppen der Depositinondum inscripti und der Depositi et inscripti, das Feld räumte.

2. Die Nationen. An der Eintheilung der Mitglieder der Universität in die Nationen derSachsen, Meißner, Bayern und Polen, wie sie in Anlehnung an die Einrichtungen der Prager Hoch-schule seit Gründung der Universität satzungsgemäß bestimmt war, hat man auch fernerhin festgehalten. Die durch Verordnung des Herzogs Georg von Sachsen im Jahre 1520 zuletzt neugezogenen Grenzen der Nationen sind nicht verändert worden, obwohl das Gebiet der sächsischenKurfürsten durch den Erwerb der Lausitz im Prager Frieden eine erhebliche Vergrößerung erfahrenhatte und der Zuwachs zu den einzelnen Nationen im Verlaufe der Zeit immer ungleicher wurde.Nach wie vor sind bei der Eintragung hinsichtlich der Nationen zahlreiche Irrthümer begangen worden,die nur zum Theil durch die Beamten der Universtät verbessert worden sind. Obwohl die Trennungder Intitulirten nach Nationen bei der Eintragung in die Matrikel mancherlei Unzuträglichkeiten imGefolge hatte, hielt man an ihr getreulich fest. Nur einmal, im S. 1690, hat man eine Ausnahmegemacht und die Gruppe derer, die früher ein Gehorsamsversprechen gegeben hatten und nun denEid ablegten, ohne Kücksicht auf die Nation aufgeführt. Wie früher, so wurden auch jetzt die Bavarigelegentlich als Franci bezeichnet. Ausnahmsweise f u hrt, der Rector des S. 1645 Andreas Rivinusdie Poloni als Silesii an und werden im W. 1656 die Thuringi von den Misnenses geschieden.

3. Der Wechsel der Nationen imRectorat und in der Reihenfolge der Nationenbei der Eintragung in die Matrikel wurde in der alten Form beibehalten, so daß auf einenRector aus der Nation der Sachsen ein Meißner, diesem ein Bayer und zuletzt ein Pole folgte, unddie Nationen in die Matrikel derart eingetragen wurden, daß des Rectors Nation begann, dieser sichdie des Exrectors, dann die des vorletzten und zuletzt die des drittletzten Rectors anschloß. Daßdie Eintheilung in Nationen, mit deren Mitgliedern die Universitätsämter der Reihenfolge nach besetztwurden, sich überlebt hatte, trat schon Ende des 17. Jahrhunderts immer deutlicher zu Tage. InFolgeGründung neuer Universitäten und des größeren Abschlusses der deutschen Staaten gegen ihre Nach-barn ging der Charakter einer Weltuniversität allmählich verloren und trat der einer Laudesuniversitätstärker hervor. Die Folge davon war, daß, wie unter den Studirenden, so auch im Lehrkörper dieZahl der Meißner weit überwog, und daß in letzterem nicht immer alle Nationen vertreten waren. SeitAnfang des 18. Jahrhunderts sah man sich gezwungen, Meißner einer andern Nation zuzuschrciben,um nur den regelmäßigen Wechsel der Nationen im Rectorat aufrecht erhalten zu können. Die